Vom 9ten December 1805.
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wegen werde ernannt und weiter erkannt und verfügt werden was Rechtens. Moringen den
27ten November 1805. Bürgermeister und Rath hierselbst. I. H. L. Helmolt.
4) Diejenigen, welche an dem Nachlaß des dahter verstorbenen Bürgers und Wollen-Tuch-
machermstrs. Johannes Selzam Forderung haben, werden vorgeladen, solche in dem auf
Mitwochen den Uten folgenden Monats December dazu angesetzten Termine, bey Strafe
sonstiger Abweisung, anzugeben und gehörig zu begründen. Nieder-Wildungen den tüten
November 1805.
Schultheiß, Bürgermeister und Rath daselbst. Lagrez. I. H. Schalck.
5) Nachdem von des verstorbenen Schutzjuden Levi Heinemanns Witwe allhier tue Vergleichs«
propositionen in Absicht der Befriedigung der Creditoren ihres in Concurs gerathenen gedach
ten Ehemanns nunmehr zu Protocoll angezeigt worden ; so werden alle und jede noch unbe
zahlte Heinemannsche Gläubiger hierdurch nochmals öffentlich citirt, in dem auf den yten De
cember d. I. anderweit präfigirten Termine Vormittags 10 Uhr so gewiß entweder in Per,
son oder durch bevollmächtigte Anwälde vor hiesigem Oberschultheißen-Amte zu erscheinen,
ihre noch unberichtigten Forderungen anzugeben, und sich sodann auf den vorgeschlagenen
Vergleich zu erklären, als widrigenfalls sie damit gänzlich präcludirt, und die Masse aus
gezahlt werden soll. Cassel den Ziten October 1805.
Rurfürftl. <vberschultheißen-Amt Hierselbst. Beermaun.
6) Auf Instanz des Gastwirthö Johannes Schmerbach Carl Sohn und dessen Ehefrau geb. Ar-
nold zu Friede gegen Christoph Burghard daselbst ist lud hodierno die von Ersteren gebete-
nelJmmiffion in verschiedene Grundstücke des Lezteren salvo jure dessen ratione illatorum inter
veniendo aufgetretenen Ehefrau und dessen hypothekarischen Gläubiger nicht nur, sondern auch
dabey zugleich convocatio creditorum und die Untersuchung des Burghardischen status par
vorum et activorum erkannt worden. Es werden demnach alle diejenigen, welche an besag
tem Christoph Burghard aus irgend einem Grund rechtliche Ansprüche und Forderungen zu
haben glauben, hierdurch edictaliter aufgefordert, selbige in dem ad liguidandum credita auf
Montag den zoten December präfigirten Termin so gewiß persönlich, oder durch hinläng
lich bevollmächtigte Mandatarios zu Protocoll anzuzeigen und zu begründen ; als widrigenfalls
die Nichterscheinenden mit ihren Forderungen und Ansprüchen präcludirt und in contumaci*
am weiter W. R. erkannt werden soll. Efchwege den riten October 1805.
5 . H. R. Amt allhier. E. Heuser.
7) Da mit denen Gläubigern dès im Garde-Grenadier Regiment stehenden Second-Lieutenants
Henrich Friedrich August von Lengerke 2ten, wegen deren Befriedigung ein Arrangement ge
troffen werden soll: So werden solche hiermit vorgeladen, in dem auf Montag den rüten
December d. I. bestimmten Termin ihre Forderungen anzuzeigen und zu begründen, oder zu
gewärtigen, daß sie damit nachher nicht weiter gehört werden. Cassel am löten November
1805. Aus dem Kriegsgericht des Garde-Grenadier - Regiments.
L. J. A. v. Wurmb, General-Lieutenant und Commandeur en Chef.
Lleuchhut, Auditeur.
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8) Ich Endesunterschriebener habe des Schlossermstrs. Kochendörfer Haus in der Dionysien-
Streße, Zwischen dem Kaufmann s Schmull und dem Nadlermstr. Maske gelegen, für eine
gewisse Summe gekauft. Wer etwas daran zu fordern hat, wolle sich Zeit Rechtens mel
den. Peter Rüchler, Drechslermeister.
Verkauf von Grundstücken.
1) Freytag den roten Jänner künftigen Jahrs sollen nachstehende dem Friedrich Krause da
hier zugehörige Jmmobilstücke; 2) ein Haus, an Henrich Krug gelegen. Lit. B. der Ch.
GggggggggZ Nr.