n88
39 t ti Stück.
S« Schuldforderungssachen des Sontraischen Pfarr-Witwenkassen-AdministratorBlanckek,
Lach Zu yienteröhausen Klägers, gegen Johannes Vieth und dessen Ehefrau zu Riechelsdörf
Beklagten, ist zu Verhandlung der Nothdurst dem Letztem ein- für allemal und zwar bey
Meydung der Erkennung des öffentlichen Verkaufs des gerichtlich zum Unterpfand verschrie-
Lenen Hauses samt Zubehör, Termin auf Donnerstag den r8ten November d. I. Mor
gens y Uhr nach Riechelsdorf präfigirt worden. Da nun der mitbeklagte Ehemann Johan,
nes Vieth geraume Zeit schon abwesend ist, ohne daß man von seinem Aufenthalt genaue
Kunde hat, so wird derselbe hierdurch bedeutet, daß er in praefixo termino Donnerstags den
28ten November d. I. Morgens - Uhr so gewiß vor Gericht in Riechelsdorf persönlich er
scheinen, und seine allenfallßige Nothdurft bey der Sache wahren, als widrigenfalls gewär
tigen müsse, daß ihm sofort ein Lurstor gblentis werde gesetzt, alle sonstige damit rechtlich
verbundene Vorkehrungen getroffen, und'er nachher mit ferner Nothdurft gar weiter nicht ge-s
hört werden. Nentershausen denryten August 1825.
Freyhevrl. Corndergisches Gericht. Deß.
Vorladungen der Gläubiger.
r) Alle und jede, welche an dem Nachlaß des in Pension gestandenen Zeugwärters Capitam
Schirmer etwasgegründete Forderungen zu haben vermeinen, werden hierdurch angewie
sen, in dem aufDonnerstag den 24ten Oktober d. I. anberaumten Termin in der Recesslrstube
dieses Collegii zu gewöhnlicher Morgenszeit in Person oder durch Anwälde zu erscheinen, ihre
Forderungen gehörig zu begründen und darauf rechtlicher Erkenntniß, im Auöbleibungsfall
aber zu gewärtigen, daß sie damit nicht weiter gehört, sondern präcludirt werden. Cassel den
rrzten August 1805. Rurfürstl. -Hess. Rriegs-Colleaium ites Deport,
z) Alle und jede, so an dem Nachlaß des im Kurheffischen Garnisons-Regiment von Schaltern
gestandenen und ohnlängst zu Nauheim mit Tod abgegangenen Capitain Henrich Philipp Rü-
i er eine gegründete Forderung zu haben vermeinen, werden hiermit vorgeladen, um Mitwoch
en sten Oktober d.J. Vormittags vor unterzeichnetem Kriegsgericht entweder in Person oder
durch genugsam Bevollmächtigte zu erscheinen und ihre Forderungen behörig zu liquidiren;
widrigenfalls sie nach diesem damit weiter nicht gehört, auch gegen dessen nachgelassenen
Kinder kein Klagrecht haben sollen. Hanau den Loten August 1805.
Rurhess. Kriegsgericht des Garnisons-Regiment Schallern.
-) Nachdem die Erben weyland des Regierungs-Prokurators Coch zu völliger Constatirung
der Vermögensmasse des Defuncti um Convocation etwaiger Gläubiger gebeten haben; si
werden alle diejenigen, welche am verstorbenen Regierungs-Prokurator Coch einige Forde
rung zu haben vermeynen, hierdurch peremtorisch vorgeladen.', ihre Ansprüche indem auf den
Alten Oktober d. I. anberaumten Termin vor unterzeichnetem Commissario so gewiß anzuge
ben und gehörig zu begründen, als widrigenfalls der ohnfehlbaren Präclusion von dresem
Verfahren zu gewärtigen. Cassel den yten September 1805.
I. H. Reinück, h. t. Stadtschultheiß der Oberneustadt Hierselbst.
Rraft Kurfürst!. Regierungs-Auftrags.
4) Nachdem zur Beendigung des Concursprocesses über des hier verstorbenen Schutzjuden Da
vid Salomon Israel Hinterlassenschaftsmasse von den Kindern desselben Vergleichsvorschläge
geschehen sind, welche nach der besonderen Lage und Beschaffenheit der Sache und den vom
Contradietor sowie von dem Eurator eingeforderten Erklärungen in allem Betracht angemes
sen zu seyn scheinen; als ist zur Einziehung der-Erklärung der Creditoren Termin auf den
igten Oktober bestimmt worden. Es werden daher sämmtliche Gläubiger und resp. deren
Erben hierdurch edictaliter aufgefordert, in praefixo entweder in Person oder durch speciali-
ter Bevollmächtigte Vormittags präcis roUhr vor Kurfürst!. Oberschultheißen-Amte unfehl-