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Stück.
Meistbietenden verkauft werben. ES wird dies Kauflustigen und denjenigen, welche an die
sen Grundstücken einige Ansprüche zu haben vermeinen, bekannt gemacht, um in prafixo
Morgens 9 Uhr zu Wahlshausen in des Greben Fricke Behausung zu erscheinen, erstere zu
bieten, und nach Befinden den Zuschlag zu erwarten, leztere aber ihre Ansprüche fab pana
praeclufi zu begründen. Sababurg den 2ten Julii 1805.
F R. H. Iustitz-Amt dahier. Reßler.
Auf Instanz des Syndici der Pfarr-Witwen-Ca sie der Classe Gottsbüren sollen folgende dem
Friedrich Fricke med. zu Wahlöhauscn in dasiger Terminey belegene Grundstücke: i) ^Ack.
Z Rut. Land vor dem Altcnberge zwischen Johannes Steinhaus sen. und Philipp Henne; 2)
I Ack. Land vor dem Büchenberge zwischen Friedrich Fricke jun. und Johannes Schütze; Z)
§ Ack. Land im Königskampfe zwischen Christian Grimm und Justus Gebert; 4) | Ack. 5 Rut.>
Land vor der Lieth, zwischen Henrich Fricke am Wasserung von Trott Erben; 5) | Ack.
17 Rut. Land auf der Kohlstädte zwischen Johannes Henne, Jonas Sohn, und Friedrich
Klinge. 6) 4 Ack. 13 Rut. Land vor dem Altcnberge zwischen Christoph Quentin und George
Friedrich Robrecht; 7) Ack. 4I Rut. Wiesen auf dem krummen Winckel und mit Johö.
Hennen ; 8) 2 Ack. isl Rut. halb Land und halb Wiese beym alten Pfingstanger zwischen
Johannes Fricke und am Walde; y) 4 Ack. 2I Rut. Garten am Holmwege stößt auf die
Trift und an Jost Robrecht; 10) | Ack. Garten zu Elfershausen zwischen Bernhard Fricke
und dem Wege; und n) i| Ack. ist ein Kampf für der Wahlsburg, liegt im Lippoldsberger
Felde; in Termino den I2ten October l. I. öffentlich meistbietend verkauft werden. Kauflu
stige und diejenige, welche an diesen Grundstücken einige Ansprüche zuhaben vermeinen, kön
nen sich in prsestxo Morgens y Uhr zu Wahlshansen in des Greben Fricke Behausung einsin
gen, erstere bieten, und nach Befinden den Zuschlag erwarten, leztere aber ihre Ansprüche
bey Strafe dernachherigenAbweisung begründen. Sababurg den 2ten Julii 1805. testier.
59) Da das auf mein in der Dionysienstraße Nr. 100. belegenes zu allen Gewerben schickliches
Hans neulich geschehene Gebot von mir für noch nicht annehmlich befunden worden, so habe
ich desfalls einen nochmaligen Termin auf den i8ten September in meine obige Wohnung be
stimmt. Kausiiebhabere lade ich desfalls ein, besagten Tages des Vormittags gegen tolshr
gefälligst sich einzusinoen, zu bieten, und wird dem Meistbietenden dem Befinden nach der
Zuschlag zugesichert. Auf Verlangen kann die Hälfte des Kaufgeldes darauf stehen bleiben,
auch dies Haus vorher besehen wer den. Die Witwe Lalckeisen.
■éo) Eme in der Dorfschaft Altmorschen an der Nürnberger Landstraße und Fuldastrohm gele
gene beträchtliche Oekonomie soll aus freyer Hand verkauft werden. Diese Landwirthschaft
bestehet aus einem großen geräumigen noch so gut als neu erbaueten Wohnhaus, worin 4
große Stuben, ein Vorsaal, 6 Kammern, großer Bodenraum und hierauf eine Rauchkam-
wer, eine große Küche und hieran eine Braudeweinsbrennerry, worin das Masser durch ei
serne Röhren bis zum Zaitenstock geleitet wird, befindlich sind. Auf dem großen Hofraum
Hause befindet sich eine verdeckte Einfahrt nebst einer großen Scheuer, Pferdestall, worin
10 Stück gestellt werden körnwn, ein Kühstall für 12 ©tuer, 11 Schweineställe, wovon 4
von Stein und 7 von Holz erbaut sind, und hierinn 50 bis 60 Stück «Schweine untergebracht
werden können. Bey dem Haus befindet sich ein schöner Gemüsgarten mit Pfirsichen, Apri
kosen und Weintrauben-Anlagen; Desgleichen ein Gras-und Baumgarten. Bey diesem Guth
befinden sich an rechten guten Ländereyen 75 Ack. ygIRut., an Wiesen iij 9 * Ack. 30 Rut.
Diejenige, welche Belieben tragen diese Landwirthschaft käuflich zu übernehmen, können sich
bey dem Schulzen Dippel in Altmorschen binnen hier und. Michaeli d. I. melden und die nä
heren Conditivnen vernehmen. Wobey ferner zur Nachricht dient: daß die Brandeweinsbren
nerey in vollkommen gutem Stand sich befindet, daß das Haus ohnweit der Landstraße
. liegt, und nicht alle.in zur Oekonomie, sondern auch von einem Handelsmann, einem Fabrikan
ten oder von einem anderen Gewerbstreibenden Handwerker vollkommen benutzt werden kann.