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Ediktalvorlüdungett. Glück 45 *
und sich zu dem in Frage seyenden Vermögen zu legitimiren und rechtliche Verfügung zu gewär
tigen. widrigenfals solches dem Vormund des mehr erwehnten Curandens, gegen Caution,!
verabfolget werden soll» Sontra in Niederhessen den r^ten September 1789.
8- H. Rotenburgisches Amt dahier. O. L. Hattenbach. 5
2) Johann s Wald aus Sünna, der daselbst verstorbenen Anna Catharina Wreganbtn Hinte,
lassener unehelicher Sohn, ist Anfangs des 7jährigen Krieges weggegangen, und hat feit dem
34 Jahren die er nun abwesend ist, nichts von sich hören lassen. Nachdem nun die nächster
Verwandte dieses Abwesenden, um Verabfolgung dessen unter vormundschaftlicher Vrrwalmz
stehenden Vermögens, gegen gerichtliche Sicherheit gebeten haben: So wird gedachter Johan
nes Wald, oder dessen etwaige Leibes-Erben hiermit öffentlich vorgeladen, sich binnen Zjähii-
gen Frist, bey hiesiZem Amte so gewiß zu melden, als gewiß er oder sie entstehenden Falles ja 6
gewärtigen haben, baß denen sich gemeldeten Erben, sothanes Vermögen gegen die erbotciir
Sicherheit verabfolget werde. Vacha den 4tenSctob. 1789.
8ürstl. Hess. Amt daselbst. Già.
3) Anna Catharina, Vincenz'Jcklerö Tochter, gebohren in dem hiesigen Amtsborf Baumbach,
den rzten Februar 1738. ist im siebenjährigen Krieg mit einem französischen Feldbäcker von hin
entwichen, und soll gleich hernach in Frankfurt am Mayn verstorben seyn. Dg nun dem
Geschwister- auf die ordnungsmäßige Verabfolgung des nachgelassenen Erbtheils antragen, st
werden gedachte Anna Catharina Jckierin, wann sie noch am Leben seyn folte, oder dem
Leibes - Erben , falls fieberen nachgelassen hätte, von Amtswegen hierdurch öffentlich aufge
fordert, sich zum Empfang des zurückgelassenen Vermögens, binnen 6 Monaten scisto dahier 7
anzumelden, oder zu gewärtigen, daß dasselbe nach Ablauf dieser Frist, denen anwesenden Ge
schwistern verabfolget werde. Rotenburg an der Fulda den isten Octob. 1789.
8. H. R. Rach und Amtmann. O. 8. Gleim.
Vorladungen der Gläubiger.
I) Alle diejenige, welche an des Jacob SchwedeS von Wenigenhasungen nachgelassenen Witwe
und Erben, es sey aus welchem Grunde es wolle, Forderung zu haben glauben, werden hier
durch vorgeladen, solches in dem auf den loren November -d. I. ein für allemal bestimmten
Termin, (wdrinnen ihnen zugleich der 8 tstus kelsÑL vorgelegt, und zum Versuch eines gütli
chen Auskommens, Vorschläge gethan werden sollen) so gewiß zu begründen, als sie nachhero
damit weiter nicht gehört, sondern gänzlich abgewiesen werden sollen. Cassel den 15. Eexl.
1789. 8. H. Landgericht dahier.
S) Der Conrad Zinckgrebe zu Weidenbausen ist ausgetreten, und hat mehrere Schulden als Zah
lungsmittel hinterlassen. Den Gläubigern wird dieser Vortrag bekannt gemacht, und sie auf
den 26. November d. I. zur gütlichen Auskunft nach Vorschrift der Landesordnung eingela
den, im Entstehunzsfall aber ernstlich bedeutet, daß die Zurückgebliebene nach den alten Rech
ten gerüget, und gegen sie verfahren werden soll. Abterode jden 8 . Oct. 1739.
8. H. R. Amt daselbst. L. L. Lollmann.
3) Nach fruchtlos versuchter Güte, ist über das Vermögen des gewesenen Wirths, Joharm-
Ewa'ds zu Dorle der Concurs-Proceß erkannt, und sä liguillsnchim crecttts Terminus auf
Montag den i4ten December nächstkünftig vor das hiesige Fürst!. Gericht anberaumt worben.
Sämtliche Gläubiger gedachten Ewalds werden also bey Strafe der Abweisung vorgeladen,
ihre Forderungen in prxfixo glaubhaft anzugeben, und hierauf weiter W. R. zu erwarten.
Merxhausen den izten Septb. 1739. L. wachs.
4) Alle die, welche an dem Schutzjuden Heli Jtzig zu Bebra, dessen Ehefrau und^ deren ausge-
tràn Sohn, Hirsch Ahrnhstm etwas zu fordern haben, sollen sich Mjtwocheris den -z.Nov.