S 7 < Verkauf von Grundstücken^ u. Scück. <
ZAck. rRut. und das andere zu z Ack. 5Rut. groß; 2) auf den Erb-Acker im Kühnfeld, an
der Eichlerischen Wiese, zu 7 Mesten Aussaat groß; 3) den halben Erb-Acker vom Alten-
hain, an Adam Trieschmann gelegen, zu Acker groß; so Jvh. Henrich Fahrnhvld zugehörig
gewesen. Auf den halben Erb - Acker daselbst, nemltch die andere Hälfte eben gedachten AckerS,
an Johann Henrich Haupt gelegen, zu z Acker groß; 4) auf den Erb-Acker tu der Wann,
an I. Henrich Wennerholds Rel. gelegen, zu ^ Acker, üRut. groß, noch gar keine Gebote
geschehen sind, und dahero anderweiter Licitations. Termin, jedoch mit Beibehaltung der ge
thanen Geboten, auf den rzten dieses angesezt ist; So wird solches hiermit öffentlich bekannt
gemacht, damit Kaufltebhaber in besagtem Termin, von Morgens y- bisMutags 12 Uhr,
auf hiesigem Rathhause erscheinen, bieten, und Zuschlag gewärtigen können. Neukirchen am
2ten März 179 r. Fürfti. Hess. Stadtgericht hierselbfi.
5) Auf die dem Henrich Klotzbach zugehörige in und vor Wehrshausen gelegene Grundstücke,
als: Haus, Hofreide, Scheure, Stallung, Garten, dessen Antheile Waldung, desgleichen sämt
liche Ländereyen und Wiesen, wie er solche bisher besessen und unter Sensen und Pflug gehabt
hat, sind in dem heutigen Licitations-Termin nicht mehr, als 1520 Rthlr. edictmaßige Wah
rung geboten, und ist deshalb ein nochmahliger Versteigerungs-Termin,' auf Dienstag den
syten Marz nächstküaftrg angesczt worden. Diejenigen also, welche ein mehrere- zu bieten
gedenken sowohl, als auch die, welche an den benahmten Grundstücken gegründete Ansprache
zu haben vermeynen, haben sich brregten Tages, des Morgens um 9 Uhr, vor hiesigem Amte
einzufinden, erstere ihre Gebote zu thun, leztere aber ihre Forderungen zu begründen, und
darauf nach Befinden des Zuschlags, auch rechtlicher Erkänntniß zu gewärtigen. Schenk
lengsfeld den 28ten Zebr. 1791. 8ürstl. Hess. Amt Landeck daselbst.
6) Zum öffentlichen Verkauf des dem verstorbenen Schutzjuden, Mrndel Eisermonn zugehörig
gewesenen Wohnhauses dahier in der Vorstadt Ztegenhain, zwischen Johannes Helwig und der
Witwe Wasmuthin, samt der Hofreyde, Stallungen, darhtmer gelegenem Garten und allem
Zubehör, ist nunmehro nach eudschiedener Streitigkeit darüber, ein nochmaliger LicitationS-Tep-
min, auf Dienstag den g.May nächstkünftig snbesiimmt worden. Wer nun solches zu kaufen
Luft hat, kan sich am bestimmten Tage des Vormittags um 10Uhr, bey Fürst!. Justitz-Amt da
hier einfinden, sein Gebot thun, und der Meistbietende dem Befinden nach den Zuschlag erwar
ten. Ziegenhain den iZ. Februar 1791. 8ürftl. Hess. Inftitz-Amt hierseldst.
7) ES soll von ^ Amtswegen, ausgeklagter ScbuldrnSalber, womit Adam HetiickeS von Vessa,
dem Sckutzjuden Joseph Nathan von Ober-Möllrich verhaftet ist, ^Hufe Land von 2, Hufen,
worinn 6z^4 Acker, L^Rut. Land, Wiesen und Garten gehören, davon wird jährlich abge
geben gnädigster Herrschaft n^Alb. Pfluggeld, lo Viertel rof Metzen Partim, ns Sfcgm
Hafer Herbstbeede, thut Partim 7Z-Mtz. i^-Hatzn, f Gans, Ever und dem Pfarr zu
Beffa rAlb. Geld, r^Mtz. Leimes Korn, thut Partim 8 Rthlr. Wetnkauft 1 Rthlr. Ge
bühr auf jeden Fall gnädigster Herrschaft, ingleichen Monatlich Contribution l Rthlr. 6 A!b.
I Hlr. in Termins LicitationiS, Dienstag den loten May d. I. an den Meistbietenden ver
kauft werden. Wer nun sothaue 4 Hufe zu kaufen Lust hat, oder daran sonst eine gegründete
Ansprache zu haben vermeyrrrt, hat sich in pr-Xüxo, deS Morgens 9 Uhr, auf hiesiger Amtsstu
be einzufinden, seine allenthalbize Nothdurft bey Verlust seines daran habenden Rechts, ab
Protocellum verhanbleu, und hat der Meistbietende sodann dem B.finden nach, der Adjudica-
tibn zu gewärtigen. Gvdensberg den 24tcn Febr. 1791. 8. p. vietor.
8) Ausgeklagter Schulden halber, womit Daaiel Ernst und dessen Ehefrau von Düsscn, jezt de,
ren Kinder: 1) Jacob, 2) Johann Henrich, statt dessen der Vormund Conrad Möller, 3) An
na Gertrud, und 4) Anna Martha Geschwistere Ernst, dem Johann George Schäfer von Nie-
dervorschütz verhaftet find, sollen die denen Schuldnern zuständige 2 Hufen Land, als: 1 Hufe
Land, ist gnädigster Herrschaft lehn-zehrrd- zins - und dienstbar, noch 1 Hufe ist gnädigster
Herrschaft dienst- und zehndbgr, der Universität Marburg aber lehn und zinsbar, in welche 2Hu-
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