*>q 6 .. z^tes Stück.
57) Der Fürst!. Anhalt-Dessauische Hof-Zahnchirurgus Hr. Carl Schmidt aus Dessau, empfieh»
sich diese Messe allen an Zahnkrankheiten leidenten Personen in seiner Kunst beßtens: 1. hei
Ict er alle Fehler und Mängel der Zähne des Mundes und des Zahnfleisches, reinigt solche voi
Weinstein und Bvand, nimmt alle Wurzeln und abgebrochene Zahne aus, heilet Aahnfisteli
und den Beinfraß der Kinnladen. Und ersetzt 2. den Verlust der Zahne durch Künstliche, di
den Natürlichen vollkommen gleichen, wieder. Die künstlich eingesetzten Jahne werden nie
mais braun , gelb und übelriechend, so daß sie den Natürlichen an Glastür und Festigkeit voll
'kommen gleichen, auch ist die eben erwähnte Operation keineswezes gefährlich oder schmerz
haft, sondern in jeder Rücksicht nützlich in ihren Folgen. Auch empfiehlt derselbe seine viel
- jährigen nützlich erprobten und beliebten Zahn-Medicamente», l. A. eine Essenz wi-der di,
- Fäulniß und öftere Bluten des Zahnfleisches, auch befördert dieselbe den Durchbruch der erster
Jahne bey.den Kindern, das Glas 16 ®<u\ oder .1 Fl. 12 Kr. l. B. eine Tinktur wider de«
nassen Knochenfraß und Brand an den Jahnen, das Glas 16 Ggr. oder 1 Fl. 12 Kr. l. C,
ein.Zahnpulfer zum Reinigen der Jahne, die Dose 8 Ggr. oder 36 Kr. l. D. ein Spiritus
: für Zahnweh, das Glas 8 Gar. oder 36 Kr. Eine gedruckte Anweisung zum richtigen Gebrauch
dieser Zahn-Medicamente nebst ein paar Worte àn diejenigen, welche ihre Zahne in gutem.
Stande zu erhalten wünschen, izte Aust, ist für 2 Ggr. dabey zu haben. Desgl. nützlich«
Belehrung zur Pflege und Erhaltung der Zahne bey Kindern und Erwachsenen, mit einem
Kupfer, wo obige Anweisung auch beygedruckt ist, ist bey seinem Commissionair, Hof-Buch
Händler Herrn Griesbach zu Cassel, in seiner Abwesenheit für 12 Ggr. oder 54 Kr. nebst allen
Iahn-Medicamcnten zu haben. Auch empfiehlt sich derselbe allen an Brüchen lerdenten Pati
enten mit seinen radikal heilenden und rühmlichst bekannten Bruchbandagen aller Arten, wel«
che auch bey erwachsenen und alten Personen Brüche radikal heilen, solche werden ohne den
Lncommoden Bein- oder Lendenriemen, getragen, und halten den stärksten Bruch ununter
brochen beym Reiten, Fahren, Tanzen, Fechten und in allen schweren Arbeiten^urück, auch
sind dieselben so bequem, baßste in gestrickten seidenen Beinkleidern, ohne deiner rt zu werden,
getragen werden können. Eine im May d. I. von ihm herausgegebene Schrift, über die
Brüche unter dem Tittel: "Noth- und Hülfsbüchlein für jedermann, oder Anweisung den
„Brüchen zuvor zukommen uyd sie, wenn sie einmal entstanden sind, gründlich zu erkennen
- „und zu heilen", ist sowohl bey ihm als auch in der Griesbachschen Hofbuchhandlung für
16 Ggr. oder 1 Fl. 12 Kr. zu haben. Sie ist für jeden Patienten sehr nützlich, sie erlangen
- dadurch eine Fertigkeit in der Anlegung der Bandagen und wie sie seine Heilungskissen apli-
ciren müssen. Auch ersehen sie in -demselben alle Preise seiner Bandagen und Maschienen.
, Da sein Aufenthalt nur bis den 28ten oder 2yten d. M. hier seyn wird , so empfiehlt er sich
dem Public» mit reeller Behandlung und Bedienung beßtens. Er logirt in dem Gasthaus
, zum Berliner Hof am Gouvernementsplatz,
58) Der Hof-Poftmentirer Iahn, wohnhaft auf den: GouvernementSplatz empfiehlt sich feinen
. hiesigen und auswärtigen Gönnern und Freunden mit Gold - und silbernen Epaulets, Sticke-
reyen, Bvpden, floreegee», Huth-Cvrdons, Schleifen, Stock-und Uhrbänder, allen Sorten'
und Farben Seide, ganz und halb feine Gold - und Silber-PailletS, Boullon, Folio, seidene
und baumwollene Agremenö, Chenillen, alle Sorten Frangen, Glocken und Schnüren nach
den neusten Dessms, er bittet um geneigten Zuspruch und verspricht die billigsten Preise und
promte Bedienung.
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Zufolge gnädigsten Befehls, soll der Versuch gemacht werden, die Anlegung einer hölzernen
Brücke über die Fulda in der hiesigen Residenz an dem Ort wo die abgebrochene alte steinerne
Drücke gestanden hat, auf die noch stehenden Grundpfeiler, mit Rücksicht auf die Befestigung
des schadhaften Pfeilers, an den Mindeftforbernden auszubieten. Llebhaber, die das nöthige
Vermögen besitzen, diesen Bau zu unternehmen und solchergestalt zu vollführe», daß alles
nach