Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1786, [2])

tigen, -der der Abwessung gewärtigen: Gestalten eines Er-int-ressenl-n des vom ivölich Bü 
na uischen Garrisons , Regiment desertirten Martin HeimerothsEröportion ohne weiteren Auf 
schub von der Masse abgetheilt werden muß. Abterode den 27. Sept. 1756. 
8ürstl. Amt da selbst. J, G. Lsllmann. 
8) Der Einwohner Johannes Dippel zu Binsförth, hat so viele Schulden gemacht, daß sei» 
Vermögen zu deren Bezahlung nicht anrerchet, und hat deshalb der Concurs über denselben 
erkannt werden müssen; Diejenigen also, welche an demselben etwas zu fordern haben, werden 
ündurch öffentlich vorgeladen, den 2. Nov. schiersküustig ihre Ansprüche so gewiß anzuzeigen 
und darzutyun, als sie sonst damit ausgeschlossen werden sollen. Lpangenberg den 23. Sept. 
1786. , 8ürstl. Heßis. Amt das. Pfeiffer. 
9) Ueber das Vermögen des Einwohners Anton und dessen «Lohns Jobannes Fernau zu Pfieffe, 
ist derConcurs-Proceß eröfnet und zuBegründung der Schuldforoerungen Termin aus den 2. Nvv. 
shierskünstig anberahmt worden; Alle und jede sowohl bekannte als unbekannte Lreditoren der 
selben, werden demnach vorgeladen, alsdann Vormittags y Uhr so gewiß auf h-esigem Amt 
haufe entweder selbst, oder durch hinlängliche Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderun 
gen gehörig zu begründen und zu bewahrheiten, als sie widrigenfals damit nicht weiter gehöret, 
sondern von diesem Concurs gänzlich abgewiesen werden sollen. Spangenberg den 23. S.pt. 
1786. 8ürstl Hess. Amt d«,s. Pfeiffer. 
10) Der Dieterich Rönshausen zu Meckelsdorf hat mehr Schulden als Vermögen, und ist da- 
hero über denselben der förmliche Concurs-Prvceß eröfnet worden; Es werden demnach dessm 
sämtlich: Creditoren hierdurch ein für allemal citiret in dem zuBegründung derSchuldforderunge« 
aufden 3. Nov. schicrskünftig angesetzten Termin, so gewiß Vormittags 9 Uhr auf hiesigem 
Amthause entweder selbst oder durch hinlängliche Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forde 
rungen gehörig zu begründen und zu bewahrheiten, als sie widrigenfalls im Nichterscheinungsfall 
damrt nicht weiter gehört sondern von diesem Concurs gänzlich abgewiesen werde« solle». 
Spangenberg den 23. Sept. 1736. 8 ürsU. Heßis. Amt daselbst, Pfeiffer« 
, 0 Nachdem der Schutzjude Moses Jsac dahier seiner Güter sich entsagt hat, und dahero über den« 
selber,terförmltcheConcurs-Proceß erkannt worden ist; als werden dessen sämtliche sowohl betaute 
als unbekante Creditoren hierdurch öffentlich vorgeladen,»« dem zuBegründung ihrer Schuldforde- 
runqen auf den zteu November d. I. angesezten Termin, so gewis Vormittags 9 Uhr auf 
hiesigem Amthause entweder selbst, oder durch hinlängliche Bevollmächtigte zu erscheinen, 
ihreForderungen gehörig zu begründen und zu bewahrheiten,ale sie widrigenfals damit nicht wei 
ter gehöret, sondern lediglich von diesem Concurs abgewiesen werden sollen. Spangenberg 
den 23. Sept. 1786. Sürftl. Hess. Amt das. Pferffer. ‘ 
12) Sämmtliche Gläubiger des verstorbenen Lieutenants Christian vonRüxleben werden in Ge- 
folg des von Fürstl. Regierung mir geschehenen Auftrags hiermit vorgeladen, Mittewoche den 
8te'n nächstkünftigen Novembers Vormittags io Uhr entweder selbst in Person oder durch ge- 
vng<am bevollmächtigte Anwälde auf Fürstl. Regierung zu erscheinen, ihre an ersagtem Lieu. 
teuant von Rüxleben habende Forderungen mittelst Vorzeigung der Originalhandscheine oder 
wie sie solche sonst zu begründen verminen, behörig darzuthun und hierauf rechtliche Erkännt- 
niß zu gewärtigen, mit der Verwarnung, daß die Zurückbleibende von diesem Liquidations- 
Verfahren gänzlich ausgeschlossen werde« sollen. Cassel den 2Z.S pt. 1736. 
B. kV. Büppel. Vig Comniiffionis. 
13) Auf Instanz des im löbl. von Seitz jezt von Porbeckischen Garnisons Regiment verstorbe 
nen Oberstlieutenant Schlemmer nachgelassenen Wittib und Erben, werden hiermit alle dieje 
nige Gläubigere, welche etwa an den Verstorbenen gegründete Ansprache zu haben glauben, 
hiermit auf den, zu deren Liquidation auf Donnerstag den 23. Nov. d. I. hierzu angesetzten 
Termin, vorgeladen,, um sodann unausbleiblich in Person oder durch ordnungsmäßige Bevoll 
mächtigte ans Fürst!. Kriegs-Collegii Receßirstube zu gewöhnlicher Morgenszeit zu erscheinen, 
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