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6) Johann Peter Schade von Niederellenbach hat wahrscheinlich mehr Schulden als Vermö
gen, und es ist über sein Aktiv-Vermögen eventualiter der Cvncurö erkannt. Um nun dies
mit den Schulden vergleichen zu können, sollen alle dessen Gläubiger sowohl bekannte als
unbekannte, Pfand-oder sonstige Gläubiger, Mitwochen denken September vor hiesigem
Fürstlichen Amte erscheinen, ihre Forderungen angeben und mit den Original-Urkunden be
legen, die Nichterscheinenden aber gewärtigen, daß sie bey der gegenwärtigen Masse ausge
schlossen werden. Rotenburg an der Fulda den Löten Julius i8oz.
F. H. R. Rath und 'Amtmann. <D. F. Gleim.
7) Das vorhandene Vermögen des verstorbenen hiesigen Schutzjuden Mayer Moses ist zur Be
friedigung der bis jetzt bekannten Gläubiger bey weitem nicht hinreichend, und daher ex
oñciv für nöthig befunden worden, dessen Schuldenzustand zu untersuchen. Alle und jede,
sowohl bekannte als unbekannte Gläubiger desselben, werden daher zur Liquidation ihrer
Forderungen auf Montag den Löten August d.J. Morgens 8 Uhr bey Strafe nachherrger Ab
weisung andurch edictaliter vorgeladen, wo denselben zugleich der 8t«tus Activomm & Patß-
vorum vorgelegt, die Güte in Gemäsheit gnädigster Verordnung vom löten September 1788.
versucht, in deren Entstehung aber das Weitere rechtlich verfügt werden soll. Neustadt den
röten März 1805. 'Aurhess. Amt allda. Embach, ln fidem cophe Martini.
g') Da es nöthig ist, den Vermögenszustand des verstorbenen Bäckermeisters Hermán Emanuel
Haurand, als auch dessen nachher verstorbener Ehefrau zu untersuchen; als werden hiermit
alle und jede, welche an gedachten beyden Eheleuten Forderungen und Ansprüche zu haben
vermeinen, vorgeladen, in dem auf den 8ten November peremtonsch bestimmten Termin vor hie
sigem Stadtgericht zn früher gewöhnlicher Gerichtözeit zu erscheinen, ihre Forderungen und
Ansprüche anzugeben, zu begründen und rechtliche Erkenntniß, im Entstehungsfall aber zu
erwarten, daß sie nicht weiter gehört, sondern ausgeschlossen werden. Cassel am raten Ju
lius 1805. Bürgermeister und Rath daselbst.
9) Da der Christoph Hildebrand aus Cammerbach wegen seiner schlechten Vermögens-Um
stände und der von ihm angeblich erlittenen Unglücksfälle höchsten Orts um die gnädigste
Verwilligung einer zehnjährigen Zahlungsfrist, ohne Interessen, unterthänigst eingekom
men, und mir darauf von Kurfürst!. Regierung durch ein den 7ten d. M. bey mir einge
gangenes hochverehrliches Rescript vom r8ten des zuletzt verflossenen Monats befohlen wor
den ist, den 8t3tulu activorum & pasEvorum, so wie auch die Unglücköfälle des Supplikan
ten zu untersuchen und dessen Creditoren über sein Gesuch zu vernehmen; so werden auch
hierdurch sämtliche Gläubigere desselben, sowobl die bekannte als unbekannte aufgefordert,
im Termin den I7ten September d. I. vor hiesigem Fürst!. Amte entgegen den Supplikan
ten zu erscheinen, und nicht allein ihre an ihm habende Forderungen anzuzeigen und zu be
gründen, sondern auch sich zugleich über dessen Gesuch gehörig zu erklären, oder zu gewär-
tigen, daß sie nachhero mit ihren Einwendungen gegen dasselbe nicht weiter gehört werden.
Germerode den 2zten Julii 1825. O. F. C. Rönig.
In fidem Holzapfel!, Amts-Actuarius.
10) Gegen den hiesigen Bürger und ehemaligen von Butlarschen Conductorzu Stiedenrode, Jo
hannes Fleischhauer dahier, haben sich soviel Schulden entdeckt, daß man von Stadtge
richtswegen die Untersuchung des 8tsms aÄivoruni & paflivorum für nöthig erachtet hat. Es
werden daher alle und jede Gläubiger des erwähnten Fleischhauers, hierdurch öffentlich auf
gefordert und vorgeladen, in dem hierzu bestimmten Termin den i7ten September d.J. auf
hiesigem Rathhause vor Fürst!. Stadtgericht, entweder in Person oder durch hinlänglich Be
vollmächtigte Hu erscheinen, ihre Forderungen zu Protokoll zu geben und zu begründen, und
unter Vorlegung eines inimittelst zu errichtenden Jnventarii, Vergleichs-Vorschlägen- entge
gen zu sehen, unter der Verwarnung, daß die Nrchterscheinenden von diesem Verfahren aus
geschlossen werden sollen. Witzenhausen den ryten Julu 1825.
L. H. R. Stadtgericht daselbst. Heuckeroth. u)