annehmliches Gebot geschehen; es wird daher anderweiter Tertriin auf den rzten October
s. c. nach Bergheim in des Grebeu Haus anberahmt, worin mit dem zuletzt gethanen Gebot
der 900 Rthlr. der Anfang gemacht werden soll. Kauflustige, so wie diejenigen, welche an
besagten Grundstücken rechtliche Ansprüche zu haben vermeinen, können sich ersagten Tages
vor Kurfürst!. Amte aldort einfinden, erstere bieten und den Zuschlag erwarten, letztere aber
haben ihre vermeintliche rechtliche Ansprüche bey Strafe der Enthörung zu begründen. Spag-
genberg am löten September 1805.
Rurhess. Amt alhier. in fídem C. 2t. C. Lometsch, Amts-Assessor. ^
19) Auf Instanz des Stephan Pincken Ehefrau zu Rotenburg soll Schuldenhalber der Johan
nes Möllers Witwe von Altmorschen, ein derselben zugehöriges Wohnhaus cum pertinenti!,
zwischen Christoph Heinemann und Valentin Wiegands Rel. alldort gelegen, öffentlich an
den Meistbietenden verkauft werden, und ist hierzu lermmus licitsüonjs auf den riten No
vember l. I. vor Kurfürst!. Amt allhier angesetzt, worin Kauflustige so wie diejenigen, wel
che, an besagtem Wohnhause rechtliche Ansprüche zu haben .vermeynen, vor Kurfürst!. Amte
allhier Vormittags 9 Uhr erscheinen, und von erstem der Meistbietende des Zuschlags gewär?
tigen kann, letztere aber ihre rechtliche Nothdurft tob pr-ejuclicio prrccluiizu Protokoll vorstel
len sotten. Spangenberg am 2ten September 1825.
K. H. Amt alhier. In ñdem <s. A. <5. Lometsch, Amts-Assessor,
go) Ausgeklagter Schuldenhalber, womit der Einwohner Adam Vorhauer sen. modo dessen Ey-
- dam und Güther-Besitzer Johannes Andreas zu Geismar, dem Schutzjuden Manasses Hertz
zu Fritzlar verhaftet ist, sollen nachfolgende jenen zugehörige und letzterm immirtirte Grund
stücke, als: i) lit. Ch. G. Nr. 13. ilSícf, Erbland vor dem Homberge, zwischen Melchior
Hebeler jun. und Jost Henrich Grimmel; 2) lit. Ch. D. Nr. 143. £ Ack. Erbland bey der
Schlagmühle, zum zwischen Melchior Hebeler jun. und Johs. Ritten Rel. 3) lit. Ch.
8. Nr. 72. I Ack. i Nut. desgl. bey dem sogenannten Börngen, zwischen George Koch und
Henrich Vaupel; 4) lit. Eh. 8. Nr. 117. A Ack. 7 Rut. noch desgl. aufdem untersten Ham
bach, zwischen Adam Hebeler sen. und Caspar Gröschner, welche vvrbenamte Stücke dem
Stift Fritzlar, modo gnädigster Herrschaft das ute Gebund zehnden; 5) stft Ch. E. Nr.
23 u. 35. '$s Ack. I Rut. Erbwiese bey der Feldlachsbrücke zur Hälfte, zwischen dem Bäk-
ker Henrich Heinemann und dem Italiener Ferrare von Fritzlar gelegen; 6) lrt.Ch. E. Nr.^.
ur Ack. 6-J Rut. dergleichen in der Feldlache, Zwischen Adam Hebeler sen. und Valentin
Stichel von Haddamar; 7) lit. Ch. E. Nr. 42. ~ Ack. 5I Rut. noch dergl. unterm Wein
berge, zwischen Johs. Vorhauerund dem Cantor Hagebusch von Fritzlar; 8) ß Ack. 1 Rut.
Rottland in der Haasenlücke, so gnädigster Herrschaft zins- und mit dem loten Gebund zehnd-
bar ist, zwischen Zacharias Molls Rel. und Adam Hebeler jun., hiervon wird an gnädigste
Herrschaft jährlich abgegeben 6 Hlr. Geld und I Metze partim; y) Ack. 4 Rut. desgl.
daselbst zwischen Johs. Kühn und Adam Hebeler jun., hiervon wird an gnädigste Herrschaft
jährlich abgegeben 6 Hlr. Geld und \ Metze partim; 10) ^ Ack. 7 Rut. desgleichen an
der gelben Seite, zwischen Adam Hebeler sen. und Adam Bräutigam, hiervon wird an gnä
digste Herrschaft jährlich abgegeben 1 Alb. Geld und \ Metze partim ; n) f Ack. 8 N«t.
desgl. am Eckerich, zwischen Jacob Maade und Ludwig Bräutigams Rel. 12) Ack. 2 Rut.
daselbst desgl. anden vorigen gelegen, hiervon wird an gnädigste Herrschaft jährlich abgege
ben i Alb. 6 Hlr. Geld und 1f Metzen partim; IZ) A Ack. 5 Ssut. desgl. am rothen LLcge,
zwischen Adam Hebeler sen. und Joh. Henrich Keßler, hier von wird an gnädigste Herrschaft
jährlich abgegeben i Alb. Geld und 1 Metze partim ; 14^) \ Ack. 6 Nut. noch deSgl. aufden
Leeren, zwischen Joh.'Adam Hebeler jun. und Adam Bräutigam, hiervon wird an gnädigste
Herrschaft jährlich abgegeben 1 Alb. Geld nnd 1 Mttze partim; von Amtswegen öffentlich ver
baust werden, und ist dazu Terminus licitationis auf Donnerstag den I2tcn December l. I.
bestimmt worden. Diejenigen nun, welche vorgcdachte Grundstücke zu kaufen gesonnen sind,
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