Dom isten April 1785. zr t
7) Vsn ObriMt «tsfc Gerichtswegen füge ich hiermit Jederwänniglich zu wissen: Demnach^
der Keilmüüer Jshannes Damm dahier bey Zwesten in MM feines Vermögens gerathen,-
und dahero durch rechtskräsrigen Bescheid vom zrten Jan. s. c. der Cvncnrs und die öffent
liche Ladung seiner Gläubiger erkannt, auch zu Vordringung und Liquidation derer Forderun
gen Termin auf den 4ten Julius a c. pro omni & percmtorio auerzrelet worden; als werden
hiermit alle und jede allenfalsige Gläubiger deS Keilmüllerö Damm, kraft dieses citirt und
vorgeladen, in prxfixo Morgens 9 Uhr dahier zu erscheinen, und ihre Forderungen entweder
in Person, oder durch bis zum Schluß der Sache bey Strafe der Ordnung zu bestellende An-
wälde so gewiß ar>, und auszuführen, a!S gewiß ansonsten nach reproducirter Edißalcitatiom
dir PrxcUifion ukD Abweisung vom ConcurS zu erwarten. Da auch vorläufig fcir.c ivlafla bcno--
norum exiftirt, sondern auf Kosten derer Creditoren proccßmäsig beygrtrieden werden muß; so
haben die Oeditores entweder vorher, oder in "Eerrniuo sowohl dazu als zu der Lontradiölur
ein tüchtiges Subject ad legitimanduiii tn den Vorschlag zu dringen. Zwesten den ll. März,
1785. AUodial von Löwensteinischcs Samtgerichr alda, in 6dem. Rcftntyal.
8) Da verschiedenen derer in Amerika gestandenen hoch!. Regrmenter die im Monat Aug. l780'
tn des beym lödl. Regiment von Knoblauch verstorbenen Lieutenant Lotz NachlaffenschaftS,
Sache erlaffene Edictal-Citarivn nrchr zur d>lotir gebracht werden kör-vsn; So werdest hier
mit alle diejenigen, welche etwa gegründete Forderungen an fothanen Defunctum und fcero*
zeit bey diesen bochlödl. Regimentern sich befunden haben, mithin selbige zu liquidirg« außer
Stand gewesen sind, ingleichru diejenige verschiedene Ereditoren, welche sich zwar bey dem
Kriegsgericht ermeldten lvbl. Regiments angegeben, aber ibre Prsetcnia noch nicht völlig be
gründet haben, hiermit zu dem des Endes auf Montag den 23. May nächst künftig angesetz
ten Termin vorgeladen, um alsdenn zu gewöhnlicher Morgenszeit auf Fürst!. Kriegs (Zolles
- gii Etpedir- Stube in Person oder durch anreichend Bevollmächtigte zu erscheinen, und ord- .
nungsmäftge Liquidation zu pflegen, oder widrigenfals zu gewärtigen, daß die Ausbleibende'
ohne langer« Abstand bey diesem Liquldatiousgefchäft werden prreclndiret und nicht weiter ge
höret werden. Cassel den 28 ten März 1735. 8. iy> Brieg»- Collegium hierfelbft.
y) Alle diejenigen', welche an dem im hoch!, zten Regim. Garde verstorben. Fähnrich v. Füll
graffeine recht!. Schuldforderung haben, werden hrerdurch edictaliter citirt, solche in termi-
no Montag den 25» d. M. Morgens früh 9 Uhr vor dem Regiments-Gericht obgedachten
hochlödl. Regiments ordnungsmäßig zu liquidiren, oder haben in dessen Entstehung zu gewär
tigen, daß sie damit prZeclucliret und weiter nicht gehöret werden. Cassel den 7. Apriü 1785 «-
F. W. von Wurmb,
Generale Major und Lommanöcur; , L. Bauer,
Auditeur u. Regiments quartiermfir.
Iv) Nachdem der gewesene Regiments -Quartiermeiffer Senffr zu Oberkaufungen ohnlängst mit
Tode abgegangen, mir aber bereits seit einem Jahre die Kegulirung dessen Debit - Wesens
von Fürst!. Regierung aufgetragen worden; So werden alle drcjenigen, welche an dem De--
fbncto gegründete Forderungen zu haben vermeyneu, hiermit öffentlich vorgeladen, indem
auf den Uten May ». c. anberahmten Termin Vormittags io Uhr auf Fürst!. Regierung zu
erscheinen, ihre Forderungen behörig zu liquidirf«, und darauf das weitere zu gewärtigen;;
denen alsdann zurückbleibenden Creduoren aber geschiehet zugleich die Bedeutung, daß nach
Verfließung dieses Termins sie mit ihren etwaigen Ansprüchen nicht weiter gehört, und dev
Nachlaß seinen nächsten Anverwandten exmadirt werden soll. Cassel den 6. Aprill 1785.
B. XP, Rüppel, Vig Commiflionis.
n) Nachdem man zu Berichtigung des Inventari! über des verstorbenen Bürgermeister Philipp
RetnemannS hinterbl. Vermögen, dessen ?astiv-Schulden zu wissen nöthig findet: so werden
alle diejentgev, welche an demselben Forderungen haben, hierdurch derogeftalten vorgeladen,
daß fit in tewaüno Donnerstags.den -8ten April vor hiesigem Amte erscheinen, und solche zvm
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