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zites Stück.
Ediktalcitationett.
r) Nachdem der von hier gebürtige Bäckergeselle Johann Henrich Gehrung, für ohngefehr 4»
Jahren in die Fremde gegangen, ohne daß man nachhero von seinem Leben und Aufenthalt
Nachricht erhalten können, und denn dessen beyde noch lebende Schwestern einkommen und
gebeten, dieses ihres Bruders lub curs stehendes Vermögen, gegen Caution verabfolgen zu
lassen; als wird besagter Johann Henrich Gehrung, oder dessen Leibes-Erben hiermit edicta-
Uter citirt, in dem auf den lZ. septdr. dieses Jahrs angesetztem Termino sich zu melden,
und das Vermögen selbst in Empfang zu nehme«,widrigenfals solches an dessen beyde Schwe
stern gegen die osserirte Caution verabfolgt werden soll. Allendorf den 2Y. Inn. 1784.
8ürstl. Hess. Sladt Gericht das.
i) Von Gottes Wir Friedrich Landgraf zu Hessen rc. rc. Fügen dir der ausgetrettenen Ehe
frau des Lohgerbermeisters Johannes Nehbe zu Kirchhain, hiermit zu wissen, welchergestalt
dein gedachter Ehemann bey Unserem Consistorio zu Marburg, gegen dich mit einer Vorstel
lung eingekommen ist, und dariunen angeführt har, daß du als er von Amsterdam ab, Md
nach Kirchhain um seines Vaters Güther zu übernehmen.', gezogen wäre, durchaus nicht mit
ihm reisen wollen, alle Vorstellungen, und all sein bisher deSsals geschehenes Schreiben auch
vergeblich gewesen sey, nachher aber dein domicilium verändert hättest, und in die Welt gegangen
wärest, ohne daß er deinen Aufenthalt erfahren können, dahero er denn gebeten hat, dich edi-
ctaliter in dreyer Herrn Landen vorzuladen. Nachdem nun diesem Suchen nach eingezogener
Nachricht von Bürgermeister und Rath zu Amsterdam gefüget, mithin citatio edictalis a« dich er
kannt und terminus zu der Sachen Verhör auf Freytag den 2yten Octvbr. angesetzt worden 7
Als wird dir der Nchbifchen Ehefrau hiermit befohlen, in ersagtem Termin, welcher dir hier
mit pererntorie prrefitzirt wird, gegen den Kläger vor Unserem Csnfifiorio zu Marburg zu er
scheinen, einen Auwald ad acta zu bestellen, und deine Nothdurst behörig zu wahren, unter
der Verwarnung , daß wann du alsdann nicht erscheinen, und dem also nachkommen wirst,
auf des Klägers weiteres Anrufen in deinen Ungehorsam erkannt, und sonsten verfügt werden
soll W« R. wornach du dich zu achten. Gegeben in Unserem Consistori« zu Marburg unter
hem beygedruckren Jnnsiegek den 8 . Inn. 1784. .
Äd Mandatum speciale Serenissimi,
B. A. Gärtner.
R. R. von Gehren.
L) Nachdem der Schumacher-Geselle Conrad Schott von hier gebürtig, vor länger als dreyßig-
Jahren von hier weg, »nd aus feine erlernte Profession in die Fremde gegangen, seit dieser
Zeit aber nichts von demselben zu erfahren gewesen, und dessen Geschwister« um Verabfolgung
seines sud cúratela stehenden Vermögens nachgesucht, diesem Suchen auch prxvia edictali cita
tione deferiret worden; als wird gedachter Conrad Schott, oder dessen allenfalsigeLeibes-Er
ben vorgeladen, in termino Dienstags den 28ten Septbr. a. c. vor hiesigem Stadt- Gerichte
sich zu sistiren und resp. zu legittmiren, oder widrigenfals zu gewärtigen, daß dessen Vermö
gen an seine Grschwistere gegen Caution verabfolgt werde. Marburg den 16. Jul. 1784.
Bürgermeister und Rath daselbst. Lt. Braumann L. Rath u. Burgermftr.
4) Nachstehende junge Mannschaft, als Johann Henrich Büchling auS Ehlen, Conrad Gerhold,
Johann George Neurath und Johann Adam Schäffer aus Burghasungen, so ohne Erlaubniß
ausser Land gegangen, werden unter Commination ordnungsmäsiger Confiscation ihrer Güther
citirt, binnen Jahresfrist wiederum zurück zu kehren. Cassel den 26. Jul. 1784. Dr; vieror.
5) Nachbenahmte aus dem hiesigen Amt, seit dem azten April 1782. ausgetrettene und abwe
sende junge Bursche, als Jost Spertzell, Johannes Lediger aus Mottgers, Johannes Höh»
mann aus Neuenqroaan, Johanne- Jenemann aus Weichersbachs Henrich Schüler aus Ober»
rell, Johannes Vanberg aus Heubach, und BaUhasar Jäckel au- MtrichShausen, sollen in ei.
nem