Vom rs-ten May 1736. > 47 1
der dem Gemeindsholze, an Justus Bolten und Johs Deys Ersten gelegen, sollen Donners«
tags den iZten Jul. d. I. an den Mekstbiutenden verkauft werden; wer das eine oder an
dere hiervon zu erstehen oder in Anspruch zu nehmen gesonnen, kann sich alsdann vor Ge
richt allbier melden, Gedott und Anspruch angeben, oder gewärtigen, daß darauf keine wer»
tere Rücksicht genommen werde. Breuna, 'den l. May 1786.
Adelich von Malsburgisches Gesamtgericht hiers. I L. Rormmann.
9) Nachdem in dem He lwghäuser sogenannten Kermißer Felde, ein Acker Erblandes auf der
Kaule, zwischen Johannes Boitenö Erden und Johannes Nolten dem mitt'ern gelegen und
von Christoph Bolten herrürig, seit veschiebenen Jahren unstellbar liegen geblieben, auch
die Henre davon nicht cnrichtet worden und dann der dermalige nutzbare Eigenthümer unbe»
kannt ist; als wird ans den Fall. wenn inzwischen kein gewisser Eigenthümer sich einfinden
und entweder den Hcurrückftand nicht abtragen oder daS Land selbst nicht arthaft machen fol
te, zu dessen öffentlichem Verkauf mit Beybchallung der Heurabgift ein Termin auf den loten
Jul. d. I. bestimmet , worin diejenigen, welche die Absicht haben möchten sothaneS Laud zu
' kaufen, erscheinen und bieten können; wie dann im Mangel eines gewissen EigenthümersdaS
nutzbare Eigenthum als verlassen angesehen und das Kaufgeld in die Erhebung desObereigen-
thümers abgegeb-en werden soll. Breuna, den 29. April 1786.
Adelich von Malovurgische» Samtgericht hiers. I. <L. Rornemann.
3) Es sollen auf den lgten Jul. d. I. von Morgens 9 bis iL UHr zu Weissenhasel, nachfolgen
de dem ausgetretenen Adam Wegehenkel zuständige in dasiger Feldmark gelegene Feldgüther,
Schuldenhalber öffentlich und gegen baare Zahlung in Hessischer (Lassen.Währung, meistbietend
versteigert werden, als: 0 5 Rut. Land, am Kirchberg an Conrad Schneider und
Andreas Gold, 2) ZAck. tzR. Land aufm Honnerberg, an Johann Adam Löfler und Jo
hannes Burghard, 3) HAck. Land am Auberge, an Joh. Adam Löfler und George Seelig,
4) j Ack. lo R. Land am Sontraischen Wege, an Johann George Seelig und Christoph
Schneider, 5) izZ Rut. Land zur an der langen Seite, an Andreas Gold und Henrich
Kube, 6) ZAck. 14N. Land, aufm Bauhause, an Andreas Gold, ist ein Wendling, 7)
jAck. y Nut. Land aufm Ellersbach, an Joh. George Seelig und Andreas Gold, 8) izj
R. Land zur Hälfte an der langen Seite, an Jost Siebert und ihm selbst, welches mit dem
Beyfügen hierdurch bekannt gemacht wird, daß solche Grundstücke nicht vereinzelt werden
dürfen, mithin zusammen ausgebotten, auch die näheren Bedingungen beym Verkauf bekannt
gemacht werden sollen; diejenigen, welche demnach solche zu erstehen Willens sind, mögen
den i4ten Jul. d. I. Morgens 9 Uhr zu Weiffruhasel erscheinen, und gewärtigen, daß auf
das höchste Gebot der Zuschlag geschehe. Bischhausen, den l. May 1786.
wilkens, Von Lommisstonswegen.
4) Ausgeklagter Schulden halber wom't Daniel Ernfts Rei. Anne Elisabeth zu Düsse», des
verstorbenen Hrn. Lieutenants Stern hinterlassenen Erben, namentlich» i) dessen Frau
Wittwe Mariane Louise, geb»hnie Rüppel und 2) dessen Tochter des Hrn. Regierungs Se-
eretarius Rüppel Frau Ehe-Consortin zu Cassel, verhafftet ist, sollen die der Schuldnerin zu
ständige Hufen-Güther, als: j) eine Hufe Land zins t in hiesige Fürst!. Rentherey 8Vrtl.
8 Metzen Partim, und 2) eine halbe Hufe Laud, zinset ebenfals in erjagteRentherey 2 Vrtl.
gMetzm Partim, im Termin Dienstags den iLtenJul. d.J. an den Meistbietenden verkamst
werden; es können sich demnach Kauflustige im gesetzten Termin des Morgens 9 Uhr auf hie
siger Amtsstube einfinden, bieten, und sodann dem Befinden nach des Zuschlags gewärtigen.
Guder sberg den 5 May 1786. 8ürftl. Hessisch. Amt daselbst. 8. p. vtetor.
5) Auf geschehenes Nachsuchen derer von Johannes Hoppens Wittwe geb. Lambsbachin nach
gelassener Erben, soll die von jener herrührende in der Adel, von Buttlarischen Waldung in
der Franken Grund gelegene Wirse im Termin den 7ten Juu. allhier Meistbietend verkauft
werden, welches hiermit jedem Kaufliebhaber bekannt gemacht, und jeder, welcher Ansprü-
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