4) Es hat btt km hochldbl. Jäger-Corps gestandene Capitain Ewald, ans unterthäuigfieS Nach
suchen, den aeb-reuen Abschied erhalten; solchee wrrd deneojenigm, m .twa noch eine gesün
dere Schuldforderung an gedachtem Captrain zu haben vermrynen möchten, hierdurch zudem
Ende betanut gemacht, um solche in dem auf den arten September d.A bestimmten Termin
reckrsdekörig vor dem unten benanuen Kriegsgericht zu liquidiren, oder zu gewärtigen, daß
sse hernach damit weiter nicht gehöret werden. Zugleich dienet zur weitern Nachricht, daß
sich selbige vor obigem Termin bey dem Regierungs-Procurator Ungewtlter in Caffel melden
können, um ih r B.zahlung zn erhalten. Waldau den a-ren Aug. 1788.
8. von Ursinus, Major. ^ L Bauer. Auditeur.
F) Nachdem der hiesige Bürger und Bändermeister Johann Jovocus Stiel, denebst seiner Ehe
frau, gedohrne Schneiderin. Schuldenhalberund betrügerischer Weise entwichen, somit der
Cl'ncurs über deren nachgelassenes Vermögen erkannt, und Terminus ad Liquidandum auf
Dienstag den arten October nächstkünftrg peremtorie anberaumet worden: so werden alle und
jede, welche au dem Vermögen des gedachten Stiels und dessen Ehefrauen , Forderungen zu
haben vermeynen, hiermit ein für allemal eitirt und vorgeladen, besagten Tages um lvUhr,
! entweder in Person oder durch genugsam Bevollmächtigte auf allhiesigem Rathhause zu er
scheinen. ihre Forderungen gehörig an- und vorzubringen, und darüber rechtliches Erkennt«
niß zu gewä tigen, mit dem Verwarnen, daß diejenige, welche in diesem Termin nicht er
scheinen , ,rnb ihre Forderungen nicht gebührend anzeigen werden, von diesem ConcurS abge
wiesen werben sollen. Marburg am uten August 1788.
Bürgermeister und Rath daselbst. Lt. Braumann.
' 1 ) Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Wilhelms des tXten, Landgrafen zu Hessen,
Fü sterr zu Hers seid, Grafen zu Catzrnel» bogen, Dietz. Ztegeuhayn, Nidda, Schaumburg
- und Hanan rc Wir zu Höchftdero nachgesezten hiesigen Regierung verordnete Präsident,
K«nzler, Vice-Präsident, Vice.Kanzler, Geheime» und Rrgieruugs «Rathe; Fügen hiermit
zu wissen: daß Wirkn Lonforrmtär Fürst!. Ober Appellations Gerichts-Decreti, über das
Vermögen der verwitweten Hvf-Rarhtn Kersting alhier, nach zuvor zwischen derselben und
Ihren Crebitoren trntirt- aber vichrentstandener Güte, den Concursa Proceß erkannt und zu Li«
-suidirung derer Forderungen lerminum przejudicialem auf den raten Nov. d. I. anberahmt
haden: Wir citiren, heischen und laden also Namens Höchstgedachter Sr. Hochfürstl. Durch!»
- auch von Amts Gerichte und Rechtswegen Eucb sämtliche Kerstingijche Gläubigere, hiermit
zum ersten, zweyten und dritten mal, und wollen, daß ihr in vorderegtem lermino perem-
rorio zu aewvhnUcher Gertchtsstunde auf kiesiger Fürst!. Regierung buch genugsam Bevoll
mächtigte Anwälde so gewiß ohnausbkidlich und in ollem instruct erfcherne?. und was sich
gebühret vtthandbt, als widrigenfalls gewärtiger, daß auf Anrufer, des Lontrsdiöioris gegen
die Inrückbleibende in contumaciam rechtlich erkannt, sie präcludirt, und mit ihren Forderun
gen von diesem Concu s a gewiesen werden sollen. Wornach Ihr Euch zu achten; Urkundlich
dev hierunter gedruckten Fürst!. Regterungs > Jnsiegels. Cassel den 7teu August 1788.
( 1 . 8 .) von Motz. B w. RüppeU.
f) Nachdem über den George Küstner zu Guxhagen der Loneurtus Creditorum erkan ir, und
Terminus ad Liquidandum credita auf den i7ten ©ctober nächstkünftig Lllderahmt wo-den r als
w den dessen dekarnte und unbekannte Creditores hierzu rdrctaliler und peremtorie cittrt,
um in gedachtem Termin ihre Forderungen gehörig zu liguibiren, oder im AuSdleidungsfall
fr gewärtigen, daß sie von diesem Eonrurs gänzlich abgewiesen «etdrn sollen. Milsungen
de« a-ten Aug. 1783. Guabedtssen.
Ver.pachr unyen.
r) Da kn bem zu Mrpachtnnq der mit Ende dieses Jn.hr- pachtlos werdenden Herrfchastliche«
Obermühle in Helmarstzausen, so ans zween Mahlgängen und einem Schlaggang bestehet,
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