Vom rZten April i'sz. zi-
àrde» in Gefolge gnädigster Landesverordnupg vom yten FeLrnar 1787, vsri Gerichtswegen
' dergestalt öffentlich citirt, daß sie sich in der darinnen gcsizten Frist wiedermn einstellen , oder
gegenfalö zu gewärtigen haben sollen, daß ihr Vermögen/ wenn sie das rote Jahr zurück gelegt,
/ denen nächsten Anverwandten verabfolgt werden solle.
Vorladungen der Gläubiger.
1) Nachdem der Rittmeister 'Rudorff vom Hnsarcn-Regimcnt ohnlangst verstorben ist ; so werden
alle und jede, welche an dessen Nachlaß ex Capite hereditatis Ansprüche, oder sonstige Forderun
gen zu haben vermcynen, hiermit cdictaliter citirt, nm in dem, auf den lyten Jrmins d.I. ange-
seztett Termin auf Fürstlichem Kriegs-Collegro per Procursrores zu erscheinen, ihre Nothdurft zum
Protocol! vorstellen zu lassen, und darauf rechtlichen Erkäntnisses, im Nichtcrscheinungsfall aber
. zu gewärtigen, daß sie nicht weiter gehört, sondern der übrigbleibende Nachlaß an die per Testa,
'mentimi eingesezte Erben und resp. Legatami abgegeben werden wird. Castel am iztcn März
179z. 8ürstl. Hess Rriege-LoUegium das.
L) Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Wilhelm des Nennten, Landgrafen Zu Hes
sin, Fürsten 5ti Hersfeld, Grafen zu Eatzenclnbogen, Dictz, Aiegenhain, Nidda, Schamnburg
und Hanau rè. Wir zu Höchst-Dero Regierung gnädigst verordnete Präsident, Cauzlar, Vice-
Prasident, Vicc-Canzlar, Rathe und Assessores, urkunden und bekennen hiermit, welchergestal-
ten sich bey.angestellter Untersuchung ergeben , daß der Nachlaß des verstorbenen Obersten Wil
helm Ludwig Alerander von Löwenstein zu Befriedigung der angezeigten Schulden nicht anreichcnd
und Wir daher über dessen Vermögen den Concurs zu erkennen. Uns veranlaßt gesehen. Nach
dem nun zu behöriger Liquidation sämtlicher pastivomai Terminus auf Dienstag den azten Jünii
bestimmt worden; Als wird solches hierdurch össemlich bekannt gemacht, damit diejenigen, so'an
ersagtem Obersten von Löweüstein annoch 'einige c Ansprüche zu haben vcrmeynen, alsdenn ans
. Fürstl. Regierung durch ordnungsmäßig bevollmächtigte Anwälde erscheinen, ihre Forderungen
durch Production der in Händen habenden Documeme oder ans sonst rechtliche Weise liquidile»
können, und sodann hierauf Bescheids zu gewärtigen, mit der Verwarnung, daß die in diesem
.Termin Jurnckbleibcude nicht weiter gehört, sondern von gegenwärtigem Concms abgewiesen wer
den sollen. Urkundlich des hierunter gedruckten größer» Fürstlichen Regierungs-Insiegels. So
geschehen Cassel den 23. Marz 1793.
.3) Nachdem dem beym hochlöblichen Regiment Gcnsd'Armes gestandenen Herrn Oberst von der
: Malsbiirg, auf sein nnrerthavigstes Nachsuchen der Abfthied gnädigst zugestanden worden ist: AlS
werden alle und jede welche an demselben gegründete Forderungen zu haben vermcynen, hierdurch
enveritnalitcr vorgeladen, so gewiß in dem ans den 22ten April 1793.001- dem Kriegsgericht deS
Regiments Gcrwd'Armes zn erscheinen und ihre Forderungen zu begründen, als im entgegen ge-
ftzren Fall zu gewärtigen, daß sie mit ihrer Forderung abgewiesen, und die vorräthigcu Montier-
Mngs-Gelder ansgezahlt werden sollen. Gndensberg den 28teu Marz 179z.
L. w. von Gchlorheim,
Obrist und Commandeur. L. Stückrabt, Auditeur.
4) Nachdem die versuchte gütliche Vertheilung der CluistiaN Georgischen Debit-Masse keinen Platt
gefunden; So wird mmrüehro über erwelmten Christian George zu Harle nachgelassenes Vermö
gen, in dem die aÄlva von denen pallivi« überstiegen worden, der Concurs-Preceß erkannt mrd ad
kiguidaudum eredita Terminus auf Donnerstag den 2oten Junms prafigirt. Alle und jede welche
an vorgedachter Masse gegründete Ansprüche zn haben vcrmeynen, werden deshalb hierdurch edi-
ctaliter vorgeladen, in prTüxo des Morgens y Uhr, auf der Amtsstube zu Felsberg in Person, oder
durch hinlängliche Bevollmächtigte zu erscheinen und ihre Förderung gegen den bestellten Contra-
dictorem ordnungsmäßig zu begründen, oder die völlige Enthörnng mit ihren Ansprüchen bey die
sem Eoumrsverfahreu zu gewärtigen. Felsberg den 2oren März 1793.
Ungewitter, in àw