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‘ letzt noch der Amtsdiener Borü von hier, wegen 15 Rthlr.4 Alb. 4 Hlr. Errmmal-Kosirn.
Sollten aber einer oder Mehrere ein besseres Vorzugsrecht behaupten zu können sich getrauen, '
so stehet dazu dergestalt ein präklusiver Termin auf den 2iten k. M. November, daß wer das
bessere Vorrecht alsdann zu zeigen und die dazu etwan zweckende Beweismittel mitzubringen
unterläßt, derselbe damit hernach nicht weiter gehöret, sondern die vittribution der Masse
nach dieser vorläufigen Classification geschehen soll, zu welchem Ende dieses sämtlichen Credi
ten durch diese Zeitung und den Anschlag vor der Amtsstube bekannt gemacht wird. Aie,
qenhain am 8 ten Oktober 1805. . ... . L. H. Günther.
S') Es ist auf Instanz des Schutzluden Moses Plaut auf die für den vorhin zu Ruhnda wohn,
haft gewesenen und dermaligen Hospitalit Heinrich Schröder in vepolrto befindliche Fehri
sche Gelder und weiteres im Amt Felsberg liegendes Vermögen der Arrest angelegt, und da
es die Nothdurft erfordert, dessen Schuldenzustand zu wissen; so werden alle diejenige, wel
che an gedachtem Hospitalit Heinrich Schröder aus irgend einem Grunde Ansprüche zu ha
ben vermeynen, vorgeladen, solche im Termin den 2vten November so gewiß vor hiesigem
Amt zu begründen, als sie sonst mit solchen bey.diesem Verfahren enthört werden sollen,
und der etwa nach Bezahlung der sich gemeldeten Gläubiger übrig bleibende Betrag gedach
tem Schröder ausgezahlt werden wird. Felsberg den izten Oktober 1805.
Rurfürstl. ^>ess. Amt daselbst. Ungewitter.
7 ) Zufolge des in Termino den 24ten May l. I. zwischen den Schülerschen majorennen Ge
schwistern und deren resp. Curatorcn getroffenen Vergleichs, sind dem Urban Schüler dahier
sämtliche Güther mit Einschluß derer auf solchen haftenden und bereits im Termin den zte»
August verwichenen Jahrs, wiewohl unvollständig, liquidirten Elterlichen Schulden überlas
sen und abgetreten worden. Da nun dieser Urban Schüler vor hiesigem Stadtgericht um
Vorladung derer auf sich übernommenen Gläubiger zu Fortliquid-rung der Schulden gebeten,
auch deshalb Termin auf Mitwochen den 2?ten November nächstkünftig vor hiesiges Stadtge
richt anberaumt worden; So wird dies jedem bishiebin noch nicht befriedigten Gläubiger hier
durch mit der Auflage bekannt gemacht, um zu jenem Ende alsdann zu gewöhnlicher Ge
richtszeit sich daselbst einzufinden, und seine Forderung, :n so weit es noch nicht geschehen,
bey Strafe deren Abweisung gehörig zu begründen. Gudensberg den 22ten Oktober 1805.
Bürgermeister und Ratb. ln tidcm Casselmann.
8) Nachdem Behuf der Untersuchung des Vermögens- und Schuldenzustandes des Einwoh
ners Johannes Krauß zu Hausen die Edtctal-Citation dessen Gläubiger unterm heutigen dato
von Amtswegen erkannt worden; so werden dessen sämmtliche sowohl bekannte als unbekannte
Creditoreö hierdurch vorgeladen, im Termin Freylags den Zten Januar k. I. Vormittags
10 Uhr vor hiesigem Amt zu erscheinen, ihre Forderungen zu liqmdrren und alsbald gehörig
zu begründen, und sich auf die ihnen zu thuenden Vergleichs-Vorschläge zu erklären, wi
drigenfalls aber der ohnfehlbaren Präclusion zu gewärtigen' Breitenbüch unterm Herzberg
den i7ten Oktober 1805. Lreyherrlich Dörnberqisches Amt. Becker,
y) Der Schutzjude Rüben Siemon allhicr hat mit der Anzeige seiner Insolvenz um öffentliche
'Vorladung seiner Creditoren nachgesucht, in der Absicht, mit denselben ein pactum remiflb.
rium zu versuchen. Alle und jede Gläubiger des genannten Schntzjuden werden daher edicta-
liter citirt, in dem auf den yten Nov. d. I. bestimmten Termin so gewiß Vormittags io Uhr
entweder in Person oder durch bevollmächtigte Mandatarien vor hiesigem Oberschultheißen-
Amte zu erscheinen, ihre Forderungen anzuzeigen, und sich zugleich auf die von Seiten des
Schuldners alsdann zu machenden VergleichSpropositionen, zu Vermeidung des Concurspro-
' zesses, vernehmen zu lassen, als widrigenfalls zu gewärtigen, daß die Nichterscheinenden
präcludirt, und dem, was die beträchtlicheren Gläubiger beschließen, sich zu fügen, ange
wiesen werden sollen. Cassel den iten Oktober 1805.
Burfürftl. Oberschultheißen-Amt Hierselbst. Beermann.
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