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Stück 6.
Vorladungen der Gläubiger.
haben vermrytten, hiermit in dem, rin für allemal auf Diensiag.-en 17. Februar b. I. anberam-
- ten Termin vorgeladen, und ihnen aufgegeben, ihre aKenfslfige Forderungen gegen ersagtem
Curator^dfenti« rechtlich zu begründen, sodann wegen ihrer Befriedigung das wettere zu erwar
ten; im Ntchterfchrinnnzsfall -der der ohnfehlbaren Ausfchiiessuug zu gewärtigen. Willings
hausen am L. Jan. 1789. Adelich v. Gchwerzellischrs Gericht daselbst. Lt. Llaudj.
8) Bey Hochfürstl. Rkgierung hat der Kammerhsrr von Milchling zu SchöristaSt, als Vormund
über de- verstorbenen Schifs^Eapitains von LöwensieiuS Kinder zu Römereberg, r-m eiren Bey»
trag zu Equipirsng seines Cursnden aus denen Revenüeu der Römersberger Güther und Br«
stimmung einer Competenz aus denselben augrsucht, und ist dis Gesuch nut dem Befehl an
mich zurück gewiesen worden, vorher» die von Lswenstetnischen Gläubiger darüber zu verneh
men. Es werden demnach sämtliche vor mir, als bierzu verordnetem Ccmmisiario, bereit- liqui«
dlrt habenden Creditoren des verstorbenen Schiffs-Capitain von Löwenftein, besonders dir
etiiroArsxbaril, hierdurch vorgeladen, Mitwoch den 18. Februar k.J. Vormittags yUhralhitt
l zu erscheinen, und sich über jenes Gesuch des Kammerhrrrn v. Milchling zu Schönftüdt so ge«
wiß vernehmen zu lassen, als bey dessen Entstehung zu erwarten- daß die rncht ikscheinrnde«
Creditoren präcludirt, und auf deren alleufalsige Emwrnbungen keine weitere Rücksicht gencm»
men werden soll. Homberg den zr. Dec. 1788. Nleyensteuder.
9) Nachdem der Schuldenzustand des Wirths Johanne-Kochs zu Lützelwig Vermögen üherstet«
get, und deshalb der Loncursus LrecUtsr. erkannt werden müssen: als werden alle und jededes-
fen Creditoren, so an besagtem Koch gegründete Forderungen exguocungue Capite zu haden ver,
meynen, dergesta'ten peremtorie L5udp«na prxclusi citirt, daß sie iw Le» mm den 19. Februar
l. I. vor hiesigem Commenthurey-Amte erscheinen, ihre habende Forderungen liquidiren und
begründen, oder in Entstehung dessen zu gewärtigen, daß sie damit nicht weiter gehört werde«
sollen. Homberg den 8. Jan. 1739.
8 ürsti. Hess. Lomnienthrrrey-Amt. Schesser, Amts-Actuariu-.
10) Im Stvtzmann- und Schäferischen Cvncurs wirb nochmahliger Termin auf den izten März
d.J. angesezt, in welchem die in dem leztgestandenen Termin nicht erschienenen Gläubigen
sowohl, als auch die damahlen zmückgedlebenen Schradertfche Kinder uns Interessenten, auf
Fürst!. Kanzley dahier ebenfalls aunoch erscheinen, Vorhalts gewärtigen, und sich daraus so
gewiß erklären solle«, als widrtgcnfallrs ein jeder Nichterschetnender mit seiner Erklärung
ferner nicht gehöret, sondern mit dem vorhabenden Vergleichsgeschäft mit Abschlieffuug der
vorhandenen Concürsmasse und mit deren Vertheilung, auch sonst allenthalben also verfahren
«erden wird, wie es den bereits erstatteten, auch noch erstattet werdenden Erklärungen und
den Rechten gemäß ist. Rotenbnrg denrz. Januar 1789. 8. H. RRanzley daselbst.
3i) DeS Du chlauchtigften Fürsten und Herrn, Herrn Wilhelm IX, Landgrafen zu Hessen,
Fünften zu HrrSfeld, Grafen zuCstzrnelubogen, Dich, Aiegenhatn, Nidda, Schaumburgund
Hanau rc re Jhro Hcchfürsti.Durchl. zu Dero französischen JufiizKanzley verordnete Director,
Räthe uud Assessor,s, fügen hiermit öffentlich zu wissen: Demnach des verstorbenen Huthfabri-
lkaaten Franko!- Fa-.rre Witwe und Sohn ohulängft geziemend zu vernehmen gegeben, was-
maaßen sie bey dem unverschuldeten Verfall ihres Vermögens und dem daher entstandenen bis
herigen Aufdringe« verschiedener ihrer Creditorum, zu Abwendung eine- besorg ichrn Concur
ses, denselben ein pactum remissomun zu proponiren sich gemüßiget gesehen, vermöge dessen
sie sichanh ischig machten, selbigrnrzProe. in r Arelen,nemlich zurHälfte auf bevorstehende hiesige
Ostern- zur andern Hälfte aber auf die darauffolgende Michael S-Meffe zubezablen, und unter
der Rücksicht, daß ein beträchtlicher Theil ihrer hiesigen sowohl' als einige der auswärtigen
- Creditoren in dm E laß bereits geheelet, und zur Annahme der Anerbotenew 25 Proc. sich
willig erkläret, die gegründete Hotnuug hätten, daß die übrigen CreditoreS dieser Erklärung
- ebenmäßig bcytreten würden, mithin des Endes um deren Vorladung per Edictales g?bcken,
und Mir dann diesem Gesuch nicht entstehest mögest ; als citiren, heischen und laden Wir fämt.
liche