Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1789, [2])

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Kapitän rc. Bekanntmachung von îc. 
Stück L y. 
Persone», welche in Dienst verlangt werden: 
L) In einer Landstadt, eine Haurjungfer, welche mit Kochen, Bügel« und der Hausarbeit Be 
scheid weiß, gegen Kost und guten Loh«; auf Michaeli. 
-) Solté eine junge und gesunde Bauerfrau deren Milch aber nicht über 6 Monat alt seyn dürf 
te, Lust habe«, gegen erneu.annehmlichen Lohn, sich zu einer vornehmen Herrschaft ols Am 
me zu begeben; so kan sich eine solche in der Watsenhausbuchdruckerey binnen jezt und Z Wo 
chen melden. 
3) Eine Kindrrmagd, welche bey kleinen Kindern mehr gebient hat, und mit guten Zeugnisse» 
versehen ist; sogleich. 
Kapitalien, welche auszrilehnen: 
i) 1822 Rthlr. Kassrnmürrze, beysamm-n oder vertheilt, jedoch nicht ausser den drey Cassel. Aem 
tern, gegen ßerichtr. Sicherheit; sogleich. 
i) 130 Rrtzlr. Pupillingelder. Bey dem Tuchdereitermstr. Bauer ist sich zu melden. 
Bekanntmachung von verschiedenen Sachen. 
i) Es sind bey dem Baron von Koßbvtt in Diensten gestandenen Gvttlieb Mahn, welcher sich 
dermalen bey dem Kaufmann Apel! dahier aufhält, in der Nacht vom rite« auf de« 2»ten 
Iun., mittelst E-brechung einer Fensterscheibe und Einsteigeus in dle Stube, au- einer bar- 
inve stehenden Commode, folgende Sachen diebischer Weise entwendet wordeu: i) ein Paar 
silberneSchuschnaÜen ichLoth schwer von rzlöthigen Silber, mit doppelten Herzen, etwas 
durchdrocheu, mit-dem Buchstabens, bezeichuei; r) eine Raßirtasche, worinne befindlich 
5 englische Messer, eine englische Scheere und «in Messer zum Leichdorn schveiden; z) ein 
Theekastgen von Machaoniholz, worauf inwendig im Deckel die Nr. Aoo.; 4) zwey Thee 
büchsen; 5) eint Zuckerdoose, welche unten von Blech und oben gelbe Decke! und dergleichen 
Griffe haben; 6)ein silberner Löffel mit Irl. bezeichnet, und7)eine wrißblechne Pomadebüchse. 
Me und jede Obrigkeiten werden daher ersucht, auf diese Sachen in ihren Amtsbezirken Acht 
zu haben, und auf dm Fall, daß von solchen bereits verkauft worden, oder noch verkauft wer 
den solté, hiesigem Fürstlichem Amte davon Rachricht zu ertheilen, wobey zugleich die Ver 
sicherung ertheilt wird, daß die Käufer« das bezahlte Kaufgrld zurück erhalten sollen. Bo- 
vendrn den ÜtenJul. 1789. 8- H. H. Amt das. 0 .8. (L, Honig. 
#) Sontags den r8ten vorige» Monats sind in hiesiger Stadt-Feldmark! zwey hudelvs gegau- 
» gene Fohlen, davon eins ein sjähriger brauner Wallach mit zwey weißen Hinterfüßen, und 
daß andere ein ^jährige- Stechschimmel-Mutterfohlen ist, und einen starken Mähnenzopf 
hat, aufgefangen, und zum PfandestaÑ gebracht worden. Da sich nun zu keinem dieser Foh 
len dahier ein Eigenthümer angegeben, auch sonst deshalb bisher dahier keine Nachfrage ge 
schehen ist. So wird der gegenwärtige Aufenthalt obbeschriebener beyden Fohlen andurch öf 
fentlich bekannt gemacht, damit diejenigen, so sich zum Eigenthum derselben durch obrigkeit 
liche Attestate legitimiren können, solche bald thunlichst gegen Erstattung der deshalb aufge 
gangenen Kosten, alhter in Empfang nehmen mögen. Hofgeismar den ZtenIul 1789. 
8.H.Amt ».Stadtgericht das. Martin, Iustrtz-Amtm. Dedolph,Burgmstr. 
z) Bey dem Hr. Amtmann Hofmann zu Grebenstein ist noch ein Vorrath rechtsehr gute» 
marktreinen Korns, und einige hundert Viertel 1787- und I788ger guter Hafer zu verkaufen. 
4) Da Nikolaus Schwertzel aus Mollenfelbe, welcher jezt in Landgräfltch Hessischen Kriege-- 
Diensten seyn soll, sich an dem heutigen Tage, ohnerachtet der unterm rzten May d. I. er 
lassenen Citation, vor hiesiger König!, und Churfürst!. Amtstube nicht angefunden, so wird 
derselbe angedroheter maßen mit feinen etwa habenden Forderungen, an dem seiner Schwe 
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