35g 5»te- Stück.
»aumwollenrr Weiberrock. 25) ein baumwollenzeugener Rock. 267 ein schwor, Charzewol- j
len Rock. 27) eine weisse baumwollene Schürze mit rochen Streifen. 28) eine dcko mit brau
nen Streifen. 29) ein schwarzer wollener Rock von Engl. Zeug. 30) ein halbtrauerkattu
nen Weiberkamisol. .31) ein schwarz kattunen Kamlsol mit meissen Blümchen. 32) ein braun
kattunen dito. 33) ein violet kattunen'dito mit schwarzen Blumen. 34) eine blau gedruckte
Schürze. 35) eine blau gefärbte dito. 36) 2 blau und weiß gedruckte Kinderschürzen. 37)
eine Wlldlederne Mannshofe. Es wird daher jeder Orts Obrigkeit gebührend und unter Er- !
hietung zu gleicher Rechtshülfe ersucht, genau darauf inoigiUren zu lassen, ob von diesen
Sachen etwas zum Verkauf angeboten oder auf sonstige Art entdeckt wird, und in diesem Falle
unterzeichnetem Gerichte gefällige Nachricht, zu ertheilen. Brschhausen den 2teu December
1804. wilckens - Amtmann. Von Gesamtgerichtswegen.
47) Es ist zwar durch die gnädigst cmanirte Verordnung vom 28ten April 1792 unter andern
versehen, daß alle Besitz-Veränderungen rittersteuerbarer Güther und Gefälle binnen zwey
Monaten, von dem Tage der extradition der Wehrschaften, oder sonstigen über d.e Verän
derung des Eigenthums sprechende Documente, an gerechnet, bey den Ritterschaftlichen
Steuer-Rectificativas-.Commissionen,. Behuf des Ab - und Zuschreibens in den Catastern,
angezeigt werden sollen. Da jedoch jenem Höchsten Befehl so wenig schuldigst nachgelebt
wird, daß sich vielmehr die Zahl der veränderten Besitzer von Zeit zu Zeit äußerst vergrößert,
und man bey vielen bereits vorlängst verstorbenen sogar.nicht einmal weiß., wer ihre in An
spruch zu nehmende Erben eigentlich sind; Als werden alle und jede Elgenthümere solcher
frey adelichen Güther und Revenüen, deren Ab - und Zuschreiben im Rltterschafrlichen Ca
tastro noch nicht gewahrt ist, zum Ueberfluß hierdurch nochmals aufgefordert, so gewiß din-
ven den nächsten zwey Monaten « ciato ihre deöhalbigen Verbriefungcn bey UnS zu produci-
ren, als sie widrigenfalls zu gewärtigen haben, daß nach Verlauf dieser Frist, mit der ord
nungsmäßigen Strafe der doppelten Steuer ohnnachsichtlich wider alle saumhafte werde ver
fahren werden. Cassel am 2Zten Nov. 1804.
R. H. Ritterschaftltche Steuer-Rectifications-Commission allster.
,. v. Baumbach. von der Malsburg. I. D. wetzet.
48) Da die Ziehung der 4ten Classe Zrter Lotterie beendiget ist; So werden die Interessenten
nicht nur die darin» gefallene Gewinne nach plansmäßigem Abzug, binnen der bestimmten
r vierwöchigen Frist von denjenigen Collecteurs, bey welchen die Einlagen geschehen, gegen
die Original-Gewinnloose in Empfang nehmen, sondern auch die Renovation der im Spie! ver
bliebenen Billets umsomehr beschleunigen, als die Ziehung der zten Classe am 7ten Januar k.J.
vhnfehlbar geschiehet. Auch stehen noch Kaufloose zur Zten Classe, und zwar: Ganze zu
ii^Rthlr., Halbe zu 5| Rthlr., und Viertel zu 2 Rthlr. 21 Ggr., in den Collecturen zu
haben. Cassel den 2/ten Nov. 1804. Brrrfürstl. Hess. Lotterie-Direction daselbst.
49 Bey dem Buchbindermeister Höfer in der mittelsten Johannisstraße sind wiederum angekom
men sehr schöne feine besonders in geschmackvollen Versen auserlesene Neujahrswünsche, so
wohl in ganz Atlas geprägte als auch Jlluminirte mit Verzierungen belegt. Für jeden Lieb
haber große und kleine in verschiedenen Preisen. Auch sind noch besonders an Pathen undj Go
thel, auch Bogen von verschiedener Gattung und Preisen. Die bekannten Visitenkarten sind bey
mir große und kleine in verschiedenen Preisen zu haben. Ich erbitte mir geneigten Zuspruch.
So) Künftigen Dienstag den Uten dieses und folgende Tage des Nachmittag \z Uhr sollen durch
das unterschriebene Commiss. Bureau in ihrem Hause am Brink Nr. 518. nachfolgende Sa
chen an den Meistbietenden gegen sofortige baare Bezahlung verkauft werden, als: erne Par
tie fein englisch Steinguth, bestehet aus einem großen kompletten Tafel-Servhe, baille mit
feiner Mahlerey, welches, nachdem sich Liebhaber dazu einfinden, zusammen oder einzeln
ausgeboten werden soll. Desgl. feine durchbrochene Theebreter, Kaffee- Thee-und Milch
kannen, Gpühlkümpfe und Theefiaschen, marmorirte Blumentöpfe mit Untersätzen; ferner
...', ■. , ohnc.