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Stück 14.
Verpachtungen.
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den und zu begründn, oder der AuSschlirssung von der Masse zu gewäktlgen. Guden-ber-
den alten Marz 1789. 8. P- Viktor.
Verpacht- und Vererbleihungen.
l) Nachdem von Hochfürst!. Ober-Renth» Kammer mir aufgetragen worden, die mit Ende
dtesrs Jahrs in Pacht vacsnt werdende Netze« Mühle bey Argenstetn, Amts Marburg, und die
Erhebung des dasigen Brückengelds zu anderweiter Verpachtung auszubieten: so wird sol
ches hiermit öffentlich bekannt gemacht, damit birjernge, welche sothane Nehe-Mühle, die
in drey wohleiugerichtckrn Mahlgängen, deren der dritte angehängt ist, und in einem Schlag
gang bestrhet, und die Erhebung des dasigen Brückengelds, auf 6 oder 9 Jahre zu pachten
gewillet, in dem auf Montag den Loten April d. I. präsigirten Termin in meiner Behausung,
Morgens um loUhr, sich einfinden, obrigkeitliche Attestats wegen ihres Vermögens, und baß
sie zureichende Sicherheit zu machen im Stande sind, auch, daß sie einer solchen Pachtung
vorzustehen die nöthige Wissenschaft haben, einliefern, ihre Gebote thun, und salva Appro*
batione Hochjürstlicher Oder - Nrnth, Kammer, der Meistbietende nach Befinden des Auftrags
sich gcwätigen könne. Marburg den iü. März 1789. Baron Du 8ay, Vig. Commisu
il) Das in dem hikfigeu Amt an der Fulda gelegene Herrschaft!. Vorwerk Kragenhof wird auf
Petritag des künftigen Jahrs in Pacht vacant, und es ist zu dessen anderweiter Elocativn,
oder süenfklsigrn Mrerbleihung, ein LicitationS - Termin auf Donnerstag den 7ten May d. I.
auf Fürstlicher Ober-Renth, Kammer anberahmt, welches hierdurch bekannt gemacht wird,
damit dirzenige, welche dieses Vorwerk auf eine oder die andere Art zu übernehmen Lust ha
ben , sich alsdann des Vormittags alhier einsindeu, in Ansehung ihrer Vermögens- und son
stiger Umstände, weniger nickt, daß sie der Landwirthschaft kundig sind, obrigkeitliche Atte
stats, ohne welche niemand zur Licitation gelassen wird, prsduciren, nach Vernehmung der
Pacht-oder Erbleihe»Conditionen, welche auch vorher auf der Ober. Reuth-Kammer erfra
get werden können, ihre Erklärung ad Protvcollum thun, und darauf das wettere erwarten
mögen. Cassel den 14 . März 1739. Aus 8 ürstiicher Ober -Renth- Kammer.
-) ES soll die hiesige Stadt, Wirthschaft, bestehet in Wein - Bier-und Brandewein»Schavk,
Herbergirung und Kramladen, welche zu Jakobitag d. I. pschtlo- wird, auf drey nach ein
ander folgende Jahre an den Meistbietenden anderweit verpachtet werden, und ist dazu Ter
minus Licitationis auf Monta.1 den azten May nachstkünftig bestimmt: Pachtlustige könne»
sich in prsestxo Morgens 9 Uhr S8f hiesigem Stadtgerichte melden, die EondttivneS verneh
men, bieten, und falva ratlsicatione Fürst!. Steuer-Collegii, der Adjudieatio» gewärtige«.
Riedenstein den i6ten März 1739.
Bürgermeister und Rath Hierselbst. I. <£. Nuß, Stadtgerichts - Actuariu?.
Verkauf von Grundstücken.
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1) ES sollen des Joh. George Meibert d. jüng. von Dörnberg und dessen Ehefr. geb. Israelin,
jezt des ersten nachgelassenen Erben zuständige nachbemeldete Grundstücke, nemlich: i) iZ Ack.
aufm Herberge, an Ludwig Dottins Witwe; 2) ß Ack. aufm Hoheafelde, an Gerdruth Mei-
bertin; 3) | bey der Warme, an Jost Israel; 4) 2 Ack. Wiese, die Opferwtese genannt, am
Schulmeister Gudig; 5) Ack. Wiese, an der Engelsberg, au Ludwig Israel; 6 ) 3 Ack. tu
der Engelshecke, an Henrich Krebs gelegen, ex officio an den Meistbietenden öffentlich ver
kauft werden. Wer nun darauf zu bieten willens ist, der kan sich in dem auf den arte»
April b. I. ein Kr allemal bestimmte« Verkaufs - Termin, guf Fürstl, Landgericht nngeben.
rgssel, den Marz 17s-.
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