La Feilsche
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Mit Hochfiiestlich - Heßischen gnädigstem Privilegio. ^
. Ediktalvorladungen.
r)sKohann Caspar Steinhäuser, aus Heine hiesigen Amts, gebürtig, ist vor ohngefehr rz Jahre«
i rJS von da weg, und in die Fremde gegangen, ohne von feinem Aufenthalt weitere Nachricht ¿it
geben, inzwischen ist dessen einziger Bruder, Johannes Steinhäuser vpn AbelShauftn um Verab
folgung dessen znrückgelgßnen- und unter vormundschaftlicher Verwaltung stehenden Vermögens
. eingekommen, deshalb gedachter Johann Caspar Steinhäuser hierdurch öffentlich vorgelade«
, wird, um aufs längste, Dienstag den StenJul.d. I. vor hiesigem Justiz-Amte zu erscheinen,
«nd fein Vermögen iy Empfapg zu nehmen, oder aber, daß solches in Gefolg Landesherrlicher
Verordnung vom?ten Februar 1737, obgedachte» feinen sich dazu kegitimtrten einzigen Bruder,
und zwar ohne Caution verabfolget werden soll, zu erwarten. Spangenberg den zoten April
1790. a • 8ürftl, Hess. Aint da selbst. Wangemann.
2) Nachdem Martin Groß, ledige« Standes, von RömerSberg, Gerichts von Löwenstein, vor ohn-
aesähr 20 Jahren, seinem Geburtsort weg, und bishero von feinem Aufenthalt keine sichere
. Nachricht erhalten, und denn dessen sich angegebene nächste Verwandte«, um Verabfolgung
' seines sub Cúratela stehenden Vermögens, bey Gericht nachgesucht haben r so wird er Martin
' Groß oder dessen Erben hiermit vorgeladen, binnen 3 Monaten bey hiesigem Gericht, entwe»
der m Person oder legitimirten Anwald zu erscheinen, bey dessen Entstehung aber zu gewärti
gen , daß der Nachlaß denen dahier bekannten nächsten Erben, gegen Caution eingehändiget
werden solle. Niedernurs den *7tw April 1790.
, .von Löwenstei'nisches Sñmtgericht. Remve.
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