Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1787, [1])

Vom 4ten Junius 1787. 5 " 
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gemacht worden; da man aber bey diesem einzigen schon so beträchtlicher: Sckrudpvsten, über« 
Haupt den Schulden-Zustand des gedachten Johannes Gleben zu untersuchen nöthig findet; so 
werden hierdurch zugleich alle dessen bekannte und unbekannte Gläubiger öfftntiich vorgeladen, 
in dem zu Begründung der Forderungen auf Mittwoche denn. Jul. bestirnten Termin vsr hie 
sigem Amte zu erscheinen, ihre Forderungen behörtg klar zu machcn, und darauf rech liche 
Verfügung, in dessen Entstehung aber der Ausschließung zu gewärtigen. Me enrau'a den 
lyten May 1787. rius izürftl. Justiz- Amt aUd er. Heuser. Dr. 
6) Nachdem der Conrad Zi kgrabe d. alt. zu Weidenhausen unlängst verstorben, und dessen nach 
gelassene Jntestat Erben sich der Erbschaft nur unter der Recht; wohlthat eines ordnungsmäs- 
sigkn Inventariums unterziehen wollen; So werden zur Auskunft des Verstorbenen G'äubiger 
hiermit auf den 12. Jul. d.J. anhero vor Fürst!. Amt vorgeladen, um ihre Forderungen zu 
begründen, oder zu gewärtigen, daß sie nicht weiter gehöret, sondern mit ihren Forderungen 
abgewiesen werden sollen. Abterode de« 23 May 1787. 
8urfü. Hcffis. Amt daselbst I. G Lollmann. 
7) Wer an dem vom Hochlöbl. Regiment Prinz Friedrich desertirten Hans Henrich Bauhahn 
aus Germerode bürtig, gegründete Forderungen hat, soll diese in Termin Len n.Jul d.J. 
vor hiesigem Fürst!. Amte zu Recht begründen oder gewärtigen, daß er bey diesem Liquidations- 
Geschäfte nicht weiter gehöret werde. Abterode den 24. May 1787. 
8ürstl. H. R. Ann daselbst. I. G. Lollmann» 
8) Demnach sich der Schulden halber von hier ausgetreten gewesene Handelsmann Herrman» 
Krämer, unterm 29. verwich. Monats wieder eingefundeu, bermablen, gemeinschaftlich mit 
dem von Amtswegen angeordncren Curator über dessen Vermögen, damit beschäftiget ist, sei 
ne Handelsbücher und sonstige Briefschaften in Ordnung zu bringen, und dann um Termin 
Zum Versuch der Güte geziemend nachgesucht, diesem Suchen auch gefügt worden; als wer 
den sämtliche so bekannte als unbekannte Hernnann Krämerische Creditoren hiermit ein für 
allemal vorgeladen, daß sie so gewiß Dormerstag den 7. Junius nächstkünftig entweder in 
Person, oder durch, zn einem Erlaß - V rtrag, ganz besonders bevollmächtigte Anwälde zu 
rechter früher Tages Zeit vor hiesigem Justiz-Amte erscheinen, und sich auf den vorgelegt 
werdenden Vergleichsplan bestimmt erklären, als widrigenfal» gewärtigen sollen, daß die meh« 
rere Stimmen der Erscheinenden, nach dem Betrag ihrer Forderung für entscheidend gehalten, 
und auf der Zurückbleibenden nachherige Widersprüche nicht weiter geachtet werde; in Ent 
stehung einer gütlichen Uebereinkunft aber, soll Tages darauf nemlich Freytags den 8. Jun. 
mit dem Liquidations-Geschäfte fortgefahren werden. Rauschenberg den 7. May 1737. 
8ürftl. Hcssis. Justitz - Amt daselbst. H. Skippius. 
9) Eö erfordert die Nothdurft, den Schuldenstand des Jaccb Werbers zu Hattenbach gericht 
lich zu untersuchen, zu dem Ende werden alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde 
einige Forderungen an ihm zu haben vermeynen, hiemit öffentlich vorgeladen, solche Dienstags 
den 5. Junius d. I. mittelst originaler Vorlegung ihrer in Händen habenden Bescheinigun 
gen bey hiesigem Amt bey Strafe der Ausschliessung zu begründen, und darauf weiteren rechts. 
Verfügung zu gewärtigen. Holzheim am 5. May 1737. 
8 ürstl. Hess. Justiz-Amt. Heuser, Dr. 
rv) Alle diejenigen, so an dem ausgetrettenen Wiegand Göbrl und dessen Ehefrauen zu Rom 
mershausen etwas zu fordern haben, werden hiermit öffentlich, und bey Vermeidung der 
nachherigen Abweisung vorgeladen, solche im Termin Donnerstag den 28. Junius schierskünf- 
tig auf eine zu recht beständige Art und Weise zu begründen. Treysa den 15. May 1737. 
Fürstl. Amt daselbst. G. E. Biskamp. 
il) Sämtliche Gläubiger des Baltin Kendels zu Oberhaun, werden hierdurch öffentlich vorge 
laden , ihre an denselben vermeintlich habende Forderungen Mittewoche den 27. JuniuS bey 
allhiesigem Amt anzuzeigen, und mit den in Händen habenden Urkunden alsbald zu be- 
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