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Verkauf von Grundstücken.
Stück LZ.
io) ES soll ausgeklagter Schulden halber de- Henrich Möllers Wohuhau-, Hofreyde, Scheuer
und Stallung zu Unterbreitzbach, zwischen Henrich Jakob d. jüng. und Johanne- Wiegand
gelegen; r) dessen Antheil de- Bramber--Acker mit der Steinfurths-Wiese, und 3) die dem
selben zuständige 9 Stücker Rottland, davon 3 Stöcker unterm Ntppenpfad an Valti« Sa-,
dorf, r am Klingen -Hauck an demselben, 2 an der Lautern.Eiche an eben demselben, lauf
dem Wolfgraben.Rain, und i auf den DachSlöchem, allein derUuterbreitzbacher Feld
mark gelegen, an den Meistbietenden verkauft werden, und ist hierzu ein Termin auf Mit-
«ochen den L9ten Jultt nächstkünftig bestimmt worden. Diejenigen nun, welche diese Güther
entweder einzeln »der zusammen zu kaufe« willen-sind, als auch die, welche ebenwohl ge
gründete Forderungen daran zu haben vermeynen, können sich besagten Tage- de- Morgen-
tz Uhr vor hiesigem Amt «tnfinven, bieten und theils ihre Ansprüche beglaubigen, daraufauch
nach Befinden deS Zuschlag- und rechtlicher Lrkauutniß gewärtigen. Bach den Uten May
1789. Lürstl. Hess. Amt das. Gieeler.
,i) SS sollen deS Johanne- Knobel d.jüng. zu Ehlen nachdemeldte Grundstücke, nemlich: 1)
^ Ack. an dem Dörnberger Wege, an Joh. Bvlkwetn d.ält. gelegen; 2) 3 Ack. am vorigen,
und dem AmlungSwege gelegen, er vKcio au den Meistbietenden öffentlich verkauft werben.
Wer nun darauf bieten will, der kan sich in dem auf den yten Inuit d. I. darzu ein vor al
lemahl bestimmten Verkaufs-Termin auf Fürst!. Landgericht angeben. Caffel den l8. May 1789.
ir) ES sollen deS Philip Ederhardt, jetzt Adam Tannenberg von Simmershausen, nachdemeldte
Grundstücke, nemlich: i)Z Ack. au dem Ellenbach, an Johanne-Schäfer und Johanne-Eber
hardt gelegen; 2) i Ack. Erbland auf dem Neueuhof am Pfarr - Land; 3) lErbgartenj,
nebst dem Hause, an HauS Jost Staubesaud und HanS Henrich Brede gelegen r ex officio an
den Meistbietenden öffentlich verkauft werden. Wer nun darauf bieten will, der kan sich i»
dem auf den yten Juntt d.J. ein vor allemahl bestimmten Verkaufs-Termin auf Fürst!. Land
gericht angeben. Cassel den 28ten April 1789.
13 ) ES soll de- Einwohuer Jost Wimmel von Grvßenritta, Halde Hufe Land, so gnädigster Herr
schaft dienst, und Höchstderselden, auch dem Stift Fritzlar zinsbar, den Müldnerschen Erden
aber zehendbar, ex officio an den Meistbietenden öffentlich verkauft werden. Wer unu dar
auf bieten will, der kau sich in dem auf den 14. Julius d. I. ein vor allemal bestimmten Ver
kaufs-Termin auf Fürst!. Landgericht angebe». Castel den 30. April 1739.
14) ES sollen Montag- den gten August dieses Jahrs folgende dem Johanne-Wachenfelb, dem
älteren zu Niederelsungen zugehörige Güther, alS: 1) ZHufe Land von Philip Wachenfeld
herrührtg; 2) V Ack. Srbland an der Rhöderseite, an Christoph Ernst-Erden; 3) 3 Ack. auf
der Mark, an Ludwig Augustin; 4) iZ Ack. auf dem Hibdeser. Felde, au Joh. George Gerhard,
d. jüng. und 5) 3 Ack. Erbwiese im Loderdusche, an Johanne- Losen, dem älter« gelegen r von
Amtswegen an den Meistbietenden verkauft werden. Wer davon ein- oder da- ander« zu er
stehen, oder tu Anspruch zu nehmen gesonnen, kan sich al-daun zu gewöhnlicher Gerichrsstun-
de eiufiuden, und seine Absicht wahren, da im gegenthetligen Falle darauf nachher keine Rück
sicht weiter genommen wirb. Breuna de« iztenMay 1789.
Z. <L. Rorntmann, von MalSburgischer Amtmann.
15) Auf Ansuchen der Fichtnerischeu Fundarion, jetzt de» über Friedrich Wilhelm Fichtner bestell
ten EuratoriS und zu Berichtigung mehrerer in ExeeutiviS beruhender Forderungen, soll da-
dem Regierung» - Prokurator, Lt. Trumbach zustehende, ehemalige von Meysebugische freye
Erbritterguth zu Remsfeld, Amt- Homberg, welche- außer dem Straßenbau mit keinen son
stigen Diensten beschwert ist, für gemeine Hude und Weide aber 7 Alb. Monathlich an die
Dorfschaft entrichtet, auch gegen freyen Hirteulohu und unumschränkte Mastfreyheit tu gan
zen und halben Forsten den Reitochsen «nd Schweinebähren halten muß; weniger nicht die
Gerechtigkeit hat, einen freyen Hau-trunk zu brauen und Brandewein zur eigenen Cousum«
tiou zu brennen: im Termin auf Mitwochen de» zten Aug. d.J. bestimmt, auf Fürst!.
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