Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1788, [1])

Vom zten März 1788. io; 
Ekbland, im Heigenthal, anHevrich Eckmann gelegen und Fol. 484. de-Steuerbuchs bcschrie« 
den. und b) i| Ack. 7-JI Rut. Erbwieft, die FischwerLe genannt, ang. Fol. de- Johann Peter 
Schmidts Ehefrauen daselbst zuständig; sodann c) ein einzeln Haus nebst Hcfretde ur d Z Ack. 
i R-'t. Garten dabey zwischen den Lucanschen Erden uudNtcolaus Bucker, Fo!. 666. besCatatters, 
und d) l Ack. 2* Rut. Lriesch am Heffelberge, an Henrich Eckmann, Fol. 668. des Chck.opl» 
Ludwrqs Ehefrauen gehörig; ferner esi^Ack. Rut.Erbland, wie vorhin in der Unhard.an 
Hans Benderotb, Fol. 197. und f) ^Ack. 4 Rur. besgle chen vor dem Scherzberge an Engel, 
hard Möhlhenrich, Fol. 669. dem abwesenden Johann Bernhard Büchner zugehöread; end 
lich g) Vs Ack. 8g Rut. Erbland, w.e oben, in der Unhard, an Johannes Eich-rvberg, FoK 
197. des Eatasters beschrieben, so Joh. Henrich Bindbeutels Ehefrau daselbst ebenfalls erblick) be 
sitzt; Wer nun vou diesen Grundstücken zu kaufen W-lleus ist. kann sich bemrldctkn Tags Mor 
gens in meiner Behausung dahier einfinden, bis 12 Uhr sein Gebot thun, und nach Befinden 
des Zuschlags gewärtig siyn. Witzeuhausen am 4. Febr. 1788. 
von Lommisslons wegen. I. L. Motz. 
K) Ausgeklagter Schulden halber, womit Johannes Küchmarin von Oder-Vorschütr demSchutz- 
^ juden Leib Levi daselbst verhaftet sollen nachfolgende dem Schuldner zuständige Eüther, 
als: 0 ein Wohnhaus, 2) eine Scheuer, 3.) ein Stall, 4) noch ein Stall und 5) eine Hufe 
Land, worinn 37 A Acker 5 r Rut. Land und Wiesen gehören, davon jährlich in hiesige Hoch« 
fürstl. Rentherey 10 Viertel partim und auf jeden Fall das Lehngeld entrichtet wird, aber 
Dienst- und Zehndfrey ist, an den Meistbletenden verkauft werden, wozu dann Termm 
auf Donnerstag den izken April angesetzt worden; Kauflustige können sich demnach bereg 
nn TageS Vormittags 9 Uhr auf hiesiger Amtsstube einfinden, ihr Gebot thun und hieranf, 
dem Befinden nach, des Zuschlags gewärtigen. Gureusberg den z r.Jan. 1788. 8P. vietor. 
ly) Es sollen ausgeklagter Schulden halber nachstehende dem Conrad Wölcker und dessen Ehe 
frau zu Ottrau zuständige unterpfändliche Grundstücke, 1^) rin Wohnhaus, z) ein Auözugs- 
haus, z) eine Abseite daran, zwischeu de« Pfarrgebäuden und Jost Falke in Ottrau, 4) ein 
Mörder Kammermanns Grondackrr genannt, zwischen Joh. Henrich Wettlaufer undJohan- 
nesNette, zu2Ackr. 8 Rut. groß in der Ottrauer Feldmark gelegen, von Eamtge.ichts we- 
. gen an den Meistbietenden öffentlich verkauft werden, worzn Termin auf Donnerstag den *7. 
April l. I. angesetzet worden; Wer demnach zu bieten gesonnen, kann sich in be- 
. ftgtem Tennin vor dem Ottrauer Samtgerichte dahier von des Morgens 9 bis 12 Uhr etnsin- 
den, sein Gebott thuu und nach Befinden des Zuschlags gewärtigen. Neukirchen am 29. Jan. 
1788. Lampmann. 
30) Nachdem ad instanttam derer Eulerischen Erben zum öffentlichen freywilltgem Verkauf ih, 
rrs ererbten alhier vor dem Cöllnischeu Thore auf der hohen Winde an dem Kirchdttmoldschen 
Wege, zwischen dem Inspektor HtSuer und Kalkbrenner Sinn gelegenen, und Z Acker, 8 Rut. 
haltruden Erblethe Gartens, anderweikr Termin auf Donnerstag den gten April nächstkünf, 
tig anberaumt worden; als können sich Kaufliebhabere in präfixo vor hiesigem Stadtgericht 
zu gewöhnlicher Gerichtsstunde angeben, ihr Gebvtte thun, und darauf nach Befinden der 
Meistbietende dessen Adjudtcatton gewärtigen. Cassel den iz. Febr. 1788. 
Ex Lommiffione Senaius. H. E. Roch, Stadt, Secretarius. 
,0 Von Obrigkeit- und AmtSwegen soll Freitags den szten April d. I. der dem George Chri, 
stian Krrscheling zu Grimmelsheim zustehende und in der Feldmack daselbst an der Kirchbreite 
gelegene Acker Erbland, öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden; Kaufluftrge kön 
nen fich demnach des Morgens um 9 Uhr vorm Adel. Gericht zu GrimmelSheim einfinden, 
ihre Gebvtte thun, und der Mehrestdietende des Anschlag» gewärtige«; zugleich habe« aber 
auch diejenigen, welche an sotbauem Grundstück- Ansprache machen zu können vermeynen, sol 
che im augesezten Dermin zu Protokoll anzuzeigen, widrigenfalls es sich selbst beyzumessen, 
wenn hernach nicht weiter darauf geachtet wird. Cassel den z. Febr. 1788. 
AdeUch von pappenheimischen Samtgerichtswegen. LoUmann. 
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