370 Verkauf vsn Grundstücken. i s. Stück, j
18 ) Nachfolgende Lorentz Wiederhold zu Hatte zustehende Erb - «nd Hufen.Gülher, a'Sr i) das
HauS, Hofraide, Scheuer und Stallung; s) Zwey Erbgarten beym Haufe; z) eine Hufe Fal«
kenbrrgifch Lehuland, zinset nach Homberg; 4) die Gemeinds-Gerechtigkeit; Z) zwey Acker j
Erdland vor der von Doynedurgifchen Waldung; 6 ) § Ack. Erbland auf der Keile, an Christoph
Metz, «nd 7) ;-Ack. Erbland auf dem Lilling, an ihm selbst gelegen, sollen wegen darauf haf
tenden Schulden, in dem auf den Z.May bestimten Licitations - Termin, meinstdietend verkauft
werde«. Kauflustige können sich also alsdenn des Morgens 9 Uhr, auf hiesiger Amtsstube ein
finden, ihre Gebote thu«, und «ach Befinden des Zuschlags gewärtigen. FelSberg am iüt«r
März 1791. 8ürstl. Hess. Amt das. Ctuenrin, ActuariuS.
19) Es sollen nachbeschriebene dem Einwohner Henrich Hetnze dadier zugehörige, vor Hoof ge
legene Erbgrundstücke, als: i) eine Wiese am Herzberge, zwischen HanS Jacob Pner und
Hmrich Heinze gelegen, und 2) 1 Stück Land aufm Poppenhagen, an Hans Stephan Engel-
brecht und Henrich Otto gelegen, öffentlich und an de« Meiostbietenden von Gerichtswege«
verkauft werden, und ist hierzu Terminus Llcrta ionie auf de« rs. April d.J. bestimmt: Dt-je-
nigen nun so Lust haben sothane Grundstücke zu kaufen, können sich an besagtem Tage, deS Mor
gens von 9- bis rrUhr, vor hiesigem Gerichte rinfinden, ihr Gebot thun, uud nach Befindendes
Zuschlag- gewärtigen. Hoof den lü. März 1791.
Adel, vsn Dalwigkfches Gesamt-Gericht Hierselbsten. Lt. Rrug.
So) ES soll daS des Einwohner Hermann Kochs Kinder dahier zugehörige, in Hoof, zwischen
Christian Siedert und Nathan SiemvnS Rel. gelegene Wohnhaus öffentlich und an den Meinst«
bietenden von Gerichtswegen verkauft werden, und ist hierzu Termrnur L cilationiS auf den 28.
April bestimmt: Diejenigen nun so Lust haben, svthaves Wohnhaus zu kaufen, oder sovsten dar
an einigen Anspruch zu machen vermeynen, können sich an besagtem Tage des Morgen- von 9«
bis ir Uhr, vor hiesigem Gerichte eivfinden, bieten und das nöthige zu Protokoll vorstellen, so
ban» hierauf nach Befinden der Adjudication, so wie auch rechtliches Verfahren gewärtige«.
Hoof den »6. März 1791-
Adel, von Dalwigkfches Gesamt-Gericht Hierselbsten. Lt. Rrug.
¿I) Es sollen des Henrich Knaust und dessen Ehefrau zu Crombach, nachbemeldte Grundstücke,
. nemlich: 1) Hauö und Garten, an dem Herrn Pfarr Regenbogen, nebst darbey gehörige«
Gem. Gebrauchen; r) lAck. Wiese aufm Bruche; 3) ZAck Erbland auf der Gemeindsbrei«
te, am Johann Jost Baumann und 4) 4 Hufe Land, so gnädigster Herrschaft zins- und zehenb-
. bar, er oKclo an den Meistbietenden öffentlich verkauft werden. Wer nun darauf bieten will,
I der kan sich in dem auf drn 3. May ein für allemahl bestimmten LittrationS-Tnmiv, aus Fürst!.
Landgericht angebe«. Cassel den -9. März 179».
rr) Es ist Hr. Georg Daniel Mauritius gesonnen, sein in Sander-hausen an der Landstraße, r»
- allem Gewerbe sehr schicklich, gelegenes Wohnhaus, nebst Srallvng und Backdaus, und einen
dabey befindlichen großen Garten, aus freyer Hand zu verkaufen. Kauflustige können sich be-
ihm selbsten melden.
--) ES ist auf geschehene Berufung zur Vertheilung zum öffentlichen freywilligen Verkauf d«S
verstorbenen Zimwermetster Wagners nachgel. Kinder alhier hinter der Mavren, an dem Hrn.
Oberstlieutenant Bode gelegene Behausung, samt dem dabey befindlichen Garten und übrigen ;
Zubehör, Termin auf Donnerstag den 14. JuliuS fchierSkünftig anberaume. Wer darauf bieten
will, kan sich alsdann vor hiesigem Stadtgericht zu gewöhnlicher früher Zeit argebeo, biete«
. und der Meistbietende nach Befinden das weitere erwarten. Cassel den 8ten April ,791.
Ex Commislione Senatus H.E.Noch, Stadt-Secretavi«-.
24) ES soll die Weifftsche Behausung nebst Zubehör, alhier in der Martinistraße, zwischen bet
Kommiß-Verwalter Gleims Witwe und Schutzjuben Joel Jtziq gtteqen, in dem auf Donnerstaz -
den 14. Julius fchierSkünftig präfigirten Termin, ex oÑIcio öffentlich an den Meistbietenden ver
kauft werde«. 4 Kauflustige können sich alSdan« vor hiesigem Stadtgericht zu gewöhnlicher früher