Vom iten September 1788. 767
N n n n n s
Der-
A) Nachdem die Erven drs verstorbenen, bey meinem unterhabenden leichten Infanterie - Ba
taillon von Bülow gestandenen Premier-Lieutenant Korbers, sich wegen dessen Nachlassen-
' schaft und za bezahlenden Schulden dahin erklärt haben: daß sie dessen hinterlassene zu
Obernkirchen befindliche -Bachen, nach dem Jnventario annehmen, dahingegen aber seine für
liquid erkannte und gehörig docnmentirte Schulden bezahlen wellen, auch um rechtliche Er-
• kenrrtniß wegen derer im lezrerenLqindatjons- Termin ausgeklagten und liquidirtrn Posten
bey diesem Regiments-Kriegs. Gericht gebeten haben: als werden nunmehro in Gemäßheit
derer im Termin den zten Junii d.J. verhandelten Liquidarions«Acten die Forderungen fol
gender Creditoren, und zwar, i) des Doctor Schröders alhier, wegen schuldigen Sostri, mit
Z Rthlr. a) des Docror Schönbergs in Obernklrchen, wegen des schuldigen Softri, mit
5 Rthlr. z) des Apotheker Borchers zu Bückeburg, wegen empfangenen Medikamenten, mit
9 Mgr. 4) de» Chtrurgi Poppelbaums in Obernkirchen, wegen Chirurgischer Behandlung Md
Todten. Besichtigung, mit 35 Mgr. 5) deS Bader Becker- zu Odernkirchrn, wegen seiner
Bedienung in der Krankheit de» Defuncti, mit 9 Rrhlr. 15 Mgr. 6 ) des F. W. Locken
base bst, wegen Aufwartung und Wäscherlohn, während des Defuncti Krankenlager, mit
4 Rthlr. 27 Mgr. 7) des Georg Friedr. Dohm» daselbst, wegen schuldigem Tischgeld, mit
5 Rthlr. 25 Mzr. 8) des Carrror Kraupnees daselbst, wegen schuldiger Hausmirlhe, mit
15 Mgr. y) des Briefträgers MchmanS, wegen schuldigen Porto von einem Paqurt und
einem Brief, vermöge Attestats vom Postamt, mir 8 Mgr. 2 Pf. 10) des Schneider BlumS
zu Obernkirchen, wegen schuldigen Schneiderlohns, mit 23 Mgr. 4 Pf. n) de» Lieutenant
Itters vom Krayß-Infanterie-Regiment Heymell auf den in Händen habenden Wechsel, mit
v 9 Rthlr. 12 Mgr. hiermit für liquid erkannt, und soll der Bezahlungstag demnächst bekannt
gemacht werden. Wegen deren übrigen, den Zten Junii liquidiren, Schuldforderungen aber
wird anderweiter Termin auf Sonnabend den zoten August d. I. anberahmt, und nachfolgen-
; den Liqmdauten, als: 1) dem Limtenant Heusinger, von meinem unterhabenden leichten In«
fanterie-Bataillon; r) dem Apotheker Brockman zu Rinteln; 3) dem Apotheker Moger; 4)
dem Kaufmann Dralle; 5) dem Kellerwirth Meyer zu Obernkirchen, und 6) dem Gastwirth
Post aldier aufaegeben, in termino pr-etixo zu gehöriger Tageszeit, entweder in Person, oder
’ durch hinlänglich instcutrte Bevollmächtigte, in dem Quartier des Auditeur Heußers vor dem
Regiments Krieg» - Gericht so gewiß zu erscheinen, ihre liquidirte Forderung besser wie ge
schehen, zu begründen, uvd rechtlicher Entscheidung zu gewärtigen, als sie im Eutstehungs-
fall damit adgew esen, und weiter nicht gehört werden sollen. Rinteln den 7ten August 1788.
8ürftl Hs ff. von Bülowrsches leicht Jnfanterie-Bataillons-Rricgs Gericht alhier.
Bü! 0 w Chef des Bataillons. Christ. Heußer, Auditeur»
9) Wir Bürgermeister und Rath zu Cassel thun und füge« hiermit kund und zu wissen, was-
maaßen Wir aufArifen verschiedener sich gemeldeter Creditoren, entgegen den hiesigen Bür
ger und Strumpf-b ikaoten, Johann Adam Lohrmann, den Concurs Proceß erkanvt, und
des Endes ad Liqukiandum Credita Tcrmimun praejudicialem auf Freyrag den 28 tcn Novemb.
laufenden Jabre^ a berahmt bade». Wir cttireu, heischen und laden demnach Euch sämmt
lich res Strumpffadrikanten Lohrmanns Credrtores hiermit von Amts - Gerichts- und Rechts
wegen, zum trn, rten und ^ten, mithin einund für allemahl, und wollen, daß ihr ln pnefixo
peremtorio vor Uns auf hiesigem Stadkqevicht odnausbleiblich und in allem instruct rrschei«
net, e. re habende Forderungen der Bedör liqui'iret, und was sich sonsten nach Maas der
neue-.Proceß.-Ordnung gebühret, verhandelt, milder Verwarnung, ihr erscheinet, undthut
solch iS alsdann oder nicht, daß ihr w-iter nicht gehört, sondern gewiß präeludirt, und auf
der geschickt erschec -nd<u «sredicoren förmliches Anrufen ergehen und erkannt werden solle,
W. R.; womach sich zu achten. Cassel den rzten Zullt 788.
Bürgermeister und ^ach daselbst.