Lasselische
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Mit Hochfürstlich -Heßischen gnädigstem Privilegio.
Montag den n— April.
Ediktalcitationen.
«übn auS Ropperhaufen Adelich Gilsaischen Gerichts, weicher sich vor vhngefehr i§
V ^ Ähren ausser Landes begeben, und in Amsterdam niedergelassen haben soll, wird aufBefehl
áfürñlK?teaS-Colleaii hiermit e6iña!iter citirt, sich bene« Lande-verordnungen zufolge
§ binnen Jahres Fr^ft dahier in seinem Vaterlande zu «ñire» und sein AuStretten bey
GerichN» rechtfertigen, als er im Zurückblübungsfalle der Confiscation seines Vermögens
zu gewärtigen hat. Homberg ^^v'etich'GUsaischeS Gericht zu Sichertshausen. Uloih.
Auk aescheheueAnzeige de- Herrn Land-Rath von MeysebugS, daß Johannes Scharff von
^rkmdach im abgewichenen 17 Jahre ausser Landes gegangen, wird ermelde er JohanneS
öffentlich vorgeladen, binnen Jahres Frlft fich wieder dahter im Lande zn
stellend d seine Entweichung bcy Gericht zu rechtfertigen, als widrigenfals nach Vorschrift
gnädigster Verordnungen mit Confiscation seines Vermögens gegen ihn verfahren werden
soll. Homberg den 3. April 1785 . Ehelich Milchlin gisch es Gericht zuCcmdach. Uloth.
Wdfhbmi der Johannes Findling aus meinem Gertchrsdorfe VölckerSyain, gegen Ende vo-
^ri^Jabrs ohne Erlaubnis ausser Landes gegangen: so wird derselbe rin für allemal-l d-rge-
palt echÄolitor hiermit citiret, daß er binnen Jahres Frrst in fern Vaterland zurückkehren.