?44 ' Edcktalvorladungà Smck i
(
Rudolphine vsn Ehrenstein, die verwitwete Predigerin, Catharine Sophie Marie Werner
geb. Köhlern, mit Hinterlassung eines Testaments verstorben, worinn sie dieselbe exheredirt uni
ihr nur ein Legat von sooRthlr. verlassen hat. Im Fall aber die Marie Rudolphine vv
Ehrenstein, geb. Werner, oder deren Erben unv Erbnehmen sich vor- oder längstens in dem 8!
Lachten Termin nicht melden selten, so haben sie zu gewärtigen, daß die Marie Rudolphin 2'
von Ehrenstein, geb. Werner für todt erkläret, die Erbschaft an den sich gemeldeten Erber
ihrem Bruder verabfolgt werden wird, und wenn sie die Marie Rudolphine von Ehrensteti
geb. Werner, oder deren Erben auch nachher zum Vorschein kommen solten, weder den Richte
in Anspruch nehmen, noch die an dem Inhaber der Erbschaft, mit einem dritten gepflogen
Verhandlungen anfechten können, sondern ihnen nur ihre Rechte gegen den Inhaber der Er!
sckaft, soweit solcher alsdann den Nachlaß noch hinter sich haben, oder davon reicher gewv!
den seyn wird, innerhalb der Verjährungsfrist vorbehalten bleiben. Magdeburg den sl.Au,
I78y. . - Römgi. preuff. Regierung des Herzogtums Magdeburg.
s) Es ist Carl Wilhelm Kühnen, ein Soha des ehemaligen Secretar. Köhnen, im Jahr 174
von hier weggegangen, und man hat bisher von dessen Leben oder Tod, keine Nachricht erba ^
len. Auf Ansuchen seiner Schwester, des Rath Grimmels nachgelassenen Witwe alhier, u« 6
zufolge der von Hschfürstlicher Regierung mir ertheilten Commission, wird demnach dies,
abwesende Carl Wilhelm Köhnen hierdurch vorgeladen und angewiesen, sich binnen vierteljäs
riger Frist wiederum hier einzufinden, mit der Verwarnung, daß widrigenfals das ihm ang
fallene Vermögen vorgedachter seiner Schwester, gegen Caution verabfolget werden soll. Co
den 6. Febr. 1790. 3 . LH. Gundelach, Rath u. Regierungs-Secretarius.
Z) Nachdem einige nächste Jntestats - Erbenj deö vor langen Jahren von hier ausgetretenen Z
Hain Henrich Kauffers, ein Sohn des hier verstorbenen Lnton Kauffers, sich um Estraditi
dessen Vermögens nach Maas der gnädigsten Verordnung vom ytenFebr. 1737, bey hiesige
Amt gemeldet haben, so werben alle und jede, welche an dieser Erbschaft 6t guocunyue Capi,
einigen Anspruch zu machen vermeyneu, hiermit vorgeladen, im Termin Montag den «l,
März d.J. vor hiesigem Amt ohnfehlbar zu erscheinen, sich als Erben zu legitimeren, vi ->
sonstige Ansprüche sub praejudido praeclusi zu begründen. Kirchhain den 27ten Januar 1790
8ürstl. Hess. Justiz - Amt. Marquard.
4) Nachbenahmte, gegen die gnädigste erlassene Landes - Ordnungen im abgewichenen Jas
ausgetretene Unterthanen, als:
a) aus dem Amte Landeck: Mathias Klotzbach, aus Landershausen;
d) aus Stadl und Amt Sontra: Justvs Henrich Schreiber, Jacob Schreiber, Joh.Hem
Sangmeister, George Zülch, Errisi Gliemroth, George Brück, aus der Stadt Sontra ; H„
rieh Narbe, Reinhard Narbe, aus Krauthausen; Jacob Fernau, aus Wolffterode; ^
c) aus dem Adel. Treusch von Lmilarischen Gerichte r Conrad Wiegaud und Johannes Rei J
Harb, von Renda; sodann Justus Bok, von Markershausen; und George Pipart, v
Breizbach *
werden, in Gefolge gnädigster Landesorbnung vom 9te» Febr. 1737, von Gerichtswegen t
maße« cittret, daß sie sich binnen der darin gesetzten Frist wiederum einstellen, oder zu ,
wärtigen haben, daß ihr Vermögen, wenn das zurückgelegte s6te Jahr ihres Alters hrsch
«iget dargethan worden, den nächsten Verwandten verabfolget werden wird»
Vorladungen der Gläubiger.
l) Da in derlbey hiesigem Stadt-Gericht rechtshängigen, Weinhändler Philip Seh,
schen Debitsache, nach beendigtem Liquidationsverfahren, das vorläufige Klassificatjonsschen
entworfen, «nd gehörigen Ores assigirt, auch zum Verfahren über die Priorität, Termin a>
r.