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mächtigte ftufrò Stadt-Gericht dahier zu erscheinen, ihre Forderungen anzuzeigen und zu be-
? gründen, sich- auch alsdann zugleich auf die zu Vermeydnng eines weitläuftigen und kost-
pieligen Concurses ihnen zuthuende Vergleichs-Vorschläge zu erklären, in Entstehung des
einen oder des andern aber zu gewärtigen, daß sie mit ihren Forderungen von der itzigenEon-
curs- Masse abgewiesen, und resp. demjenigen was die nach Verhältniß ihrer Forderungen
mehresten Gläubiger in Ansehung des zu versuchenden Vergleichs genehmigen werden, als
deygetreten geachtet werden sollen. Treysa den i9ten Junii 1825.
Beamter, samt Bürgermeister und Rath das. E. G.BLskamp. Hirschfeld.
5) Die Schulden des George Henrich Büchling zu Hoof übersteigen dessen Vermögen. Alle
und jede Creditore» desselben, werden daher andurch vorgeladen, in Termino den 2ten Sep
tember vor Amt dahier zu erscheinen, bey Vermeydung der Präcluffon von diesem Verfahren
ihre Forderungen anzugeben und den Versuch der Güte abzuwarten. Wilhelmshöhe am löten
Junn 1804. B. H. 2lmt Hierselbst. Brerhauer.
L) Diejenige, welche an dem, auf unterthänigstes Nachsuchen gnädigst verabschiedeten, im
Kurhessischen Husaren-Regiment bisher gestandenen Lieutenant von Plessen, eine Forderung
zu haben glauben, werden auf den utenk. M. Julius hierdurch vorgeladen, um alsdann
zur gewöhnlichen Gerichtszeit, entweder persönlich oder durch bevollmächtigte Anwälde, vor
unterzeichnetem Gerichte zu erscheinen, ihre Forderungen anzugeben, und, so viel thunlich,
gleich zu begründen, widrigenfalls aber zu gewärtigen, daß, nach Verlaus dieses Termins
die Präclusion ohnfehlbar erfolgt. Wobey noch zur Nachricht bemerkt wird, daß auf einge
sandt werdende Briefe ganz und gar nicht reflectirt werden kann, indem der Gang der Sache
dadurch nur aufgehalten wird, und man sich auch von Seitendes Gerichts ohnehin nicht auf
weitläufige Correspondenzen einzulassen vermag. Grebenstein am lgten Junius 1805.
Burhess. Briegsgericht des Hujaren-Regiments aUhier.
w. H. pr. Z. Solms. 5 . H. Rröschell.
7) Der Rheinhard Sandrvck allhier hat angezeigt, wie er seine Gläubigere zu befriedigen aus
ser Stande wäre, und um deren Ausammenberufung, dabey auch zugleich gebeten, zwischen
diesen einen gerichtlichen Vergleich zu versuchen. Gleichwie nun diesem Gesuch Stadtge
richtswegen gefügt worden: als werden in Gemäßheit des ertheilten Decrets alle und jede,
welche an dem gedachten Rheinhard Sandrock Forderungen zu haben vermeynen, hierdurch
edictaliter citirt, solche in dem 26 liquidando eredita auf Freytags den zten Julius anbe
raumten Termin so gewiß anzuzeigen, und zugleich zu begründen, wie auch sich auf die ih
nen unter Vorlage des bereits errichteten gerichtlichen Jnventarii gemacht werdende Ver
gleichs-Vorschläge zu erklären; Als die Zurückbleibende resp. der Präclusion und weiteres
rechtliches Erkenntniß in contumaciam derselben zu gewärtigen haben. Eschwege am zten
Jun. 1805.
Aus Fürst!. Stadtgericht. E. Heuserl ln üdem Homburg, Stadtgerichtsact.
K) Nachdem der zu Wölfersheim gestandene Fürstlich Solmsi'sche Rath und Amtmann Stern
mit Tod abgegangen, und feine Jntestaterben die Erbschaft nicht anders als cum benekcio
legis et inventarli angetreten, auch um Convocation der Gläubiger gebeten haben, daher dem
Unterzeichneten der höchste Auftrag ertheilt worden ist, den Rath Sternischen Activ- und Passiv-
Staat zu eruiren; so werden hierdurch alle diejenige, welche an die Verlaffenschaft des verstor
benen Raths Stern aus irgend einem Grund einen persönlichen oder sonstigen Anspruch als
ehemaligen Beamten des Fürstlich - Solmsischen Amts Wölfersheim zu haben vermeynen, so
wie auch alle diejenige, welche während der Sternischen Amtsführung Gelder bey dem Amt
Wölfersheim deponirèt, oder durch dasselbe einkassiren lassen. aufDonnerstag den uten künf
tigen Monats Julii in das Herrschaftliche Haus zu Wölfersheim, vorgeladen, um ihre An
sprüche in Person oder durch hinreichend Bevollmächtigte alsdann so gewiß anzugeben und rich-