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sub cura stehendes Elterliche Erblhtìl in Empfang zu nehmen, wibrlgènfals solches seinen Ge
schwistern gegen Caution verabfolget werden soll. Gudensberg den rzteu May 1793.
8» p. Vietor.
4) Auf Ansuchen des Johannes Sinns inCreuzberg, wird folgende Ebiktal-Vorladung bekannt
gemacht: Demnach Nikolaus Sinn, ein leiblicher Bruder von gedachtem Johannes Sinn, wel
cher gegen Ende 1734 in Crenzberg verstorben ist, in seinem hinterlegten Testament gewisse le
gata für seine beydrn übrigen Geschwistern, namentlich, Wilhelm Sinn, der sich in der Ge.
«end Amsterdam aufhalten soll, und Anne Elisabeth Sinn, welche einen im Churpfäkzischen
sich aufhaltenden Kutschrr, Namens Henrich Götze! zum Mann hat, ausgesetzet, und unter
seinem Vermögen eine sonst noch gültige von Johannes Preuße!, jezt dessen Erben zu Herin
gen herrührende Obligatton, worinn sämtlicher Geschwister Sinn, Vater, Jakob Sinn
als eigentlicher Gläubiger bemerkt stehet, ohne daß nach dessen Ableben bey der geschwister
lichen Derrheilung, für eine ordnungsmäßige Cession dieser Obligation gesorgt worden, sich für
gefunden hat: Als werden vorbenannte beyde Geschwistere Wilhelm Sinn, und Anne
Elisabeth Sinn, verehelichte Hötzel, welche zeithero nichts von sich hören gelassen, edietaliter
vorgeladen, daß sie oder ihre Erden in einer Monatlichen Frist, und zwar Donnerstag de»
aótcu August d.J., wo nicht in Person, doch durch einen genugsam Bevollmächtigten vor hie.
sigen Fürstlichen Gerichten so gewiß erscheinen, und die auögesezten Legalen in Empfang neh
men, nicht weniger auch über die Beschaffenheit der Preußischen Odligattvn, ob sie noch et,
was daran zn suchen habe«, oder nicht. Red und Antwort geben, widrigenfals gewärtigen
sollen, daß nicht nur zur Déposition der Legaten geschritten, sondern auch in betref der Obli
gation die ermangelnde Cession so gut, als wenn sie wirklich geschehen wäre, angenommen,
und deshalb W. R. erkannt werde. Philtpsthal dea 27ml May 1790. in fidem. w. Brand
5) Philip Stöhr, welcher in Amerika zurückgeblieben, oder dessen ehelicheLeibeS-Erben, wer
den hiermit edietaliter vorgeladen, in dem auf Donnerstag den ytenSeptber d. I. bestimmten
Termin, vor allhiesigem Stadtgericht so gewiß zu erscheinen, und sich zum Empfang des Phi.
lip Stöhrischen, brsher unter vormundschaftlicher Verwaltung gestandenen Vermögens, ord.
nungsmäßig zu legitimiren, als gewiß ansonsten gedachtes Vermögen denen sich gemeldete«
hiesigen Anverwandten, und zwar nach Vorschrift der Ordnung, ohne Caution ausgeso'qt wer
den soll. Wetter den Zten Jun. 179a.
8. S. Stadtgericht dasett st. Lt. Theiß, Berner, Stidtschreiber.
Vorladungen der Gläubiger.
,) Es sind Johann Adam Wachmann und dessen Ehefrau zu Weissenhassel schon vor ver
schiedenen Jayren verstorben, und da der über deren Kinder bestellte Vormund die gerichtliche
Anzeige gethan, daß die Schulden das Vermögen übersteige«: So ist auch nöthig gefunden, 1
alle Johann Adam Bachmannische und dessen Ehefrau Creditores, hierdurch edicraliter vor.
zuladen, dass sie nehmlich, Montag ben 28ten Junîus b. I. des Morgens loUhr, so gewiß
hier vor Amt erscheinen, ihre Forderungen angeben und ordnungsmäßig ltquidiren, als gewiß
ansonsten dieselben es sich selbst beyzumessen, daß sie weiter nicht gehört, sondern die auS den
verkauften Grundstücken gelößt werdende Gelder, an die sich gemeldete Creditores vertheilt wer
den. Nentershausen den 8ten April 1790. kürsti. Hess. Amt das. <b. D. Braun.
S) Nachdem der bisherige Premier-Lieutenant, Christian Friedrich Bleymüler, vom hochlöblichen
Dragoner » Regmt. Prinz Friedrich, mit Tod abgangen, so werden alle und jede desse» etwai
ge Creditore-, so an des Defuncti hier befindlichen Nachlaß, etwas zu fordern ,u baden ver-
meynen, in dem beym Fürst!. Kriegsgericht gedachten Regiments, achter ad liquidandum auf
den löten nächstfolgenden Monats Jul. d.J. angesetzten Termi», entweder persönlich, oder
durch ordnunHsm-ß!g zu bestellenden Anwald zu erscheinen, hierdurch edietaliter vorgeladen,
oder