3 ) In der Jacob Möllerlschen CoucarS, Sachs zum Elberberg,ist das Liquidationsgefchäfte berich
tige, und wären die Forderungen derer sich gemeldeten Creditoreu nach folgender Ordnung zu
eóilocisrcn : O der von Bultlarische cultor Murarius zu Gudeuederg für Lehnhafer und Mt,
chaels zinsen s Rthlr. 26 alb. 3 hlr. 2) Jvhan. Bott zum Elberberg für Saaiftüchte fieblohn
und Baukosten 13 Rthlr. 20 alv. 8 hl. 3 ) des vilcufii Kinder erster Che mit ihrer, niatemi«
137 Rthlr. '6 alb. 8 hl. welche zum voraus zu befriedigen, 4) fobenn des Pfarres Ehren
Doclo zu Elben hinterlassene Erben an Capital und Zinsen 20 Rthlr. vorbehaltlich diese mit
dem regres gegen des vissufii Kinder erster Ehe, 5) der Hr. Cammerjunkcr von Buttlar zu
Ermschwerd, an Capital nnd Zinsen i68 Rthlr. 24 alb. i hlr. 6) die von Sobieswolskischs
kundations-Lafia zu Cassel an Capital und Zinsen 444 Rthlr. l8 alb. io hlr. 7) der Förster Frantz
Schmincke zu Elben mit 65 Rthlr. 1Z alv. 5 hl. an Hauptgeld und Ziasen, 8) Henrich Möl
ler zu Elben mit S Rthlr. i6 alb. au Hauptgeld und das zwar alfö und dergestalt, daß da
die besondern Umstands, deren Befriedigung aus der Spectalhypothek unthurrljch machen,
diese sich in dir ohne hin unzulängliche Mafia sccundum proportionem geometricam zu verthei,
Ie¿ auch sich gleich denen in vorstehender Classe, die aus diesen EoncurS verwendeten Genchts-
ur,d andere Kosten, pro rata kürzen zu lassen schuldig; sowie nun aus des visculk subhastii'-
den Mobil» und Jmmodilnachlaß nur 492 Rthlr. 20 alb. 4 hlr. erlöset, so bleibtauch für die
cbyrograpbarischen Gläubiger a) den Schutzjuden SuSmann Hsinemann zu Niedenstein, b)
den Schutzjuden Calmen Heinemann daselbst, c) den Juden Pupillen Joseph Cantor zu Rie
da, so wie d) für die Bocloischen Erben e) den Johannes Bott 5 ) dencuratc»remMurarium,zur
Befriedigung deren weitern Forderungen nichts übrig, und wären diese mit ihren Forderungen
von der Mafia abzuweisen, diese vorläufige Claslisication aber, wird denen sämtlichen Jacob
Möllerischen Creditoren, cum injuncio bekannt gemacht, in dem auf Montag den goren May
zum prioritTtsverfahren bestimmten Termin, so gewiß früh Morgens für hiesigem Gericht zu
erscheinen, das etwan zu haben vermeinende Vorzugsrecht ad protocollum au und auszufüh
ren, als in Entstehung, das Collocations- Urtheil nach vorstehender Llafiification abgefaßt, und
in dessen Gemäßheit die Mafia vertheilt werden soll. Elberberg am n. April 1785.
Adelich von Buttlarischen Gerichtswegen. Lt. Nössel,
a) Nachdem sich bey angestellter Untersuchung in des vor geraumen Jahren verstorbenen Cam
mer, Archivarii, Raths Helwig Deditfache ergeben, daß die darin bis hrehin für liquid er
kannte Posten (derer ansehnlichen noch nicht zur Endschaft gediehenen Forderungen zu ge-
schweigen) bereits mit mehr denn 6000 Rthlr. die Kräfte der Masse übersteigen, und daher
zu Sistirung des weiteren Zinsenlaufs die Erkennung des Concurses, worauf auch mehrere
Liquidanten vorhin schon provocirt haben, erforderlich seyn will; Als werden zu völliger Con-
statirung des Status paflivorum alle und jede, welche an ersagtem Rath Helwig etwas zu pr^
tendiren vermeinen, und solches bis dahin noch nicht liquidirt haben, hiermit verabladet,
in dem hierzu ein für allemal anderahmten Termin Mitwochens den 6. Jul. schierskünfrtg z«
gewöhnlicher Zeit auf Fürstl. Regierung durch hinlänglich Bevollmächtigte Anwälde arm och
so gewiß zu erscheinen, und ihre allenfalsige Forderungen behöng zu begründen, als widri-
genfalS sie damit nicht weiter gehört und von diesem Concurs gäuzlich abgewiesen werden sol
len, wo im übrigen denen sich bereits gemeldeten Helwiqschm Gläubigern zugleich ohnverhal-
ten bleibt, daß, sobald der punctus liquid! überall berichtiget, zur sofortigen Collocation ge
schritten, und denensclben das nöthige zum weiteren Verfahren bekannt gemacht werden wird.
Cassel den 7. May 1785. B. w. Rüppell, Vig ComnnsSonis.
5) Nachdem die über des verstorbenen Bürger und Kupferschmieds Georg Friedrich Bücking
nachgelassene minorenne Kinder bestellte Vormünder bey dem Stsdt-Magistrat die Anzeige
gethan, wie sie die Erbschaft des verstorbenen Bürger und Kupferschmied Georg Henrich Bü
ckings namens ihrer Luranden nicht anders GÍéxum beneficio legis L inventarii ñlttretlen tön
ten, dieserhalb auch um Bestellung eines Curatoris MaiTx und Erlassung der erfoderttchen
Kkk z Edi-