Mit Hochfürstlich - Heßischen gnädigstem Privilegio.
Edikt alvo r la vungen.
I)/As ist der Philip Bernhard von Balhorn seit zo Jahren abwesend, ohne bisher von sich etwas
V hören zu lassen; da nun dessen Geschwtstere um Verabfolgung dessen sub Cura stehenden
und vhngefehr looRrhlr. ertragenden Elterlichen Erbtheils nachgesuchet haben: So wird ge»
dachter Philip Bernhard, oder dessen etwaige eheliche LeibeSerben hiermit edictaliter citiret,
innerhalb z Monathen dahier vor Amt sich einzufinden, und solches Erbtheil iu Empfang zu
nehmen, oder widrigenfalls zu gewärtigen, daß dieses Vermögen dessen Gefchwtsteren ge
gen Caution verabfolget werden solle. Gudevsberg den rz Oct. 1788.
8ürsll. Hess. Justiz-Amt daselbst. 8.P. Vietor.
S) Dem p. t. Herrn Landherrn, auf dem Hamburgerberge, Herrn Peter Dtederich Bolkmann/
J. U. Lto,, haben Carl Wilhelm Meyn und David Christoph Eckermann, alS Lrecutores Te
stamenti des verstorbenen Piscator, per procuratorem implorando zu vernehmen gegeben, daß
besagter Rathsbuchdrucker Piscator in seinem vor dem Landherrlichen Protokoll am 271m
Septb. a. c. publicieren Testament unter verschiedenen andern in Hamburg und dessen Gebiete
wohnhaften, ihnen. Imploranten, bekannten Personen, ausgesetzten Legaten, denjenigen,
welche sich auf daS von den pxccutoribus Testamenti zu extrahirende Proclama als seine zur
Zeit seines Todes nächste Anverwandte angeben, und hinlänglich legitimier« würde«, die
Summe von Eintausend Mark Courant dergestalt vermacht habe, daß ihnen diese Summe
innerhalb zweeuer Monate, nachdem sie durch ein rechtskräftige- Erkenntniß iu besagter Qua
lität angenommen worden, au-gekehret werben; im Fall aber einer oder anderer derselben bas
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