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Straße, die Hoffnung genannt, wovon die andere Hälfte der Witwe des Alexander Clemens
gehört, weder Eigenthums-Rechte noch hypothekarische Ansprüche haften. Sie habendes
Ends um eine Edictalladung nachgesucht. Demnach werden alle diejenigen, die an gedach
tem halben Hause nebst Garten Eigenthums- oder hypothekarische Ansprüche zu haben ver-
meynett, hiermit verabladet, solche im Termin den 2yten November fub prejudicio preclufi
dahier ad protocollum anzuzeigen. Schmalkalden den Zten Oktober 1805.
Rurfüestl. Hess. (Dberamt daselbst. In ñdem copiL Rördell, Secretarius.
4) Der seit geraumen Jahren von hier abwesende Philipp Degenborn oder dessen etwaige Er
ben, werden hierdurch edictaliter vorgeladen, sich binnen z Monaten 2 dato an, bey Fürst
lichem Stadtgericht dahier zu sistiren, und ihr aus einigen in hiesiger Feldmark gelegenen
Grundstücken bestehendes Vermögen, nach gehörig beygebrachter Legitimation, in Empfang
zuj nehmen oder zu gewärtigen, daß solches der Stiefmutter gegen. Caution verabfolgt
werde. Sontra den rten Nov. 1805. F. H.A. Stsotgerichck daselbst. Heuser.
5) Es ist die Frau Hauptmann Ratke, gebohrne O.uentel, am izlen dieses Monats mit Hin
terlassung eines'gerichtlichen Testaments ohne Leibes-Erben dahier verstorben. Da nun zu ..
Eröffnung des Testaments der ute December d. I. zum Termin bestimmt ist; so wer
ben alle und jede etwaige Jntestat- oder präsumtive Testaments-Erben der Verstorbenen derge
stalt edictaliter und peremtorisch hiermit vorgeladen, um in bemeldetem Termin Vormittags
ii Uhr persönlich oder durch specialiter Bevollmachigte bey hiesigem Gericht zu erscheinen,
und der Publication des Testaments beyzuwohnen, mit Verwarnung, daß solche ihres etwai
gen Zurückbleibens ungeachtet wird vorgenommen werden.- Malsfeld den zoten October
1805. Adlich Scholleyisches Gericht daselbst. Fenne».
Vorladungen der Gläubiger.
l) Alle bekannte und unbekannte Gläubiger des heimlich von hier entwichenen Taglöhners Ge
orge Wolf werden hierdurch edictaliter vorgeladen, bey unterzeichneter Gerichtsstelle ihre
Forderungen in dem ad liquidandum credita auf den s6ten dieses Monats bestimmten Termin
bey Strafe nachheriger Enthvrung anzuzeigen, und rechtlich zu begründen. Sontra anritt»
November 1805. F. H. R. (.Stadtgericht. Heuser.
s) Nachdem sich bey Amt ergeben hat, daß das Guth des Einwohners Conrad Gütlich sen.
und dessen Ehefrau zu Ransbach vor der Uebergabe an deren Sohn den Conrad Gütlich jun.
und dessen Ehefrau daselbst mit weit mehreren Schulden belastet gewesen ist, als das zur
Tilgung derselben stipulirte Kaufpretium beträgt, mithin jene Privat-Uebergabe zum Nach,
theil der Gläubiger von keinem Rechtöbestande seyn kann; so ist auf den anderweiten öffent
lichen Verkauf desselben erkannt, vorher aber sowohl zum ordnungsmäsigen Versuch der Gü
te, als auch ad liquidandum credita Termin auf den üten November d. I. bey hiesigem Amt an-
bcstimmt worden. Es werden demnach hierdurch alle und jede Gläubiger ersagten Eonräd
Gütlich sen. und dessen Ehefrau hiermit vorgeladen, ihre Forderungen ex quocunque capite
in prefixo dahier anzuzeigen und zu begründen, weniger nicht in diesem Termine des Ver»
fuchs der Güte zu gewärtigen. Die Zurückbleibenden werden aber vom gegenwärtigen Ver
fahren ein für allemal ausgeschlossen. Schcncklengsfeld den irten October 1805.
Aus Nurhess. Amte Landeck daselbst. E. Hartert, Amts-Assessor.
Z) Sämtliche sowohl bekannte als unbekannte Gläubiger des Schulmeister Winters zu Lande
feld sollen ihre Forderungen bey Vermeydung der Entstörung im Termin den 2ten December
entweder persönlich oder durch specialiter bevollmächtigte Anwalde bey hiesigem Kurfürst!. Amt
zu Protokoll anzeigen und begründen, zugleich auch sich auf die vom Cridario geschehenen Ver,
gleichs-Vorschläge erklären, widrigenfalls aber gewärtigen, daß sie für solche, die den An
trag des Debitom genehmigt angesehen werden sollen. Spangenberg am zoten September
1&05, Rurhess. Amt aühier«. r» kdem Lometsch, Amts-Assessor. 4)