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Z ztes Stück.
I) Johann George Lambrecht, des verstorbenen Johannes Lambrechts Sohn, aus Wettesin-
-en, gebohren den Liten August 1774, ist vor langen Jahren ausgetreten. Wenn sich
derselbe nicht vor dem Monat August 1806. wieder einfindet und sich wegen seines verord-
nungswidrr'gen Austretens rechtfertiget: so ist Er seines Vermögens verlustig, und es wird
solches der verordneten Stiftung für Soldatenkinder für heimgefallen erklärt. Aus dem
Gesamtgenchte zu Wettesingen den 27ten Julil 1805.
4) Nach Ausweisung des älteren Pfcmdprotokolls vom privativen Gerichte Malsvurg, Seite
125, hat der Einwohner Johannes Riede zu Oberlistingen, unterm L9ten May 1735, sein
Haus und Hof nebst einigen Erbländercyen dem Herrn Obersten Carl Ludwig von Löwen-
siein, gegen 200 Rthlr. zur Caution eingelegt. Ohnerachtet wegen Länge der Zeit dieses
Verband durch die gedoppelt vorhandene Verjährung für erloschen zu acyten ist: so sind doch
Fälle der Unterbrechung derselben nicht unmöglich, und es ist demnach von den Erben der
Verpfänders, welchen der Vermerk im Pfandprotokoll ein Hinderniß war, für gut'gefunden
worden, den Herrn Pfandgläubiger ihres Vorfahrs, oder da dieser wahrscheinlich nicht mehr
.. am Leben ist, dessen Erben ^öffentlich aufzufordern, ihre Ansprüche aus jenem Cautions-In
strument in! dem auf Donnerstag den loten October schierötunftig bestimmten Termin, vor
Gericht allhier geltend zu machen. Diese werden demnach ersucht, hierzu jemand zu beauf
tragen und durch denselben das Nötige zu wahren, weil sonst kein Grund vorhanden seyn
dürste, nach verstrichenem Termin noch weiter auf den Vermerk im Pfandprotokoll Rück
sicht zu nehmen, vielmehr solchen darin zu löschen, und die verschriebenen Grundstücke für
frey von diesem Verband zu achten. Breuna den roten Julii 1805.
Aus dem Malsburgischen Samtgerichte daselbst.
5) Der dahier verstorbene Canonicus und Frühemesser Johann Georg Loew hat in seinem Te
stamente 2 arme Kinder, deren Namen er seinem ebenfalls verstorbenen Testamentario an
vertraut hat, und von denen eins noch unbekannt, der Ainsgenuß von 2000 Capital bis zum
goten Jahre ihres Alters, ober ihren ehelichen Leibeserben, legiret. Da nun das eine die-
ser Kinder vorgedachtermaßen noch unbekannt ist, jedoch aber vermuthet wird, daß ein zr»
Zwingen, gemäs kopeilich angehängten Taufscheins, der Berechtigte zu diesem Legat seye; Als
wird sothaner unbekannte Legatarius oder dessen eheliche Leibeserben hiermit edictaliter vor-
und abgeladen, sich binnen 3 Monaten peremtorischer Frist, nach Bekanntmachung dieser
Ladung, wovon 4 Wochen für den ersten, 4 Wochen für den rten und 4 Wochen für den
Zten und letzten Termin bestimmt werden, sich bey hiesigem Justitzamt zu siftiren, und rechZ
erforderlich zum Bezug dieses Legats zu legitimiren, als im sonstigen mit diesem Vermögen
Nach Inhalt des Testaments verfahren, und derselbe endlich auch nach Verlauf von 50 von
dem Taufschein anzurechnenden Jahren, nämlich mit dem Loten August 1817, für gänzlich
verschollen angesehen werden soll. Neustadt in Kurhessen den Löten April 1805.
Rurhess. Justitzamt allda. Embach. ln fidem Martini.
Daß des Johann Georg Linnemanns eines Hannoverischen Unterofficiers Ehefrau Anno
1767 den ryten August allhier von einem Sohne entbunden worden, welcher den roten eju,-
clem getauft und von seinen Pathen: Valentin Brodrück, Henrich Wedler, Maria Elisa
beths Tafel. und Dorothea Wedler, die Namen: Johann George, empfangen, solches wird
hiermit auf Verlangen aus hiesigem Kirchenbuche swbfide Pastorali attestirt. Zwingen den
28ten April 1794. -Henrich Georg Petri, Past. loci.
In ficiem Copiât Martini.
6) Wilhelm Bräutigam aus Heimershausen, welcher vermöge beygebrachten Kirchenbuchs-E/,
tracts am roten October 1731. gebohren worden, ist bereits vor 55 Jahre in die Fremde ge
gangen, ohne daß bisdahin dessen Aufenthalts-Ort bekannt ist: Da nun dessen nächsteVer-
wandten um die Verabfolgung dessen annoch guthabenden Erbtheils von 91 Rthlr. 10 Alb.
jo Hlr. nachgesucht haben; so ist die Edictaj-Citation erkannt, und wird demnach gedachter
Wil-