Lasselische
WM - md Lommerztm - Zeitu ng.
Mit Hochfürstlich - Heßischen gnädigstem Privilegio.
Molltag den 4- Iunius.
Ediktalvorla düngen.
tNffSie Jntestat» Erben des alhier den rsteu Iunius 1715 gebohrneu Johannes Mertz, so feit
¿J langen Jahren von hier abwesend, und dessen Aufenthalt unbekannt tji sind bey Fürst!.
Commenthurey. Amt, denselben für tob zu erklären und ihnen die wegen dessen ihnen bereits
verabfolgten Vermögens eingelegte Caution zurückzugeben, eingekommen: wenn nun aber nö
thig seyn will, denselben, oder dessen etwaige eheliche Leibes - Erben zuforderst öffentlich vor
zuladen; als wird er Johannes Mertz oder seine etwaige eheliche Leibes, Erben hiermit ein
für allemal cittrt, Freytags dm ryten August d. I. des Vormittags vor hiesigem Fürst!.
Commenthurey - Amt sich so gewiß zu stellen, als sonsten, daß sie für tod erkläret, und ihren
Jntestat, Erben die ihres Nachlasses halber eingelegte Caution zurückgegeben werden soll,
gewiß gewärtigen. Carlshaven den ,6. May 1737.
s * B 8ürstl. Hess Commenthurey-Amt. Biedenkap.
i) Nachstehende ausgewanderte Unterthanen des Amts Neustadt, als: Conrad Möller und Ge
orge Marstaller auS Bettenhausen; Ditmar Schneider auS Vvlmarshaufen; Justus Heime
rich aus Dörnhagen; Henrich Hentzel aus Waldau; Conrad Mergard aus Heiligcnrode; und
George Adam aus Sandershausen, werden in Gefolge gnädigster Landes-Verordnung vom
0. Fedr. d. I. dermasen citirt, um sich binnen der gesetzmäsigen Frist wiederum einzufinden,
oder zu gewärtigen, daß ihr Vermögen, wenn das zurückgelegte -üte Jahr ihres Alters beschei
nigt da' gethan worden, dm nächsten Anverwandten ausgeantwortet werde. Cassel den 16.
May 17*7* ^ Dr. Yieror.
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