Straße, hie Hoffnung genannt, wovon die andere Hälfte der Witwe des Alexander Clemen-
gehört, weder Egenthums Rechte noch hypothekarische Ansprüche hasten. Sie habendes
Ends um eine Edidalladung nachgesucht. Demnach werden alle diejenigen, die an gedach,
tem halben Hause nebst Garten Eigenthums- oder hypothekarische Ansprüche zu haben ver-
meynen, hiermit verabladet, solche im Termin den 2yten November sub prxjmlicio prxdufi
dahier ad protocollum anzuzeigen. Schmalkalden den Lten Oktober I80A.
Rurfürstl. Hess. Dberamt daselbst. I» fidem copix Rördell, Secretarius.
Vorladungen der Gläubiger. '
r) Da die Fortsetzung des bereits unterm 8ten November I8QZ. über das Vermögen des Apotheker
Delkeskamp dahier erkannten Concurses von K. Landes-Regierung dem unterzogenen Amte
überlasten worden, und man nicht weiß, ob nebst den bereits unterm 8ten November i8oz.
sich gemeldten Creditoren noch welche unbekannte Delkeskampische Gläubiger vorhanden,
auch oh die sich gemeldeten ihre Klage bey offenbarer Geringfügigkeit der Masse fortzusetzen
gesonnen, so werden alle und jede, welche an den von hiernach Homberg abgezogenen Apo
theker Delkcökampischen Eheleuten, aus was irgend für Rechtsgründen, Forderung zu haben
glauben, vorgeladen, in Termins den 2üten Nov. früh y Uhr dahier einzuführen, und dresich
bereits gemeldten ihre Klage fortzusetzen, und allenfalls wegen Vertheilung des nach Abzug
der privilegirten Schulden ganz wenigen Restes gütlich zu vergleichen, widrigenfalls dieselbe
i ierner nicht mehr gehört, von gegenwärtiger Concursmasse ausgeschloßen, und solche den
ich Meldenden ausgetheilt werden solle. Fritzlar den 2gten September 1805.
R. H. Amt. wüstner. In fidem Gehring.
Nachdem sich bey Amt ergeben hat, daß das Guth des Einwohners Conrad Gütlich fett,
und dessen Ehefrau zu Ransbach vor der Uebergabe an deren Sohn den Conrad Gütlich jun.
und dessen Ehefrau daselbst mit weit mehreren Schulden belastet gewesen ist, als das zur
Tilgung derselben stipulirte Kaufpretium beträgt, mithin jene Privat» Uebergabe zum Nach
theil der Gläubiger von keinem Rechtsbestande seyn kann; so ist auf den anderweiten öffent
lichen Verkauf desselben erkannt, vorher aber sowohl zum ordnungsmäsigen Versuch bevGü-
te, als auch ad liquidandum credita Termin aufdenüten November d. I. bey hiesigem Amt an-
bestimmt worden. Es werden demnach hierdurch alle und jede Gläubiger erfagten Eonrad
Gütlich sen. und dessen Ehefrau hiermit vorgeladen, ihre Forderungen ex quocunque capite
in pnefixo dahier anzuzeigen und zu begründen, weniger nicht in diesem Termine des Ver
suchs der Güte zu gewärtigen. Die Zurückbleibenden werden aber vom gegenwärtigen Ver
fahren ein für allemal ausgeschlossen. Schencklengsftld den irten Oktober 1805.
Aus Rurhess. Amte Landeck daselbst. L. Hartert, Amts-Assessor.
Z) Sämtliche sowohl bekannte als unbekannte Gläubiger des Schulmeister Winters zu Lande-
seid sollen ihre Forderungen bey Vermeydung der Enthöruna im Termin den 2ten December
entweder persönlich oder durch specialiter bevollmächtigte Anwälde bey hiesigem Kurfürst!. Amt
zu Protokoll anzeigen und begründen, zugleich auch sich aufdie vom Cridario geschehenen Ver,
gleichs-Vor schlüge erklären, widrigenfalls aber gewärtigen, daß sie für solche, die den An
trag des vcbitoris genehmigt angesehen werden sollen. Spangenberg am Zoten September
1805. Rurhess. 2lmt allhier. In fidem Lometsch, Amts-Assestor.
4) Die Erben des vorhinnigen Conductors Henrich Neutze zu Grebenstein, welcher ohnlänast
zu Burguffeln verstorben ist, haben erklärt, daß sie dessen Erbschaft nicht anders als cum
bencfnio legis et inventani antreten könnten, und in dieser Hinsicht um die öffentliche Vor
ladung dessen Gläubigere gebeten. Alle und jede also, die an des erfagten Neutze Verlassen-
schast eine gegründete Forderung zu haben vermeynen, werden hierdurch aufgefordert, solche
m Person oder durch genugsam Bevollmächtigte Donnerstag den 7ten Novencher vächstkünftig
Bo»