Vom 9 ten April 2787 .
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schall, Regierungs- und HofgerichtS - Räthe auch Assessor, fügen hiermit jjedermänniglich
zu wissen, daß Wir »à instantiam des in des verstorbenen Hof-Küchenmeisters Louis Massim-
nea» Berlassenschafts - Sache besteiten Lurstori, ad Utes ?roc. ord. Thomas zu Untersuchung
des status ma fix Edictales erkannt, und terminum peremtorium auf Dienstag den zten Jun.
schterskünftig ad veriklcandum Kredit» anderahmt haben. Wir citiren, heischen und laden
dahe»o alle Und jede bekannte und unbekannte Gläubiger, welche au besagten Nachlaß des de
funct! einige recht begründete Ansprüche zu haben bermeynen, hiermit zum Lten, aten und ztea
mahl, mithin peremtorie, baß sie !n prxfixo termine Vormittags io Uhr auf hiesigem Fürst!»
Hofgericht entweder in Person, oder per Mandatarios fatis instructos erscheinen, ihre Ansprü-
f che mittelst Production der Original- Documente, oder auf sonstige rechtliche Art veriiicjre»,
was sich gebührt, sä krotocollurn verhandeln, u«d darauf rechtliche Crkanntniß gewärtigen,
die Nicht-Erschieuene aber mit ihren Forderungen weiter richt gehört,sondern nach Vorschrift
der Ordnung damit prsecludirt, und von diesem liquidation, - Verfahren gänzlich abgewießk»
werden sollen. Wornach sich also zu achten. Cassel den ü. März 1737.
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2) L)te ven roten vrovemver gegenwärtigen ^ayr» pacytws wervenoe gnavrgiter ^errjcyast zu
gehörige zwischen der Bestung Ziegenhain und der Vorstadt Weichhauß an der Schwalm ge-
. legene, »ach dem letzter« Krieg von Grund auf neu erbauete und sehr bequem eingerichtete
Mühle, welche aus drey Mahlgängen, einer Schlag, und Schneide - Mühle bestehet, und wel
che mit der Bann-Gerechtigkeit der Vestung Ziegenhain und Vorstadt Weichhauß versehen ist:
soy anderweit entweder auf Erbleihe ausgethan, oder aber auf wettere sechs Jahre an de»
Meistbietenden verpachtet werden. Diejenigen also, welche diese Mühle solcher gestatten in
Bestand zu nehmen gesonnen sind, können sich Montag den i4ten May des Vormittags von
9 bis 12 Uhr in hiesiger Fürst!. Renterey-Wohnung einfinden, nach Vernehmung der Bedin,
jungen und beygebrachten gerichtlichen Zeugnissen, daß sie einer solchen Mühle wohl vorzuste«
>hen und deshalb auf 400 brs 500 Rthlr. Bürgschaft zu leisten im Stande sind, Gebotte thun,
,und dem Befinden nach, jedoch mit Vorbehalt Hochfürstl. Kriegs, und Domainen-Kammer
.gnädigen Genehmigung, Zuschlags gewärtigen. Ziegenhain den 28. Febr. 1787.
8ürstl. Hess Renterey daselbst. weiß,
z) Da auf hiesigen sogenannten Stadtbaue die unterste Etage neu verbessert, und zu Betreibung
, verschiedener Gewerbe, besonders aber einer Weinhandlung, wozu auch einem zeitigen Pach
ter auf Verlangen von Hochfürstl. Kriegs, und Domainen - Kammer die Schenke-Concession
ertheilt werden wird, schicklich, und mit 7 wohnbaren sowohl Sommer» als Winter- Stuben
und Kammern, wovon einige die Aussicht auf die Fulde haben, auch 2 Küchen und überall
sehr gemächlich eingerichtet, auch ein großer trockener Keller dabey befindlich, dabeneben das
über dieser Etage befindliche Rondel beygegeben, und sothane Logis von sogleich oder bevor,
stehenden Johanni an, auf 3 oder mehrere Jahre verpachtet werben sollen; so können dieje
nigen, so Lust dazu haben, und allenfals auch hinlängliche Bürgschaft leisten können, sich rn
dem auf Donnerstag den lyten April bestimmten Termin Morgens iq Uhr auf alhiesigem
Ra hhaufe einfinben, ihr Gebot thun, und das weitere erwarten. Cassel den 4. April 1757.
4) Nachdem die Pachtzeit des hiesigen untersten Kellers mit dem Wein- und Brande-
welns-Schank auch denen dazu gehöigen Logis, auf dem sogenannten alten Rathhauß zu
Ende gehet, und auf fernere 3 oder mehrere Jahre verpachtet werden soll; so könne» die-
Fürstl. Hess Hof-Gericht daselbst.
Verpachtungen.
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jeüst.