Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1787, [1])

Vom?ten May 178-.' 
4) Demnach zum Verfahren über de« Vorzug in Ansehung ber in Deposito befindlichen, und 
für die im Jahr 1784, freywiüig verkaufte deö Johannes Schäffers hinter!. Erben zu Sim 
mershausen zuständig gewesene Grundstücke, eingegangenen Geldern, Termin auf den 34t«» 
May d. I. unter Verwarnung der Ausschließung anderahnrt worden; so wird solches hiermit 
bekannt gemacht. Cassek den 19, April 1787. . 8 ó. Landgericht daselbst. 
5) Nachdem in dem bey hiesigem Landgericht rechtshängigen überJatvb Schreiber in Ober- 
k-uffungen erkannten Concnrse, nach nunmehr beendigtem Liquidanons. Geschäft, Termi» 
zum Verfahren über den Vorzug auf Donnerstag den 24. May schterskünfrig bey Verniet» 
I düng der Ausschliessnng anberaumt worden; so wird solches hiermit bekannt gemacht. Cassel 
de« 24. April 1787. ,8» Landgericht Hierselbsten. s 
6) Nachdem zum Prioritätsserfahreu in der bey hiesigem Stadtgericht rechtshängigen Stöbl- 
tzrrischrn Concurs » Sache Terminus auf Dienstag den z. Inn. präsigirt worden; als wird 
solches denen sämtlichen Stöditzerischerr creöitoribus, um in praefiio ihre Nothdurft a4 proto- 
collum zu verhandle», hiermit bekannt gemacht. Cassel den 17. April 1787. 
Bürgermeister und Rath daselbst. 
7) Von Fürstlicher Regierung ist mir auf Ansuchen deö zu Malsfeld versivi b. Herrn Pfarrer- 
Eichlrr hinterlasserren Frau Wittib und Beneficia!-Erbin, befohlen worden, die Inventari 
sation der Verlassenschaft weniger nicht zu bewürken, als auch sonst das Nöthige bey dieser 
Sache zu verfügen; nachdem es nun nöthig seyn will, den Schuldenznstand gehörig zu unter 
suchen, und hierzu Termin auf de» 18. May auberahmt worden; so werden sämtliche deS be 
sagten Herrn Pfarrer- Eichlers bekannte und unbekannte Creditoren dergestalt vorgeladen, daß 
fie in dem bestimmten Termin, auf hiesiger Amtsstube erscheinen, und ihre Forderungen ge 
hörig begründen, im Nichterscheinungsfall aber gewärtigen sollen, daß die Verlassenschaft 
in so weit solche aureichend sey» wird, an die erschienene Creditoren ausgezahlt werde. Mit 
sangen de« 5. April 1787. Suabedissen. Von Lommifsionowegen. 
t) We diejenige, welche an dem auf unterthanigstes Nachsuchen verabschiedeten Second - Lieu 
tenant von Röhl vom hochlöbl. Regiment Jung von Losberg, rechtmäsige Forderungen zu ha 
ben vermeynen, werden hiermit vorgeladen, im Termin den izten May vor dem Kriegs-Ge 
richt obgedachten hochlöbl. Regiments, entweder in Person, oder durch hinlänglich Bevöll- 
' nächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen gegen denselben dehörig zu begründen, widrigenfalS 
ader zu gewärtigen, daß sie damit nicht weiter gehöret, sondern von hier gänzlich abgewiesen 
werden sollen. Rotenburg den t8. April 1787. 
C. v. Romrodr, Obrist und Commandeur. A. Schmidt. 
9) Nachdem Conrad Jcklerzu Kirchbeim dessen besitzende fämtl. Güter unter heutigem Tage vero 
kauft hat; so wird solches zu dem Ende hiermit betaut gemacht, damit all« diejenigen, welche ge 
gründete Forderungen daran zu haben vermeynten, sich im Termin. Dienstags den 8. May vor 
hiesigem Amte melden, solche begründen und ihre Bezahlung, die Ausbleibenden aber gewär 
tigen müssen, daß der alsdann bleibende Rest der Kaufgelder, ohne weiteren Anstand an de» 
Verkäufer ausgezahlt, mithin sie mit ihren Ansprüchen fernerhin nicht gehöret werden. Nie 
dernaula den iü. April 1787* Heuser, Dr. 
10) Da des zu Kerspenhausen Amts Niedernaula verstorb. Förster Lüderö hinterlassene Witwe 
vunmehro auch mit Tod abgegangen ist, und deren hinterlassenes, obgleich sehr geringes Ver 
mögen, den sich angegebenen beyden Intestai-Erben ehender nicht verabfolgt werden kann, 
bss das Amt durch eine vorgangiz erlassene öffentliche B«kantmachung vor weiteren Ansprü 
chen gesichert ist; so werden hierdurch alle und jede, welche aus irgend einem Grunde, an die 
gedachte Verlassenschast etwas rechtlich zu suchen vermeynen mögten, ein für allemal vor 
geladen, um solches in dem auf Frrykags den i8ten May d. I. zu dem Ende anberaumten 
'Termin vor allhlesiqem Justiz-Amt, entweder in Person, oder durch genugsam dazu Be 
vollmächtigte vorzustellen; und ihre von Erbschafts- oder Schuldsorderungswegen habende 
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