Full text: Casselische Polizey- und Commerzien-Zeitung (1785, [1])

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fiuiiitte 17 Schillinge 6/, Pf. Löhnungsgelber, imgl. % zr alb. 7 hlr. Montierungs 
gelder, überhaupt mit 8 Rthlr. 3 Alb. 8 hlr. Caff. Währ. 2) des Defuncti gewesenen Stuf« 
Zärters Nikol. Jlchen noch guthabenden Liedlohn vom Monat August 17$l drs Ende Aprill 
l? 82 , mit 9 Spanis. Thaler oder iz Rthlr. 8 Alb. Cass. Währ. z) Die von dem Artillerie- 
Knecht Adam Althans laut Scheins vom alten Oct. 1782. bey dem Defimcto deponiite und 
demselben zur Verwahrung gegebene 5 Stück Guiñees oder 31 Rthlr. 24 Aid. 3s hlr. raff. 
Währ. 4) DñS gleichmäßige Depositum des Artillerie - Knecht Scheffers zu 6 Stück GutneeS, 
vermöge darüber ausgestellten Scheins vom 28. Nov. 1782, oder 38 Rthlr. 3 alb. 6| hlr. 
rdicrmaßig , vorzüglich und völlig, jedoch nach Abzug derer pro rats eines jeden Forderung 
ertragenden Kosten, auszuzahlen, und was sodann noch übrig verbleibt, dem zten und letz, 
ten Crediten! Artillerie- Lieat. Engelhard auf das, von dem vetunäo in dem unter dem lZten 
Febr. ryzz. errichteten Testament selbst agnvscirte, von demselben auch als richtig beschworne 
daare Anlehn zu 30 Stück Guiñees oder 190 Rthlr. 17 alb. ç| hlr. abschlägig zu verabfolge« 
seyn. Es wird demnach denen sämtlich hierin bemeldeten Creditoren solches mit dem Beyfü 
gen bekannt gemacht , daß Falls der eine oder andere gegen diese vorläufige Collocation etwas 
einzuwenden, oder ein Vorzugsrecht zu behaupten gesonnen sey, er solches indem den 23. 
May a. c. ad certandmu de priori täte sub peena praeclusi anberahmten Lern in zu bewerkstelli 
gen habe, zur hiernächstrgcn Auszahlung und Distribution der Verlassenschaftsgelder selbste« 
wird zugleich eventualiter Terminus auf Mittwochen den l. Jun. d. I. angerahmt, worin« 
uen sich vorbemeldete Gläubigere entweder persönlich oder durch Special »Bevollmächtigte da 
hier zu melden, und ihre Forderungen gegen Quittungen, in soweit die Masse darzu anrei, 
chend, in Empfang zu nehmen haden. Cassel den 4. Aprill 1785. 
8 ürstl. Hess. Kriegs - Lollegimn alhier. 
lö) Nachdem der albier ohnlängst verstorbene Fuhrmann Joh. Cbph. Amsel inhaltlich des über 
seine V-rlaffenschaft gerichrl. anfgestelltea Inventarii mehr Schulden als Mittel zu deren Be 
zahlung hinterlassen har, und deswegen auf Nachsuchen des über seine Kinder bestellten Vor 
mund, Joh. Geo. Krug, Edictai - Citation an sämtliche Ainselische Creditoren zu erlassen de- 
emird und gewisser Termin auf Freytag ben izten May d. I. anberahmet worden ist: als 
werden alle bekannte und unbekannte Creditoren, welche an des dahier verstorben. Fuhrmann 
, Ainsels Berlassenscdaft Forderung zu haben vermeinen, hiermit edi6aliter citirt und vorge 
laden, in pnefixo den 13. May vor hiesigem Stadtgericht persönlich oder durch einen Bevoll 
mächtigten ihre Forderungen lud præjudicio pneclusi anzuzeigen und behörig zu liquidiren, 
als weniger nicht, ba ihnen der statin bonorum ex Inventarii vorgelegt werden soll, sich dar 
über zu erklären, ob und auf was Art fie ohne förmlichen Coucurs des Defundi Verlassen 
schaft zu ihrer Befriedigung annehmen, und sich pro rata darin vertheilen wollen. Eschwege 
den 4. Aprill 1735 . Fürst!. Stadtgericht das. Schneider. 
17) Nachdem über des Einwohner Henr. Rüdiger zu Oberzwehren nachgel. Kinder Vermögen, 
der Conçu?-- Proceß, und des Endes edictalis citado peremtoria erkannt, auch ad liquidan- 
dum Terminus auf den 7ten Jun. anberaumt worden; Als werden sämtliche Rüdigersche Cre, 
diroren hiermit peremtorie dergestalt citirt, daß sie in præfixo entweder in Person oder durch 
hinlänglich Bevollmächtigte aus hiesigem Landgericht zu früher Zeit erscheinen, ihre Crédita r 
gehörig verificiren, und was sich sonst gebühret, ad protocollurn verhandeln, mit dem Be 
deuten , sie erscheinen und thun dasselbe also oder nicht, daß nichts destowerüger auf des ge- 
schickt erscheinenden Theils An - und Vorbringen ergehe« soll, W. R. Cassel den zu März 
1785. Surfît. Hess. Landgericht hierselbft. 
18 ) Ueber das Vermögen de- hiesigen Bürger und Wollentuchmachermeisters Christian Rös ist 
der Concursus Creditoruin erkannt und ad liquidandum crédita terminus auf Montag den LZ. 
May nächstkünftig præfig irt worden. Sämtliche Gläubiger gedachten Rös werden dahero vor 
geladen, in præfco des Morgens um-Uhr vor hiesigem Stadtgericht zu erscheinen, und ihre 
ver,
	        

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