Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1785, [1])

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man noch zur Zeit ausfindig machen können, auf izr Rthlr. 17 alb» rhl. belauft, Vergleich-« 
Vorschläge anzukören, in dessen Entstehung aber rechtlichen Bescheids zn gewärtigen. EarlS. 
Laven den io. Inn. 1785. vigore Commifiionis. Bicdenkap. 
A) Alle diejenige, welche an der Verlassenschaft de- verstorbenen ehemalrge« Postrath RennertS ! 
dahier, ex quocunque sit capite gegründete Ansprüche zu haben vermeynen, werden hierdurch 
edictaliter citirt uno fürgelaoen, ihrer Forderungen halber in dent hierzu auf den 12. StpU 
fchlerSkülNtig peremtoriè bestimmten Termin sich so gewiß bey hiesigem Landgericht zu melden, 
und solche gehörig zu liquidi«», als in dessen Entstehung zu gewärttgen, daß sie damit nach» 
hero weiter nicht gehört, sondern das zu dessen Nachlaß gehörige Landgerichts» Depositum an 
des defundi sich gemeldet habende Erbin, des verstorbenen Bauschretder Renuerts hinterlaff. 
Tochter ausgezahlt werde. Cassel den io. Jan. 1735. 8 ä Landgericht daselbst. 
Z) Wir Bürgermeister und Rach zu Cassel thun und fügen hiermit zu wissen, daß wir über deS 
hiesigen Bürger und WeinhauölerS Bernhard Lerch Vermögen, nachdem derselbe bey dessen Un» 1 
znlänglichkeit zur Befriedigung seiner Gläubiger donis cediret, den Concurs Process erkannt, 
MUl> dès @ní>$ ad ltquidandum credita Terminum praejudicialem auf Dienstag den ZZteu Oclvh. 
schierskünftrg andershmt haben; wir cikiren, heischer. und laden demnach euch sämmtliche deS 
Wembändlers Bernhard kerch bekannte und unbekannte creditores hiermit von Amts-Gerichts- 
und Rechtswegen zum ersten, zweiten und dritten, mithin ein für allemal und wollen, daß ihr 
in praefixo peremtorio vor uns auf hiesigem Stadtgericht zu gewöhnlicher Gerichtsstunde ohu- 
aussleiblich und in allem instruct erscheinet, eure habende Forderungen der Behörde liqatdi, 
ret, und was sich sonst nach Maas der neuen Proceß Ordnung gebühret, verhandelt, mttder 
Verwarnung, ihr erscheinet, und thut solches alsdavn oder nicht, daß ihr bey diesem Coucur- 
weiter nicht gehöret, sondern gewiß präcludiret uud auf der geschickt erscheinende» Gläubiger 
förmliches Anrufe« erkannt werden soll W. R. Cassel den 14. Jun. 1735» 
Bürgermeister und Rath daselbst. ! 
4) Alle diejenige, welche an dem Einwohner Henrich Reinemaun zu Harleshausin gegründete 
Forderungen baden, werden hiermit peremtorio fürgeladrn, solche in Termino den goren Jun. 
so gewiß gehörig zu liquidi««, als sie in Entstehung dessen zu gewärtigen haben, daß sie da 
mit weiter nicht gehört sondern lediglich abgewiesen werden. Cassel den io. May 1735. 
8. &• Landgericht. 
5) ES ist schon vor geraumen Jahren über deS vhnlangst verstorbenen Einwohner Balthasar 
Linken Vermögen zu Gombeth der Concurs - process erkannt, die Massa aber so wenig constitui 
rá, als wenig die Schulden behbri- liqmdrrt worden. Da indessen nach einen zwischen Ni 
colaus Linken und Helwig Schmitt geführten Proceß letzterer anuoch zu Bezahlung lzr Rthlr. 
22 Alb. Kaufgelder schuldig erkannt, nnd diese zwar von dem annoch unbefriedigten Gläubi 
ger Abraham Luttringdausen in Anspruch genommen worden, man aber zuvorderst, und ehe 
demselben solche veratfokgt werden mögen, zu wissen nöthig findet, ob noch mehrere unbefrie 
digte Creditores vorhanden seyn, und diesen ein Vorzugsrecht zustehen möchte; so werden letz 
tere hierdurch zu dem Ende peremtorie citirt, daß sie in Termino Montag den Ilten Jul. 
vor hiesigem Justiz Amt erscheinen, und ihre Forderungen liquidiren, auch demnächst mit tu 
sagten» Luttriaghausen de prioritate_ certi«n, widrigensals aber der Prxclusion und daß jene 
annoch vorhandene Lrnckssche Kaufgelder dem ermelken Creditori Luttnnghausen zugesprochen 
«nd verabfolgt werden, gewärtigen sollen. Borken den 26. May 1735. 
tzürstlich Justiz - Amt hierselbst. 
s) Das hinterlassene Vermögen des ohnlängst verstorben:.) Stadtkämmerers Joh. Philip MmarS 
zu Felsberg ist zu Tilgung dessen Schulden nicht aureichend und dannenhero Concursiis Cre 
ditorum erkannt worden ; es werden demnach sowohl bekannte alS unbekanute Gläubiger gedach, 
ten Stadtkämmerer Mmars hierdurch veradladet, in dem zu Untersuchung jener Schulden auf 
Donnerstag den ?ten Jul. anberaumte» Termin so gewiß aühier vor der Commission Dor 
mir-
	        

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