Edittalvorladmrgcri.
r) Nachgemeldete gegen die gnädigste Landesordnung ausgetretene fjunge Mannschafti
Friedrich Christian Billstein, und Balthasar Philipp Bohn, aus Allendorf; und Johani $
George Hofmann aus Asbach, Gerichts Altenstein, werden hiermit edictaliter citirt, basi
sie sich a dato binnen 3 Monaten wieder bey hiesigem Amt zu fistiren, oder widrigenfalls
zu gewärtigen haben, daß mit ihrem gegenwärtigen oder noch zu hoffen habenden Vermöge»
«ach Vorschrift gnädigster Verordnung gegen sie verfahren werden solle. Allendorf den zzi
November 180Z. Hagen. Eichenberg.
S) Der Dragoner Johannes See aus Massenheim Amts Bergen gebürtig hat vor seinem am
28ten Oktober d.J. erfolgten Ableben 2 testamentarische Dispositionen in Ansehung seine»
Vermögens bey unterzeichnetem Regiments-Kriegs-Gericht niedergelegt, zu deren Eröffnung
und Publication Termin auf Montag den 2Zten dieses Monats dahier anberaumt ist. Eii
werden daher alle diejenigen, welche hierbey aus irgend einem Grunde intcrefjstrt zu seyn,6
oder sonstige Ansprüche an dieser Verlassenschaft zu haben glauben, hierdurch öffentlich vor»'
geladen, sich an dem vorbestimmten Tage Morgens y Uhr dahier cinznfinden, um ihre alZ
lenfalsige Nothdurft vorzubringen, und resp. das Weitere zu erwärtigen, widrigenfalls sie
damit abgewiesen, und wie Rechtens verfahren werden soll. Gegeben im Standquartier zch
Fritzlar am iten December 1805.
Rurhess. Rriegs-Gericht des Regiments Landgraf Friedrichs Dragonerl
<5. v. Lepcll. w. v. Vordeck, Auditeur.
3) Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Wilhelm des Ersten, des heilige
Römischen Reichs Kurfürsten, Landgrafen zu Hessen, Fürsten zu Hersfeld, Hanau utiW
Fritzlar, Grafen zu Catzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain, Nidda und Schaumburg rc. ra
Wir zu Höchstdero Regierung gnädigst verordnete Präsident, Vice-Präsident, Vice-CarM
lar, Geheime-und Regierungs- auch Juftitz-Räthe und Assessoren rc. Urkunden und beken-I
«en hiermit, daß in einer bey hiesiger Kurfürst!. Regierung zwischen den Einwohnern Chris
fivph Bannenbcrg, sodann Johannes Schmidt zu Ehringen, Amts Wolfhagen, wider deii
dasigen Pfarrer Psi'ngst anhängigen Poceßsache, nach welcher Jene eine von dem im Iah«
1787. daselbst verstorbenen Einwohner Henricus Klapp in der Ehringer Terminey besessenej
bey besten Ableben aber von ersagtcm Pfarr als Pfarr-Meyerland eingezogene halbe Hufe,
als Erb- und Eigenthum in Anspruch nehmen wollen, die Adcitation ersagten Klapps weite» ^
rer Erben durch Bescheid erkannt worden. In dessen Gefolg werden daher mehrgedachtti,
Henrich Klapp unbekannte Erben hiermit vorgeladen, in dem ein für allemal auf den Zote,
Januar k. I. bestimmten Termin sich zu erklären, ob sie an diesem Rechtsstreit einigen An
theil zu nehmen gesonnen sind, als welchenfalls sodann dieselbe das bisher Verhandelte zu ge
«ehmigen, oder ihre sonstige Nothdurft vorzustellen, gegentheiligenfalls aber zu gewärtige,
haben, daß sie mit ihren etwaigen Ansprüchen nicht weiter gehört, sondern blos auf der der
maligen Kläger Vorträge rechtliche Rücksicht genommen werden kann. Urkundlich des hier
unter gedruckten Kurfürst!. Regierungs-Siegels. Sogeschehen Cassel den2ytenOktober ixoi
(L. S.) 1
4) Christoph Meister, des Einwohners Johannes Meister nachgelassener Sohn zu Moischeid,
Kurheff. Amts Schönstem, ist gegen das Jahr 1761. in die Fremde gegangen, und hat seih
dieser ganzen Heit nichts von sich hören lassen, außer daß er im Jahr 1771. einmal von Lon
don aus an seine Mutter geschrieben hat. Da nun dessen nächste Angewandte gebeten ha-
den, ihnen dessen in ungefehr 50 Rthlr. bestehendes Vermögen gegen Caution ausfolgen tu
lassen; so wird Er oder seme Erben andurch öffentlich -vorgeladen, binnen JabreSfrist vor
Amt dahier zu erscheinen, und obgedachtes Vermögen in Empfang zu nehmen, in dessen Ent-