tzks Vorladungen der Gläubiger. Stück M
Johannes Beyer, Henrich Schmid, Henrich Otto, und Johannes Eckhard; werden hiermit
auf höchsten Befehl edicaliter cftiret, sich binnen Jahr und Tag wiederum za sist-rcn, oder
zu gewärtigen, daß nach der gnädigsten Verordnung den -ten Fcbr. 1787. mit Confiscation
und resp. annotation ihres Vermogeus verfahren we'de. Niedern Urf den i4tcn Jul. 1789.
von Löwensteinisches Samlgerichr. Rembe,
Vorladungen der Gläubiger.
r) Alle diejenigen, welche an dem Einwohner Jakob Schmid zu Vrcidenbach Foderungen oder
sonsten an dessen Güther gegründete Ansprüche haben, werden hiermit von Gerichtswegen der
gestalt vorgeladen, daß sie in dem auf den Zten Septb. d. I. bestimten Termin, vor dem hiesi
gen Adel, von Dalwigischrn Gesamtgericht erscheinen, ihre ex quocunque Capite an dem
selben habende Foderungen zu Protokoll angeben und begründen, widrigenfals aber gewärti
gen sollen, daß sie von den Kaufgeldern der subhastirt werdenden Güther des gedachtest
Jakob Schmids ausgeschlossen werden. Hoof den l7ter, Juri. 1789.
Adel, von Lalwigksches Gesamt-Gericht das. Lrug Lt.
S) Das von Johannes Rode zu Hainebach nachgelassene Vermögen reicht nicht zu, dessen
Schulden zu bezahlen, und es werden dahero dessen sämtliche Gläubiger andurcy vorgeladen,
den roten Septb. schierskünflig, entweder in Person, oder durch mit besondern dazu erfor
derlichen Vollmachten versehene Anwälde, bey Vermeidung der Ausschliesung zu erscheinen,
ihre Ansprüche glaubhaft anzuzeigen, sich von dem ihnen vorgelegt werden sollenden Vermö-
gcnszustand zu überzeugen, die Vergletchsvorschläge, welche von Amtswegen gethan werden
sollen, anzuhören, sich darauf erklären, und falo solche nicht angenommen werden, die so
fortige Erkennung eines förmlichen Concurses zu erwarten. Spa genberg den rrtenJul. 1789.
Fürst!. Hessisches Amt daselbst. pftiffcr.
3) Da es die Nothdurft erfordert, daß diejenigen Schulden, welche der hiesige Wirth Siemon
Rudolph mit seiner verstorbenen ersten Ehefrau gemeinschaftlich contrabirt hat, wegen Sepa
ration des müt erlichen vom väterlichen Vermögen in Gewißheit gesezt werden, und des En
des zu deren Untersuchung bry hiesigem Slad-gerictst, ein Termin ans Mom-ag den 2 -ten Aug.
uachstkünrtig angesezr worden ist: So werden die sämtl. Rudolpbischen Gläubiger mir der
Verwarnung hierdurch vorgeladen, daß sie heregten Tages des Morgens um 8 Uhr, ohnaus-
dleiblich in Person, oder durch genugsam VcvollmLchstg'e auf hiesigem Rachhanse erscheinen,
und ihre Forderungen gehörig begründen; entstehenden Falles aderes sich selbst beymessen
müssn, wenn zu Befriedigung der Erscheinenden die nöthige Verfügung getroffen werde, ih
nen sodann aber zu ihrer ebcnfalsi'gen Bezahlung nicht zu helfen stehen wird. Vach den Loten
Jul. 1 89. Fürst!. Hess Stadtgericht das. Orth, Actuarius.
4) Christoph Führer und Barbara Catharina, dessen Ehefrau zu Friedewal» haben selbst so
viele Schulden angegeben, daß denn Güther zu deren Bezahlung nicht anrcichen, und daher
nöthig ist, daß alle diejenigen, welche an ihnen etwas zu fordern haben, sich Donnerstag den
S7ten August dieses Jahrs vor hiesigem Amte melden, bas nöthige beybnngen, und den Ver
such der Güte, in deren Entstehung aber rechtliches Verfahren gewärtigen. Frredervald den
soten Jul. i?8y. Fürst!. Hess. Justiz - Amt dahier. Fried. Jullus Martert, Amtmann.
3) Nachdem der im hochlöblichen Regiment Prinz Carl gestandene Lieutenant Becker, aus sein
unterkhänistes Nachsuchen, den Abschied gnädigst zugestanden erhalten, und deshalb, zu Be
gründung allenfalsiger Schuldforderungen an chm, ein für allemahl Termin auf den Ziten
August anberaumt worden: Als werden hierzu allenfalsige Gläubiger dergestalren hiermit vor
geladen, daß sie in xnàv Vormittags -Uhr, entweder persönlich- oder durch Bevollmäch
tigt-,