Edictal,
Ooo 00000»
La
sselische
* 54 »
Silit Kurfürstlich - Hessischem gnädigsten Privileg».
52 —
Stück.
Montag den 23 — Decenrber.
1
Verordnung.
üon Gottes Gnaden Wir Wilhelm der Erste, des heiligen Römischen Reichs Kur-
I fürst, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Hersfeld, Hanau und Fritzlar, Graf zu Catzen-
elnbogen, Dietz, Ziegenhain, Nidda und Schaumburg rc. rc.
Aren hiermit zu wissen: Da durch den bisher uneingeschränkt gestatteten Verkauf der ade-
0 lich freyen Allodialgüther an Personen vom bürgerlichen und Bauernstande die Besorgniß
kitsiehet, daß der Adel nach und nach eines großen Theils seines Grundeigentums verlustig
md, dem Staate aber daran gelegen ist, daß die Freygüther dem Stande, von welchem
fe ursprünglich berühren, auch möglichst erhalten werden: So finden Wir Uns bewogen,
kr Landes - Ritterschaft in dergleichen Veräusserungsfällen einen zehnjährigen Retract gnä-
tzft zu verwilligen, wobey sich jedoch von selbst verstehet, daß ausser Erstattung der Kauf-
jumme auch dre erweislichen Meliorationen vergütet werden müssen. Wir befehlen daher
Unsern Regierungen und sonst allen, die es angehet, sich hiernach untertänigst zu achten.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Namensunrerschrist und beygedruckten KurfÄrstüa-en Siegels.
Cassel, den igten May 1805.
Wilhelm Kurfürst. (L. 8.) vt. v.Baus bach.