Vom 6 ten November 1786.
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begründe», mit der Verwarnung, daß sich diejenigen, welche alsdann nicht erscheinen, der
Ausschliessung zu gewärtigen haben, und hiernächstnicht weiter gehört werden sollen. Nieder-
Wildungen den 18 . Octob. 1786 . Schulrheis, Bürgermeister und Rath daselbst»
I H Mogk. Ioh. L. 8uldner.
S) Wir Bürgermeister und Ratss zu Cassel thun und fügen hiermit zu wissen, daß wir über
des hiesigen Rathsverwandten Johannes Serning Vermögen, nachdem solches zu Befriedi
gung derer sich bereits gemeldeten Gläubiger nicht hinreichend befunden worden, den Con-
, curs-Proceß erkannt und des Euds sä li^uidsnäurn Credits Terminum praejudicialem auf
Dienstag den 6ten März des künftigen Jahrs 1787. anberahmt haben; wir citireu,
heischen und laden demnach euch sämmtliche des Rathsverwanbten Johannes Senning
bekannte und unbekannte Creditoren hiermit von Amts- Gerichts - und Rechtswegen zum er
sten, zweyten und dritten, mithin ein für allemal und wollen, daß ihr in praefixo perentorio vor
uns auf hiesigem Stadtgericht zu gewöhnlicher Gerichtsstunde ohnausdleiblich und in allem
»astruct erscheinet, eure habende Forderungen der Behörde liguidiret, und was sich sonst
nach Maaß der neuen Proceßordnung gebühret, verhandelt, mrt der Verwarnung, ihr er
scheinet und thut solches alsdann oder nicht, daß ihr bey diesem Concurs weiter nicht gehö
ret , sondern gewiß praedudiret, und auf der geschickt erscheinenden creditorum sörmltche-
Anruftn erkannt werden soll W. R. Cassel den 31. October 1786.
Bürgermeister und Rath alhier.
Z) Nachdem der Schulmeister Johann George Kellner zu Waldkappel!, die gerichtliche Anzeige
gethan, daß die Schulden sein Vermögen übersteigen, und daher seine sämtl. Güther seine«
Gläubigern zur Befriedigung abgetreten; jedoch gebeten hat, solche zu einem gütlichen Ver
gleiche zu bewegen» mir Endesunterzeichneten auch hierauf von Hochfürstl. Consistorio die
recht!. Verfügung in dieser Sache aufgetragen worden; als werden sämtliche bekannte und
unbekannte Gläubiger des obgedachten Stadtschulmeisters Johann George Kellners zu Wald-
kappell hierdurch öffentl. uud ein für allemal auf den azten Novembr. dieses Jahrs vorgela
den, um sodann Morgens 9 Uhr auf dem Rathhause zu Waldkappe! persönlich oder durch
hinlängliche Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderung sofort zu begründen, auch sich auf
die ihnen zu eröfnende Vergleichs - und Zahlungsvorschläge zu erklären, als widrigenfals zu
gewärtigen, daß sie nach Verfliessung dieser Tagefahrt nicht weiter gehöret und mit ihrer Be
friedigung, von dem gegenwärtigen Vermögensstande des Schuldners gänzlich zurück gewie
sen werden. Bischhausen den ii. Octobr. 1786. wilckens.
4) Des im hochlöbl. itcn Regiment Garde stehenden Hrn. Lieutenants von Bar Herr Vatter hat
sich erkläret, die von seinem erwehnten Sohn gemachte Schulden zu bezahlen, jedoch nur unter
der ausdrücklichen Bedingung, wenn sich die Gläubiger auf gerichtliche Vergleiche einlassen rvür,
den. Zu Bewürkung dieses hat uns Eudesunterschriebenen derselbe Vollmacht ertheilet. Wir
laden demnach alle und jede, welche an gedachtem Hrn. Lieutenant von Bar rechtmäßige An
sprüche haben, hierdurch ein für allemal ein, solche Montag den 13. Nov. d. I. Morgens 9 Uhr
entweder in Person oder durch genugsam Bevollmächtigte bey uns anzugeben, sich auf die ihnen
alsdann vorzulegende Vorschläge zu erklären und khre Forderungen ordnungsmäßig zu begrün
den, oder sie haben, im Fall sie damit zurückbleiben, und sich nicht melden, unfehlbar zu erwarten,
daß sie weiter hernach nicht gehört, sondern abgewiesen werden. Cassel den ar^Oct. 1736.
vonDffenvach, Major. L. Bauer. Regimemsquartierm. u. Auditeur,
z) Alle diejenige, welche an des beym hochlöbl. Husaren-Corps verstorbenen Major von Klockher
Nachiassenschaft von Erbschafts oder sonstiger Ursachen wegen gegründete Ansprache oder
Schnldforderungen zu haben vermeynen, werden hierdurch zu dem auf Donnerstag den 25»
Decemd. nächftküuftig anberahmten Termin verablakut, um sodann zu gewöhnlicher Morgens-
Zeit auf Fürst!. Krreg's -.Collegit Receßtr - Stube, in Person oder durch anreicheud Bevollmäch-
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