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Vom §ren April 1787 .
Vorladungen der Gläubiger.
it) Nachdem Marie Elisabeth Heermann Nassens Hinterbliebene Witwe zu Spe ckswinkel, jezt Js,
Hannes LtsmanS Ehefrau, eine das Activ-Vermögen wahrscheinlich übersteigende Schulden,
Last contrahiret, auch schon mehrere chirographarische Posten ausgeklagt sind, auf der Exe-
cutivn stehen, und solchemnach, sals dieselbe nicht mit ihren Creditoren einen Erlaß-Ver
trag treffen wird, der förmliche Concurs-Proceß erkannt werden mögte; so werden sämt
liche sowohl bekannte als unbekannte Heermann Rassische Creditoren ein für allemal auf Mon
tag den id. April nächstkünftig unter Verwarnung der Ausschließung vorgeladen, so gewiß als
dann entweder in Person, oder durch hinlängl. unterrichtende Anwälde zu früher Tageszeit vor
hiesigem Justiz - Amte zu erscheinen, ihre Forderungen gehörig anzugeben, und sich auf die
von Ämtswegcn vorzuschlagende gütliche Uebereinkuufr, vernehmen zu lassen; als widrigen,
fals die Zurückbleibende zu gewärtigen haben, daß sie mit ihren Ansprüchen nicht weiter ge
höret, von den erscheinenden Creditoren aber die mehrere Stimmen nach der Stärke der For
derung für ausgeschlossen geachtet, und darnach waS Rechtens verfügt werde. Raufchenderg
- den 24. März 17L7. 8 ürstl. Hess. Justiz-Amt à. H. Slippius.
*) Alle des insolvent gewordenen Johannes Knochen zu Rönshausen Creditoren, sollen im Ter
min den lSten April ihre Forderungen vor hiesigem Fürst!. Amte bey Strafe der Zurückwei
sung angeben und klar machen. Rotenburg den iz. März 1787 *
8 . H. K. Rath und Amrmann. <v. 8 . Gleim.
3) Zum Verfahren über den Vorzug in des gewesenen Kirchen - Collectors Rössels Concurs - Sache
ist Termin auf Dienstag den lyten April angesetzt worden, welches den Creditoren bekannt ge
macht wird, aber mit der Rachricht, daß die Kirche wegen ihrer liquidirten starken Forderung
in der Classification allen übrigen Creditoren vorgesetzet werden müsse, diese aber alsdann
nichts erlangen werden, weil die Masse nicht so weit anreichig, daß die Kirche ihre völlige
Befriedigung erhalten möge. Witzenhausen den 23. Jan. 1737.
Gberschultheiß, Bürgermeister und Rath daselbst.
4) Nachdem nöthig befunden worden, des verstorbenen Kupferschmieds Henrich HarthS
Schulden-Zustand zu untersuchen; als werden alle und jede, welche an demselben aus
irgend einem Grunde Forderungen zu haben vermeynen , hierdurch ein für allemal citirt,
daß sie in dem hierzu auf den aten May bestimmten Termin vor hiesigem Stadtgericht ent
weder in Person, oder durch hinlänglich Bevollmächtigte erscheinen, ihre gegründete Forde
rungen zu Protokoll anzeigen, und darauf rechtlicher Erkenntniß, im Nichterscheinungöfall
aber der Ausschlieffung gewärtigen sollen. Homberg den Z. März 1787.
« - * 8 ürstl. Stadtgericht dasclbsten.
5) Da der von hier ohulängst entwichene Bürger und Handelsmann Hermann Krämer den be»
fien Theilseiner Kramwaaren heimlich fortgebracht, sich eine das noch vorhandene Activ-Ver,
mögen ganz sicher übersteigende Schulden-Last schon hervor gethan, und dahero, im Fall er
sich nicht in aller Kürze dahier wieder einstellen, und einen Erlaß-Vertrag mit seinen
Gläubigern zu Stande bringen wird, der förmliche Concurs Proceß erkannt worden; als
werden sämmtliche so bekannte als unbekannte Hermann Krämerische Creditoren hiermrt ei«
für allemrbl öffentlich vorgeladen, so gewiß !m Termin auf Donnerstag den ly. April nächst
künftig bestimmt, entweder in Person oder durch genugsam unterrichtete Anwälde vor hiesigem
Amte zu rechter früher Tages Zeit zu erscheinen, ihre Forderung und Ansprüche anzugeben,
gegen den bestellen Contradictor behörig zu begründen, und überhaupt alles dasjenige, was
sich nach Maas gnädigst Landesherr!. Proceß - Ordnung gebühret zu verhandele», als widrt-
falls die Zurückbleibende sich der ohnnachsichtl. Ausschließung und daß sie vor der sich er
gebenden Concurs - Masse gänzlich ausgeschlossen werden, zu gewärtigen. Rauschender» dm
18. Marz 1787. 8ürftl. Hess. Justiz-Amt daselbst. H. Stippius»
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