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geladen, um solche- in dem auf Freyags den i 8 ten May d. I. zu dem Ende anberaumten
Termin vor allhieftgem Justiz- Amt, entweder in Person, oder durch genugsam dazu Be«
vollmächtigte vorzustellen, uno ihre von Erbschrfts- oder Schuldforoerungswegen habende
Ansprüche alsbald mtttelst Vorlegung der in Händen habenden Original-Bewersthümer z«
begrü,den,in dessen Entstehung aber zujgewärtrgen, daß den sich gerechtfertigten beyden Erbe«
die vorhandene wenige Effecten verabfolgt, und sie weiter alhi^r nicht gehört werden. Nit«
dernaula den 17. April 1787. Aus Lürstl. Justiz-Amt. Heuser, Dr.
,• Verpachtungen.
I) Nachdem die Pachtzelt des sogenannten Weinhauses zu Neumorschen, welche- mitZ dem Wein
und Brandewemsschank auch Herdergirungl privilegirt, auch mit schönen Logis, Stallung
und etlichen Ländern und Wiesen versehen ist, sich zu Michaelitag d. I. endiget, und auf fer
nere drey Jahre verpachtet werden soll; so können diejenige so dazu Lust haben, und die gehör ,
, rige Bürgschaft zu leisten im Stande find, sich in dem ans den ii* Junius d. I. angesezte»
Termin des Morgens 9 Uhr auf besagtem Weinhauft zu N-umorschen einfinden, ihre Gebot
thun, und unter Vorbehalt meiner Genehmigung des Anschlags gewärtigen. Spangenberg
‘ den 5. Man 1787. ' v. Lindau.
¡0 Die Ende dieses ZahrS in Pachtung erlöschende sogenannte Stadt - Niedermühle dahier, wel«
. che aus drrym Mahlgängen und einer bequemen Wohnung, nebst nöthiger Stallung für aller«
Hand Gattung Viehes bestehet, und worzu auch Garten und nöthige Gräserey gehörig ist;
soll im Termin Montags den aten Julius dieses Jahrs, auf ferner weite 6 Jahre auf htesi-
! gern Rathhause dem Meistbietenden Pachtsweis?, jedoch mit vorbehalMcher Genehmigung Hoch-
fürstl. Steuer-Collegiums von neuem ausgethan werden; die Pachtlustige können sich demnach
' in gedachtem Termin von 9 bis rr Uhr einsingen und ihr Gebot thun, vorhero aber auch der
Bedingungen halber, bey uns nähere Nachricht erhalten. Frankenberg den r. May 1787*
Bürgermeister und Rach dasilbften. Renner,. Bürgermeister.
, Verkauf - Sachen.
t) Ein Acker Erblandes beym Gerichte zwischen Conrad FiniS und Joh. George Rüddenklau
dem älteren gelegen, welcher dem Jost Henrich Fi> iS dem älteren zu Ersen zugehöret, soll
. den lrten Julius b. I. an den Meistbietenden verkauft werben; wer dieses Grundstück zu er,
; stehen gesonnen, oder Anspruch darauf hat. kann sich alsdann zu gewöhnlicherGerich'sstunde
einfinden, und nach seine» Absicht da- Nöthige wahren, oder gewärtigen, daß darauf hernach
keine Rücksicht genommen werde. Breuna den 3. May «737.
Adelich von Malsburgifches Gesamrgericht. Z L. Rornrmann.
S) Es wollen der Frau Kriegs» und Domainen-Rath Schantzcn Herrn Erben ihr vor - und
um Homberg gelegene Erb - und Lehn-G.und-Stücke, benebst Frucht und anderen Gefallen,
als: i) ein Acker Erbland, der Frölichsacker genannt, 2) ein Bettgen Erbland, das Eisen«
fieinsbette genannt, 3) ein Stück Land zu 2 Metz, auf der Binde, so Falkenberger Lehn ist,
4) eine Lehnwiese im Wasserbach, so ebenfals Falkenberger Lehn ist, 5) ein dritten Theil Lehn-
. wiese die Erlebornswiese genannt, so den Hrn. von Baumbachs zu Lehn gehet, 61 zwey Erd,
Graftfleckkn die Matthiasische Flecken genannt, 7) ein dritten Theil des Guths zu Holzhaus,
sen Amts Homberg, wovon anjezo jährlich 4 Rthlr. Wiesenzins, 2 Vrtl. i£ Metz. Korn, r
Vrtl. i§ M tz. Hafer Homberger Maas, nebst 2St. Gänsin, zum Pachtzins entrichtet wird, -
'und gebet den Herrn von Löwenstern zu Lehn, 8 ) sechs Vrtl. Partim Gudensberger Maa-
von 2 Hufen Land so jährlich zu Kirchberg Amts Gudenberg fallen, welche ebenfals demHrn.
von Löwenstein Lehnbar sind. (Diese 6 Vrtl. Partim-Müssen.bey den Censiten zu Kirch-