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Mit Kurfürstlich - Hessischem gnädigsten Privilegio.
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SLück.
Montag den 19— August.
Edictalvorladungen.
1) ^NöM c verwitwete Frau Pfarrin Neuber, geb. Knobel, vor einiger Zeit zu Braach verstorben
ist, und die angeblichen Erben derselben, Herr Pfarr Coing und dessen Frau Eheliebste
um die Eröfnung der von jener bey der Reservaten-Commission allhier niedergelegten lezten
Willensmeynung gebeten haben; so ist hierzu Terminus auf den 7ten September a, c. anhero
angesezt worden, und wird denen etwaigen unbekannten Leibeserben oder Seitenverwand
ten der vorgedachten Erblasserin ausgegeben, entweder selbst, oder durch hinlänglich Bevoll
mächtigte, bey Strafe, daß bey ihrem Nichterscheinen die Publication einseitig geschehen
solle, in dem angesezten Termin vor der Reservaten-Commission dahier zu erscheinen und die
sem Act beyzuwohnen. Rotenburg an der Fulda den 6ten August 1805.
Stückradt, Reservaten - Commissarius.
2) Da der Hofgärtner Hülßemann zu Wilhelmsthal verstorben ist, und bey Amt seine lezte
Willenömeynung hinterlegt hat, dessen nächste Jntestat-Erben dahier nicht bekannt sind, die
fordersamste Publication fvthanen Testaments aber einem Rescript Kurfürstlichen HofgerichtS
gemäß erforderlich, auch hierzu Termin auf Dienstag den 27ten August nächstkünftig angesezt
worden ist ; So wird solches denen Hülßemannischen Jntestat-Erben hierdurch des Endes öf
fentlich bekannt gemacht, damit sie sich beregten Tages Vormittags um 10 Uhr in fyicfiger
Amtsstube in Person oder durch gesetzmäßig Bevollmächtigte einfinden, und nach anerkann
tem unverlezten Siegel die Eröfnung und Publication erwarten. Im Zurückbleibungsfalle
SssSöö aber