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S) Der seit geraumen Jahren von hier abwesende Philipp Degenborn ober dessen etwaige Er
ben werden hierdurch edictaliter vorgeladen, sich binnen z Monaten » dato an / bey Fürst
lichem Stadtgericht dahier zu siftiren, und ihr aus einigen in hiesiger Feldmark gelegenen
Grundstücken bestehendes Vermögen, nach gehörig beygebrachter Legitimation, in Empfang
zu nehmen oder zu gewärtigen, daß solches der Stiefmutter gegen Caution verabfolgt
werde. Sontra den iten Nov. 1805. F. H. A. Stadtgericht daselbst. Heuser.
4) Es ist die Frau Hauptmann Ratte, gebohrne Quentel, am izten dieses Monats mit Hin
terlassung eines gerichtlichen Testaments ohne Leibes-Erben dahier verstorben. Da nun zu
Eröffnung des Testaments der lite December b. I. zum Termin bestimmt ist; so wer
den alle und jede etwaige Jntestat- oder präsumtive Testaments-Erben der Verstorbenen derge
stalt edictaliter und peremtorisch hiermit vorgeladen, um in bemeldetem Termin Vormittags
li Uhr persönlich oder durch specialiter Bevollmächigte bey hiesigem Gericht zu erscheinen,
und der Publication des Testaments beyzuwohnen, mit Verwarnung, daß solche ihres etwai
gen Zurückbleibens ungeachtet wird vorgenommen werden. Malsfeld den zoten October
1805. Adlich Scholleyifthes Gericht daselbst. Lenner.
Vorladungen der Gläubiger.
Alle bekannte und unbekannte Gläubiger des heimlich von hier entwichenen Taglöhners Ge
orge Wolf werden hierdurch edictaliter vorgeladen, bey unterzeichneter Gerichtsstelle ihre
f iorvèrungen in dem ad liquìdandum credita auf den 2 sten dieses Monats bestimmten Termin
ey Straft nachheriger Enthörung anzuzeigen, und rechtlich zu begründen. Sontra am iten
November 1805. F. H. R. Stadtgericht. Heuser.
3) Nachdem sich bey Amt ergeben hat, daß das Guth des Einwohners Conrad Gütlich sen.
und dessen Ehefrau zu Ransbach vor der Uebergabe an deren Sohn den Conrad Gütlich jun.
und dessen Ehefrau daselbst mit weit mehreren Schulden belastet gewesen ist, als das zur
Tilgung derselben stipulirte Kaufpretium beträgt, mithin jene Privat-Uebergabe zum Nach
theil der Gläubiger von keinem Rechtsbestande seyn kann; so ist auf den anderweiten öffent
lichen Verkauf desselben erkannt, vorher aber sowohl zum ordnungsmäsigen Versuch derGü-
te, als auch -d liquìdandum credita Termin auf den sten November d. I. bey hiesigem Amt an
bestimmt worden. Es «erden demnach hierdurch alle und jede Gläubiger ersagten Conrad
Gütlich sen. und dessen Ehefrau hiermit vorgeladen, ihre Forderungen ex quocunque capita
in praefixo dahier anzuzeigen und zu begründen, weniger nicht in diesem Termine des Ver,
fuchs der Güte zu gewärtigen. Die Zurückbleibenden 'werden aber vom gegenwärtigen Ver
fahren ein für allemal ausgeschlossen. Schencklengsfeld den I2ten October 1805.
Aus Rurhess. Amte Lanbeek daselbst, ss. Hartert, Amts-Assessor.
Z) Kraft Kurfürst!. Hessischen Regierungs - Auftrages werden alle und jede, welche an dem
Herrn Pfarrer Witzel zu Renda Forderungen haben, hierdurch öffentlich aufgefordert, indem
auf den loten Februar 1806. in meines des Commissarii Wohnung angesetzten Terminent»
weder in Person, oder durch specialiter Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Ansprüche geltend
zu machen, und sich auf die Vergleichs,Vorschläge so gewiß zu erklären, als widrigenfalls
so gewiß der gänzlichen Abweisung und daß sie dem größeren Theile der Creditore», welche
bas zu versuä)ende pactum remillorium eingehen werden, beytreten sollen, zu gewärtigen,
Cschwege am yten November 1805.
Lreyherrl. von Trottischer Justitianus, Holzapffel. Vig. Commiss.
4) Alle Gläubiger des in Schulden gerathenen hiesigen Leinwebers Christian Wachs werden,,
auf dessen eigenen Antrag, zur Liquidation ihrer Forderungen und zum Versuch einer gütli
chen Urbereinkunft hierdurch auf Mitwochen den zoten Novbr, d, I, Morgens io Uhr, bey
' Straft