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Laffeltsche
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Mit Kurfürstlich»Hessischem gnädigsten Privilegio.
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SLück.
Montag den 2^ September.
Unsern rc. rc.
Regierungs - Ausschreiben.
Nachdem höchsten Orts befohlen worden ist, baß die an den natürlichen Blattern Gestorbe-
" um die weitere Verbreitung der Epidemie möglichst zu verhüten, ohne Begleitung
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der ausser dem Sterbhause wohnenden Verwandten und Bekannten, in der S tille bearaben
werden sollen: so wird Euch aufgegeben, diesen hochsten Befehl in dem dortigen Amte übera»
gehorig publiciren zu laffen.
In dessen rc. Lastel den yten August 1825.
2 ^urfürftl. Hessrsche Regieruug hierselbst.
Edictalvorladungen.
i) Demnach der Weißgerbergeselle Conrad Sandmeister von hier seit 27 Jahr abwesend, und
die von dessen nunmehr» verstorbenen Mutter Catharina Agnesa, des Abraham SandmeisterS
Witwe geb. Schaffertin instituirte Erben um Verabfolgung ihrer Erblasserin Vermögen gebe
ten; als wird hiermit gedachter Conrad Sandmeister vorgeladen, binnen Z Monaten vor
allhiesigem Kurfürst!. Stadtgericht so gewiß sich zu melden, als das Vermögen gegen Cau-
tipn an gedachte Erbinteressenten verabfolgt werde. Hersfeld den 2ten September 1805»
Rrrrfürftl. Hess. Stadtgericht hierselbstm» Huber.
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