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Januar.. Vorladungen der Gläubiger. 49
nach ju Abwendung des Eoncurs-ProcesseS in Gefolg gnädigste- Lanbesorbnung, der Versuch
Micher Uebereinkunft, nach den vorliegenden Umständen vorgenommen, und dann aller-tha!»
. den weiter W.R. geschehen und erkannt werden solle. Friedrwald den i8ten December 179s.
. . . Fürst!. Hess. Zustiz-Amr dahier. Friederich Julius Harter».
4) Demnach das vom hiesigen Schutz- und Handels-Inden, Michael Simon, höchsten Orrs ein
gereichte unterthänigsie Gesuch, um ein 6 jähriges Moratorium, an Hochfürstl. Regierung zu
Marburg remittiert. und von daher mir gnädigst au grlrag n und dtfohle-r worden; die Credill»
. res zu cmvocircn, selbige, nach vorgängiqer Untersuchung der erforderlichen Sichrrhe.t, und
wie sie demnächst zu befriedigen seyen, zu dem gebetenen Moratorio zu biPontren und sodann
weiter nntrrthänig zu berichten: AIS werden sämtlich so bekannte als unbekannte Michael Si-
mensche Gläubiger hiermit also und dergestalt perrmtorie vorgeladen, daß sie in dem auf Don
nerstag den ro. Jan. k.J. ein für allemahl anberaumn« Termino, früh Morgens 9 Uhr, vor
hiesigem Amt erscheinen, ihre Forderungen, guo título sie solche haben, angebt« und sofort be-
gründen, auch sich wegen des erbetenen Moratorii auf vorzulegende BermögenS-Umstände br-
siimt erklären, als widrigenfalls sich der ohnnachsichrlichen Präcision. und daß sie nachhero nicht
weiter gebört, sondern mit ihren Ansprüchen gänzlich abgewiesen werden, gewärtigen sollen.
Rauschcnberg den lyten Dec. 1790. Fürstl. Hess. Justiz-Amt das. I. H Sltppius.
5) Es werden alle diejenigen, so am Einwohner Johannes Dtcthaurh d. ält. zu Ho'zhausen,
gegründete Foderungeu zu haben glauben, hierdurch dergestalten vorgeladen, daß sie ihre An-
- spräche indem ans den 27ten Jenner k.J. anberaumten Termino, und zwar des Vormittags auf
hiesigem -Lmthause liquidsten und behörig begründen, auch daß sie gütliche Verg!eichs-V.>rsch-L-
ge anhören, widrigenfalls aber gewärtigen, daß sie damit bey diesem Ltqrridations - Verfahre»
nicht weiter gehört wcrdcn sollen. Homberg den 27. December 1700.
F. H. Lommemhurey-Amt. Kleyensteuder.
ü) Da deS ohnlängst verstorbenen General-Lieutenant und Gouverneurs von Varbeleben Er
ben, um Crtation seiner noch etwaigen Creditoren, ad liquidandum crcdita gebeten; so werde»
- all- diejenige, welche an gedachtem General - Lieutenant rechtliche Ansprüche zu haben vermei
nen, auf Montag den l4ten Februar k.J. als hierzu bestimmter Tagefahrt vorgeladen, um als-
, denn in der Reccssr-Stube Fürstl. Kriegs-Collegii, zu gewöhnlicher Msrgenözeit durch hinläng
lich Bevollmächtigte ohuauSoletblich zu erscheinen, ihre Forderungen und sonstige Ansprüche
• rechtsgebührerw zu liquidiren, und darauf rechtlicher Erkenntniß, im Ausbleibungs-Fall, aber
^ zu gewärtigen, daß sie damit dahier nicht weiter gehört, sondern gänzlich abgewiesen werden.
> Eaffel am z r. December 1790. Fürst!. Hess. Kriegs-Collegium daselbften.
7) Auf nunmehro völlig beendigte Liquidation in des verstorbenen HofbackmeisterS, Johann
Henrich Gerlach Deditsacke, find nach Abzug derer aufgegangenen Kosten d'e Credilores in nach
stehender Ordnung z» befriedigen, nemlich: 1) der an die Bäckergesellen Johannes Borne
mann, Johann George Gerlach, Wilhelm Kehr, Philipp JostcniuS, desgleichen an die Magd
Anna Martha Schindehüttin uyd Gärtner Friederich Umbach gebührende Lied- und Arbeits
lohn, auch des Landchlrurzi Waldmavn Chur - und Medic nal-Kosten von des Defuncti letzte
rer Krankheit, zusammen mit iZoRthlr. lüAlb. 8 Hst« sodann 2) der vom Advoeato Cair.erat
«quidlrte MehbRechnungs-Receß mit zöyRthlr. 14 Alb. z Hlr. 3) des Kriegs-Raths Zipf rück-
stäudiger Vorschuß derer zrzRchlr. nebst Zinsen zu 4 pro Cent srit dem 7ten Julii 1786, au«
der in 976 Rthlr. bestehenden Masse, soweit solche hinreicht, zu bezahlen, diesem Concreditort
aber wegen des noch abgehenden Quantiso wie allen Mttglaubigern, die ihre Befriedigung nicht
- erlangen können, dteNothdurft und der Regreß des communis deditoris weiter auSfünbtg zu ma,
chender Haabseligkeit, oder wie sie sonsten gemeinet, zu reserviren; dafem auch einer oder der
ander Creditor ein juspotius zu deduciren im Stande seyn solté; .so ist zu dessen rechtlicher
Ausführung terminus pcremtoriu« aut den 7teu Febr. r.J. bestimt, woriuneu alsdann weiter
ergehen soll W. R. Eaffel den -l. Dec. 1790. F. 6 Hvfgericht daselbst. .
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