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Mit Hochfürstlich - Heßischen gnädigstem Privileg!».
Montag den 5- May.
Edikt alvorladrrngen.
einiger Zeit ist allbier Anne Dorothee, des Bürger- und Holzmeffer-Evnrad Schanren«
au- Cassel hinterlassene Witwe, gebvhrne Rumpfin, ohne Hinterlassung Leide-erben »er
storben: Ohnerachtet nun dieselbe vor verschiedenen Jahren einen lezten Willen vor Amt er
richten lassen; so ist doch der eingesezt gewesene Erbe Henrich Mordian Rumpf vor ihr her
tbensall- ohne Leibe-erden mit Tode abgegangen, und dadurch die geringe Erbschaft, welche
tu einem halben Hause und Garten bestehet, denen Seitenverwandten angefallen. Diese
also, weil sie unbekannt sind, werden hierdurch zu dem 4ten August dieses Jahr- öffentlich
vorgeladen, um alsdann vor Gericht allhier zu erscheinen, und Beweise für die Rechtmässig,
kett zur Erbfolge beyzubringen, oder zu gewärtigen, daß sie hernach nicht mehr gehört, son
dern die geringe Erbschaft, de- Henrich Mordian Rumpf- hinterlassener Witwe, welche seit
laugen Jahren die Verstorbene in der Meynung, baß sie mit ihrem Manne znr Erbin einge-
sizt worden, gerichtskundigermaßen unterhalten, zu Erstattung der Unterhaltungskosten über
lassen werde. Breuna den azten April 1788.
I. L. Lornemann, von MalSburgifcher Amtmann.
¡) Alle diejenige, so beS vor geraumer Zeit von WvlfSanger sich entfernten Jakob Götze An
verwandten sind, mitbin an dem, ihnen gegen einzulegende Cautionem de restituend©,
auszufolgenden Vermögen desselben, Antbeil zu nehmen, rechtliche Befugniß haben, werde»
mmmehro öffentlich vorgeladen, sich gus tsle» i»ternnnepereintorio«uf den gten May schier--
künftig bestimmt, zu legttimiren, woraus weitere Erkenntniß erfolgen wird. Caffei den gte»
Avril 1788. _ 8. H. Landgericht dahier,
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